19. Oktober 2020
VW-Dieselskandal: Plumpe PR-Maßnahme, um EA288-Kunden zu verunsichern
VW hat eine eher plumpe PR-Maßnahme gestartet, um EA288-Dieselfahrer weiter zu verunsichern. Auf seiner Webseite hat das Unternehmen einen Beitrag veröffentlicht, in dem Kunden suggeriert wird, dass sich Klagen für Besitzer eines VW-Dieselfahrzeugs mit EA288-Motor nicht lohnten. Mit diesem Abschreckungsversuch zeigt der Konzern einmal mehr, dass er aus der Vergangenheit offenbar nichts gelernt hat. Der einzige Zweck dieser fragwürdigen PR-Maßnahme ist aus unserer Sicht, weitere Verfahren gegen sich zu vermeiden.
VW: Plumpe PR-Maßnahme soll EA288-Kunden abschrecken
Seit geraumer Zeit steht der EA288-Motor im Verdacht, gar nicht so sauber zu sein, wie Volkswagen es immer vorgibt. Beim Vorgängermotor EA189 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem spektakulären Urteil festgelegt, dass VW seine Kunden mit dem Verkauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und dies einen Schadensersatzanspruch begründe. Der Konzern hatte die Käufer getäuscht, indem man Kraftfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr brachte.
VW-interne Dokumente erhärten EA288-Manipulationsverdacht
Der Südwest-Rundfunk (SWR) war im September 2019 an VW-interne Dokumente gelangt, die den Manipulationsverdacht beim EA288 erhärteten. In diesen Dokumenten wird detailliert die sogenannte »Zykluserkennung« beschrieben, eine Software, die erkennen kann, ob das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand steht. Dies war auch bei den EA189-Motoren des »ersten« Dieselskandals der Fall gewesen.
Der laut VW saubere Nachfolger EA288 ist in Hunderttausenden Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns, die seit 2012 gebaut wurden, zu finden. Auch bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat kommt dieser Motor zum Einsatz.
EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen steht noch aus
Nach wie vor ist die Frage, ob Abschalteinrichtungen illegal sind oder nicht, noch offen und soll vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Bereits im April 2020 hatte EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Gutachten verlauten lassen, dass eine zur Senkung von Abgaswerten eingesetzte Software eine »Abschalteinrichtung« und damit nach EU-Recht grundsätzlich verboten sei. Der EuGH wird hier in den kommenden Monaten ein Urteil fällen, und bisher war es meistens so, dass die höchsten EU-Richter ihren Gutachtern folgen.
Für EA288-Kunden ist noch alles offen
Für Dieselbesitzer mit EA288-Motor heißt dies also, dass noch alles offen ist und Klagen weiterhin möglich und sinnvoll sind. Anders als auf der besagten VW-Seite beschrieben, gibt es zahlreiche EA288-Fälle, die für Verbraucher positiv ausgingen. Dies zeigt, dass auch die Gerichte zunehmend ihre Auffassung zum EA288 ändern – und die Oberlandesgerichte werden bundesweit folgen.
Plumpe PR-Maßnahme zielt gegen Anwälte
VW hat ganz offensichtlich Angst vor weiteren Verfahren. Dies zeigt sich deutlich in dem Angriff auf die klagenden Anwälte in dem oben genannten Beitrag auf der VW-Webseite. Auf recht einfallslose Weise hat der Konzern hier alte Klischees aus der Mottenkiste gezogen – der EA288-Skandal sei bloß eine Erfindung der Dieselgate-Anwälte und würde nur deren Kassen füllen. Natürlich verdienen wir als Kanzlei Geld, wenn wir Verfahren gegen Volkswagen führen. Aber wir treten an, um Waffengleichheit herzustellen: Konzerne haben meist große Rechtsabteilungen im Rücken, gegen die Verbraucher keine Chance haben. Also bieten wir den Geschädigten, die sich gegen die Schummelei von VW wehren wollen, unsere Hilfe an, um sie zu ihrem Recht zu bringen.
Rechtsschutzversicherungen geben meist Deckung
Lassen Sie sich als EA288-Kunde nicht von dieser plumpen PR-Maßnahme des VW-Konzerns abschrecken. Sie können nach wie vor rechtlich gegen VW vorgehen. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsschutzversicherer weiß mittlerweile um die Betroffenheit des EA288 im Abgasskandal und gibt dementsprechend auch Deckung für ein Vorgehen gegen Volkswagen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing übernehmen für Sie gern die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Wir machen Ihr Recht geltend
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Auf www.diesel-gate.com können sie einfach und bequem von zu Hause aus in nur wenigen Minuten prüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Sie können uns auch gern unter 030/959 982 238 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!