20. August 2018
Dieselskandal: Die Musterfeststellungsklage
Gute Nachrichten für Kläger im Dieselskandal: Die lang erwartete Musterfeststellungsklage ist da. Am 14. Juni 2018 hat der Bundestag die Einführung dieser neuen Klagemöglichkeit für Verbraucher beschlossen. Das Gesetz soll am 01. November 2018 in Kraft treten.
Die Hoffnung bei Verbraucherverbänden und anderen Verbraucherschutzinstitutionen ist groß, dass Verbraucherrechte künftig leichter und besser durchgesetzt werden können. Vor allem im Dieselskandal soll die Musterfeststellungsklage den Geschädigten zugutekommen. Ob sich die hohen Erwartungen an dieses junge Gesetz auch in Sachen Abgasskandal erfüllen, ist allerdings noch unklar.
Musterfeststellungsklage: Was müssen Dieselskandal-Betroffene wissen?
Die Musterfeststellungsklage soll Verbrauchern die Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche gegen Unternehmen ohne Risiko durchzusetzen. Verbände werden also künftig unter bestimmten Voraussetzungen stellvertretend für geschädigte Verbraucher klagen können. In einem solchen Musterverfahren wird zunächst grundlegend festgestellt, ob die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch überhaupt gegeben sind. Auf Grundlage dieser Entscheidung können die teilnehmenden Verbraucher dann im Anschluss in einem weiteren Verfahren ihre individuellen Ansprüche verfolgen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Musterfeststellungsklage kann nach § 606 ZPO ausschließlich von einer qualifizierten Einrichtung i.S.d. § 3 UKlaG erhoben werden. Kleine und unbekannte Verbraucherverbände mit einer geringen Anzahl von Mitgliedern erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen nicht und sind demnach von der Klagebefugnis ausgenommen. Ziel der strengen Voraussetzungen ist es, dass die Musterfeststellungsklage ausschließlich zur Interessenwahrung der Betroffenen da ist und keinen Platz für die gezielte Schädigung großer Unternehmen bietet.
Zulässigkeit der Musterfeststellungsklage ist geknüpft an Mindestanzahl betroffener Personen
Um die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit zu erfüllen, muss zunächst glaubhaft gemacht werden, dass mindestens zehn Verbraucher von demselben Fall betroffen sind. Zudem müssen sich zwei Monate nach öffentlicher Bekanntmachung mindestens 50 weitere Verbraucher in Form einer Anmeldung angeschlossen haben. Weiter muss eine qualifizierte Einrichtung die Klage erheben, § 606 Abs. 3 ZPO.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage?
Erst einmal wird die Musterfeststellungsklage im Klageregister öffentlich bekannt gemacht. Das Bundesamt für Justiz führt dieses Register, zunächst manuell; ein elektronisches Register soll aber noch folgen. Inhaltlich richten sich die Anforderungen an die Anmeldung nach § 608 Abs. 2 ZPO: Neben der Nennung des Anmelders, des entsprechenden Gerichts, des Aktenzeichens des Verfahrens, und des Beklagten, müssen Angaben des Gegenstandes und des Grundes des Anspruchs oder Rechtsverhältnisses, sowie Angaben zur Höhe des Anspruchs gemacht werden. Besonders letztere Punkte stellen Verbraucher vor eine kleine Herausforderung. Kosten entstehen für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage nicht. Auch muss für die Eintragung in das Register kein Anwalt eingeschaltet werden. Bei komplizierteren Sachverhalten ist dies aber empfehlenswert.
Urteil oder Vergleich?
Der Musterprozess kann sowohl durch Urteil als auch durch einen Vergleich beendet werden. Ein Vergleich bedarf dabei der Genehmigung durch das Gericht. Erscheint der Vergleich hinsichtlich des bisherigen Sach- und Streitstands angemessen, erteilen die Richter die Genehmigung. Jeder angemeldete Verbraucher hat die Möglichkeit, innerhalb einer zweimonatigen Frist aus dem Vergleich auszutreten. Der genehmigte Vergleich wird nur dann wirksam, wenn weniger als 30% der angemeldeten Verbraucher ihren Austritt aus dem Vergleich erklären.
Dieselskandal: Musterfeststellungsklage gegen Hersteller
Möchten Sie sich durch Anmeldung eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses an einer Musterfeststellungsklage beteiligen? Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Ihnen dabei, die Anmeldung frist- und formgerecht einzureichen. Insbesondere werden wir Sie bei der Prüfung der Anspruchshöhe beraten. Auch kümmern wir uns um eine Kostendeckung bei der Rechtsschutzversicherung. Kontaktieren Sie unser Team telefonisch oder per E-Mail. Die Anfrage bei uns ist kostenlos.
(20. August 2018)