VW im Dieselskandal:
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VW: Dieselgate geht weiter

Ende Juni 2023 hat der BGH im Dieselskandal endlich geurteilt: Dieselfahrer haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. 

Für Sie als VW-Dieselbesitzer bedeutet das: Sie können zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten, das Fahrzeug aber dennoch behalten. Voraussetzung ist, dass im Motor Ihres Diesel-PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung wie beispielsweise ein sogenanntes „Thermofenster“ verbaut ist.

Im Dieselskandal hatten deutsche Gerichte bisher Ansprüche für Kunden häufig abgelehnt. Es galt: Schadensersatz gibt es nur, wenn die Autobauer vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben – so wie etwa beim EA189-Motor von VW.

Beim „Thermofenster“, das in fast allen Dieselfahrzeugen Anwendung findet, war dies bislang nur schwer nachzuweisen. Der EuGH hatte aber jüngst geurteilt, dass auch Fahrlässigkeit der Hersteller ausreicht. Diesem Urteil hat sich der BGH nun angeschlossen.

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Welche Modelle sind betroffen?

Marke & Modelle Euro-Norm Motormodelle Motoren (Hubraum)
VW
u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T6
Euro 4, 5, 6 EA189, EA288, EA897 1.2, 1.4, 1.6, 2.0, 3.0, 4.2 L
Audi
u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT
Euro 4, 5, 6 EA189, EA288, EA896, EA897 1.2, 1.4, 1.6, 2.0, 3.0, 4.2 L
Porsche
Cayenne, Macan, Panamera
Euro 4, 5, 6 EA896, EA897 3.0 und 4.2 L
Skoda
u.a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti
Euro 4, 5, 6 EA189, EA288 1.2, 1.4, 1.6 und 2.0 L
Seat
u.a. Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Leon, Toledo
Euro 4, 5, 6 EA189, EA288 1.2, 1.4, 1.6 und 2.0 L

Warum Sie gegen VW  vorgehen  sollten 

Der BGH hat im Mai 2020 in einem den EA189-Motor betreffenden Verfahren entschieden, dass VW im Dieselskandal sittenwidrig gehandelt hat und grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet ist. In der Folge haben Hunderttausende VW-Kunden nach einem Vergleich Schadensersatz erhalten. Strafverfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und ehemalige VW-Manager laufen, insgesamt hat der Dieselskandal VW bereits unglaubliche 32 Milliarden Euro gekostet.

Aber auch andere Motoren aus dem Hause VW, vornehmlich der EA288 und der EA897, stehen mittlerweile durch auffällige Abgaswerte unter Manipulationsverdacht. Interne VW-Dokumente, die unserer Kanzlei vorliegen, beweisen Unstimmigkeiten bei der Abgasreiningung der betroffenen Fahrzeuge.

VW hingegen bestreitet die Vorwürfe, mauert und versucht, den Dieselskandal einfach auszusitzen. Für die Öffentlichkeit wichtige Dokumente, beispielsweise die Kommunikation zwischen dem KBA und VW im Dieselskandal, werden mit allen Mitteln unter Verschluss gehalten – teilweise mit prominenter Hilfe durch das Bundesverkehrsministerium. 

Dadurch verstreicht wertvolle Zeit für die geschädigten Verbraucher. Denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer schmelzen Schadensersatzansprüche dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen. Die vom Hersteller angebotenen Software-Updates zur Beseitigung des Mangels wirken sich nach Aussage Betroffener negativ auf Leistung und Verbrauch des Fahrzeugs aus und sorgen teilweise weiterhin für zu hohen Schadstoffausstoß. 

Doch das Blatt scheint sich zugunsten der Verbraucher zu wenden: Immer mehr Richter in Deutschland folgen der Argumentation der Verbraucheranwälte. So hat auch der BGH im Juni 2023 entschieden, dass Dieselbesitzern grundsätzlich Schadensersatz zusteht, wenn im Motor des betroffenen Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Lassen Sie sich nicht länger von den Herstellern täuschen und machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend. Wir helfen Ihnen dabei – schnell, unkompliziert und jederzeit transparent. 

So können Sie Ihr Recht geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. 

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen. 

Wir kümmern uns um alles, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Auto behalten und 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Der BGH hat im Mai 2020 geurteilt, dass VW seine Kunden mit dem Einbau illegaler Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Der Konzern muss betroffenen Kunden daher Schadensersatz zahlen. Mittlerweile sind viele weitere Fragen zum EA189 oberinstanzlich geklärt und der VW-Konzern hat mit knapp 240.000 Diesel-Kunden einen Vergleich ausgehandelt. Dennoch gibt es weiterhin offene Fragen, zum Beispiel zum Thema Verjährung und Restschadensersatz. Deshalb ist es ratsam, sich von unseren Dieselskandal-Spezialisten beraten zu lassen, welche Möglichkeiten hier für Dieselkunden noch bestehen. 

Der vermeintlich saubere Nachfolger des EA189, der Motor EA288, steht weiterhin im Mittelpunkt des Abgasskandals. Immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch dieser VW-Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. So sprach beispielsweise das OLG Naumburg Ende 2021 einer VW-Kundin Schadensersatz zu (Az.: 8 U 46/21). Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Hier bestehen für geschädigte Dieselfahrer weiterhin gute Chancen, ihre Rechte geltend zu machen. Gleiches gilt für VW-Fahrzeuge mit dem Motortyp EA897. Diese sind vor allem in Pkw der VW-Töchter Audi und Porsche verbaut worden. 

Gern beraten wir Sie in einem kostenfreien Erstgespräch, ob Ihr VW-Fahrzeug betroffen ist und welche Möglichkeiten Sie im Dieselskandal haben.

Knapp fünf Jahre brauchte es vom Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 bis zum entscheidenden BGH-Urteil gegen VW im Mai 2020. Durch die Beharrlichkeit der Klägeranwälte konnten letztendlich Hunderttausende VW-Dieselkunden für den Abgasbetrug beim VW-Motor EA189 entschädigt werden. 

Auch beim Nachfolgermodell EA288 gibt es mittlerweile ähnliche Manipulationsvorwürfe, jedoch versucht der VW-Konzern mit allen Mitteln zu verhindern, dass auch hier geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen. Aber immer mehr Gerichte wie das OLG Naumburg, das OLG Köln, das OLG Nürnberg oder das OLG Oldenburg sehen es als erwiesen an, dass auch dieser VW-Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. 

VW investiert seit mehreren Monaten viel Geld in eine PR-Kampagne mit dem Titel "Warum sich EA288-Klagen nicht lohnen". Auf einer eigens dafür erstellten Webseite behauptet der Konzern, 99 Prozent der Diesel-Klagen gingen verloren. Wir sehen, dass die verbraucherfreundlichen Urteile in der vergangenen Zeit deutlich zugenommen haben. Außerdem hat VW sich laut der FAZ in zahlreichen Fällen außergerichtlich mit klagewilligen Kunden auf einen Vergleich geeinigt, offenbar um höherinstanzliche Urteile gegen sich zu vermeiden. Demnach ist die Behauptung VWs, 99 Prozent der Diesel-Klagen gingen verloren, aus unserer Sicht falsch und völlig irreführend. Mehr zu diesem Thema hier.

Es gibt bereits eine Reihe verbraucherfreundlicher Urteile zum VW-Motor EA288, auf landes- wie auch auf oberlandesgerichtlicher Ebene. Eine Auflistung mit bedeutenden VW-Urteilen haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Eine Sammelklage, wie es sie in den USA gibt, sieht das deutsche Recht nicht vor. Allerdings besteht seit 2018 die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage (MFK), die erstmals beim VW-Dieselskandal Anwendung fand. Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW, für das sich betroffene Kunden bis zum 29. September 2019 anmelden konnten, begann am 30. September 2019 vor dem OLG Braunschweig. Im Rahmen dessen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, woraufhin die MFK im April 2020 zurückgezogen wurde. Eine Teilnahme daran ist also nicht mehr möglich. 

Aktuell gibt es eine MFK gegen die Daimler AG. Mehr zum Thema hier.

Software-Updates sind die Schmalspurlösung, mit der VW, AUDI, Daimler und Co bislang versucht haben, ihre Kunden abzufrühstücken. Vielfach wurde bemängelt, dass es nach dem Software-Update zu Problemen mit der Abgasrückführung sowie zu AdBlue- und Kraftstoffmehrverbrauch gekommen ist.

Wichtig zu unterscheiden sind verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen oder Werkstattaktionen der Hersteller. Erstere müssen Kunden durchführen lassen, sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch das KBA. Letztere sind freiwillig, wobei wir hier generell raten, sich vor Durchführung unbedingt rechtlich beraten zu lassen.

Was die Hardware betrifft, wären Nachrüstungen sinnvoll wie etwa SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber hier ist von den Herstellern aus Kostengründen nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten. Die Diesel-Hardware-Nachrüstung wird nur von einigen Autoherstellern finanziell unterstützt und ist beispielsweise im Falle von Daimler nicht in jeder Region möglich. 

Mehr zum Thema VW Software-Updates hier.

Was den Dieselskandal betrifft, mauern und leugnen die Autohersteller, wo sie nur können. Somit sitzen die Konzerne »Dieselgate« aus beziehungsweise ziehen ihn unnötig in die Länge, bis hin zur drohenden Verjährung von Kundenansprüchen. Diese kann nur aufgehalten werden, wenn betroffene Dieselbesitzer rechtzeitig klagen. Mehr zum Thema Verjährung hier.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, das von den Herstellern angebotene Software-Update im Rahmen einer Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein gewisses finanzielles Risiko. Wir möchten, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir meistens von einem solchen Schritt ab. Dennoch gibt es auch für Mandanten ohne RSV bestimmte Möglichkeiten, um die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder - finanzierung. Mehr zum Thema hier.

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