2. Juni 2022
Klagen ohne Rechtsschutz? So funktioniert die Prozesskostenfinanzierung
Die Prozesskostenfinanzierung ist eine gute Möglichkeit für Menschen ohne Rechtsschutzversicherung, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall übernimmt ein Dienstleister die Kosten, die im Rahmen eines Verfahrens anfallen, sodass für den Mandanten kein finanzielles Risiko entsteht. Auch wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing arbeiten erfolgreich mit Prozesskostenfinanzierern zusammen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie dieses Modell funktioniert und für wen es sich lohnt.
Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder Prozesskostenfinanzierung?
Für eine finanzielle Absicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten. Die bekannteste dürfte die Rechtsschutzversicherung sein, sie übernimmt in der Regel die Kosten für Rechtsstreitigkeiten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Als zweite Möglichkeit gibt es die Prozesskostenhilfe, hier kommt im Falle der Bedürftigkeit der Staat für die Übernahme der Prozesskosten auf. Als Drittes gibt es die gewerbliche Prozesskostenfinanzierung, bei der ein externer Geldgeber die im Rahmen eines Prozesses erforderlichen finanziellen Mittel stellt.
Prozesskostenfinanzierung: Kein Kostenrisiko für Kläger, Provision für Finanzierer
Anders als bei der staatlichen Prozesskostenhilfe handelt es sich bei Prozesskostenfinanzierern um Dienstleister. Dies sind wirtschaftlich handelnde Unternehmen, die für die Kläger das Prozesskostenrisiko übernehmen. Wichtig zu wissen ist, dass im Erfolgsfall der Prozessfinanzierer im Gegenzug eine Provision vom Kläger erhält.
Bestimmte Vorraussetzungen
Für eine Prozesskostenfinanzierung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise übernehmen die Finanzierer vornehmlich Prozesse, bei denen ein positiver Verfahrensausgang zu erwarten ist. Darüber hinaus hängt die Finanzierung auch von der Höhe des Streitwerts ab. Bei zu geringen Streitwerten ist es möglich, dass der Dienstleister eine Prozesskostenfinanzierung ablehnt.
Kanzlei ist Vermittler, kein zusätzlicher Aufwand für Mandanten
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, schließt der Kläger mit dem Dienstleister ein Prozessfinanzierungsvertrag. Die Kanzlei gilt dabei als Vermittler zwischen dem Geldgeber und den Klägern. Sie übernimmt in der Regel jegliche Kommunikation und leitet alle nötigen Schritte ein, sodass für die Mandanten hier kein zusätzlicher Aufwand anfällt.
Prozesskostenfinanzierung: Dienstleister trägt die Verfahrenskosten
In dem Prozessfinanzierungvertrag zwischen dem Kläger und dem Dienstleister ist geregelt, dass der Finanzierer alle anfallenden Kosten des Verfahrens übernimmt. Dazu gehören Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und auch die Anwaltskosten. Vertraglich festgelegt wird auch der prozentuale Anteil vom Schadensersatz, den der Finanzierer beim erfolgreichen Verfahrensabschluss erhält. Auch bei einem Teilerfolg oder bei einem Vergleich mit der Gegenseite fällt ein Anteil für den Dienstleister an. Es ist durchaus möglich, dass Kläger einen Prozess verlieren, obwohl zuvor ein erfolgreiches Verfahren prognostiziert wurde. In diesem Fall sind sie jedoch abgesichert, der Prozesskostenfinanzierer trägt alle anfallenden Kosten.
Vorabgespräch mit Anwälten sinnvoll
Klagewillige Verbraucher, die Schadensersatzansprüche mithilfe einer Prozesskostenfinanzierung geltend machen wollen, sollten zunächst ein klärendes Gespräch mit ihrem Rechtsbeistand suchen. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Wir bieten allen Interessierten ein kostenfreies Erstgespräch zu ihren Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Bei einer Prozesskostenfinanzierung müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein, und es sollte auch von einem Rechtsanwalt durchkalkuliert werden, ob sich diese Variante überhaupt für den Mandanten lohnt. Wir klären transparent über mögliche Risiken auf und übernehmen auch die Kommunikation mit dem Prozesskostenfinanzierer.«
Gute Erfahrungen mit dieser Variante
Zahlreiche Mandanten der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits gute Erfahrungen mit dieser Variante der Prozessfinanzierung gemacht. »Unsere Kanzlei ist unter anderem auf Dieselskandal-Fälle spezialisiert«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff, »dabei handelt es sich in der Regel um hohe Streitwerte. Daher kann das Modell der Prozesskostenfinanzierung hier für viele Fahrzeugbesitzer durchaus Sinn ergeben.«
Kontaktieren Sie uns!
Sie sind nicht rechtsschutzversichert und möchten Ansprüche beispielsweise im Dieselskandal geltend machen? Wir prüfen gern für Sie in einem kostenfreien Erstgespräch, ob eine Prozesskostenfinanzierung für Sie in Frage kommt. Unter diesem Link können Sie bequem von zu Hause und kostenfrei prüfen, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Lieber telefonisch? Unter 030/22 01 23 80 erreichen Sie uns montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!