8. Oktober 2021
BRR-Erfolg im Dieselskandal: Kunde erhält Schadensersatz für VW Touareg mit EA897-Motor
Weiterer Erfolg für die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing im Dieselskandal: Das Landgericht Karlsruhe sprach dem Besitzer eines VW Touareg mit EA897-Motor Schadensersatz zu. Konkret ging es um einen Betrag in Höhe von 34.920,69 Euro nebst Zinsen. Darüber hinaus wurde der Kläger von der Zahlung der zukünftigen Zahlungsansprüche aus der Finanzierung des Fahrzeugs in Höhe von 26.241,19 Euro freigestellt, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs und Abtretung aller Rechte, die dem Kläger aus dem Darlehensvertrag zustehen (Az. 7 O 315/20).
Dieselskandal EA897: Motor von Audi entwickelt, auch in VW und Porsche zu finden
Der VW-Kunde hatte im Oktober 2017 einen VW Touareg als Neuwagen zum Kaufpreis von 66.684,37 Euro im Rahmen einer Finanzierung erworben. Das Fahrzeug verfügt über den Dieselmotor EA897, der zwar federführend von Audi entwickelt wurde, aber unter anderem auch in Dieselfahrzeugen der Marken VW und Porsche verbaut wurde. Der betreffende VW Touareg ist nach der Euro-6-Norm genehmigt und zugelassen. Beim EA897-Motor sind mehrere technische Einrichtungen zur Minimierung des Schadstoffausstoßes verbaut, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als illegal einstuft. Deshalb liegt seitens des KBA ein amtlicher Rückruf für diesen Fahrzeugtyp vor.
Mit unzulässigen Abschalteinrichtungen Typgenehmigung erschlichen?
Die Klägerseite warf dem Hersteller vor, dass das Dieselfahrzeug nur aufgrund der illegalen Software in der Motorsteuerung in der Lage sei, im Prüfstandmodus die EU-Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Im Realbetrieb, so der Kläger, stießen die Fahrzeuge teils viel mehr Schadstoffe aus. So habe die VW-Tochter Audi als Hersteller des EA897 eine arglistige Täuschung begangen – im selben Maße wie VW es beim EA189 getan hatte, was der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 feststellte. Mithilfe dieser unzulässigen Abschalteinrichtungen habe die Audi AG sich die Typengenehmigung erschlichen und die Touareg-Fahrzeuge zahlreich in Verkehr gebracht.
Dieselskandal EA897: Verrußung des Motors
Laut des Klägers habe die Audi AG den Prüfstandmodus ausschließlich für die Prüfungssituation entwickelt, da in diesem Modus die Motoren stärker verrußen. So werde die Dauerhaltbarkeit, für die gerade Diesel-Fahrzeuge gekauft werden, nicht erreicht. Im normalen Fahrbetrieb werde dieser Prüfstandmodus abgeschaltet, um die Dauerhaltbarkeit des Motors wegen des Verrußungsproblems nicht zu beeinträchtigen.
Richter: Audi hat Behörden durch Manipulation des EA897-Motors getäuscht
Die Karlsruher Richter urteilten, dass dem Besitzer des VW Touareg aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen ein Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zusteht. Denn der Hersteller hat die zuständige Genehmigungsbehörde durch das Herstellen und Inverkehrbringen des Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware konkludent getäuscht.
Wieder keine substanziierte Darlegung seitens der Beklagten
Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Die Hersteller bringen zum Thema Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen immer wieder das Argument des Motorschutzes an. Jedoch können oder wollen sie deren Funktionsweise, die die Notwendigkeit erklären könnten, vor Gericht nicht substanziiert darlegen. Auch hier wieder, wie in so vielen anderen Verfahren in der Vergangenheit, ist der Hersteller seiner sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. Sprich: Audi nimmt lieber in Kauf, einen Prozess zu verlieren, als sich ausreichend zur Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen äußern zu müssen.«
Dieselskandal EA897: Fahrzeuge einfach weiter an ahnungslose Kunden verkauft
Dass die Richter das Verhalten der Audi AG in dieser Situation ebenfalls objektiv sittenwidrig und verwerflich betrachten, begrüßt der Verbraucheranwalt. »Bereits im August 2017 wusste der Hersteller, dass das KBA Untersuchungen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen führt. Darüber hat man aber gegenüber den Dieselkunden kein Wort verloren. Laut der Karlsruher Richter wäre es für Audi ein Leichtes gewesen, die Kunden über die Besonderheiten der Abgasbehandlung aufzuklären. Denn der der Dieselskandal war damals gerade sehr aktuell. Stattdessen verkaufte man die mangelbehafteten Fahrzeuge einfach weiter an ahnungslose Kunden.«
EA897: Verjährung im Dieselskandal droht zum Jahresende
Deswegen rät Verbraucheranwalt Dreschhoff weiterhin allen Besitzern eines Dieselfahrzeugs mit EA897-Motor zur Prüfung, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. »Egal ob Audi-, VW- oder Porsche-Fahrzeug – wer einen Pkw mit EA897-Motor besitzt, sollte nicht länger abwarten. Denn zum Jahresende 2021 droht vielen von ihnen die Verjährung von Ansprüchen. Das vorliegende Urteil in dem von unserer Kanzlei geführten Verfahren zeigt, dass Gerichte weiterhin verbraucherfreundlich entscheiden. Betroffene Dieselfahrer können ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen.«
Handeln Sie jetzt!
Fahren auch Sie ein Dieselfahrzeug aus dem Hause VW mit EA897-Motor? Dann sollten Sie umgehend handeln, um einer drohenden Verjährung zuvorzukommen. Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing zählt zu den führenden Kanzleien im Dieselskandal und hat bereits über 15.000 Mandanten erfolgreich beraten. Unter diesem Link können Sie ganz einfach und kostenlos überprüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen können. In einem kostenfreien Erstgespräch beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten und Erfolgsaussichten – jederzeit transparent und ohne Kostenrisiko. Wir machen uns für Sie stark!