Audi im Dieselskandal:
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Sie besitzen ein Dieselfahrzeug von Audi? Prüfen Sie jetzt kostenfrei, ob Sie Schadensersatz im Dieselskandal geltend machen können.

Audi im Dieselskandal

Auch die Audi AG steckt knietief im Dieselskandal – seien es die eigenen oder die vom Mutterkonzern VW entwickelten Motoren. Denn auch hier kamen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz, mit denen niedrigere Abgaswerte für Typgenehmigungen vorgetäuscht wurden.

Somit halten die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die gesetzlichen Grenzwerte ein, im Straßenverkehr stoßen sie jedoch viel mehr schädliche Abgase aus. Wenn Sie also in den vergangenen Jahren ein Dieselfahrzeug von Audi gekauft haben, wurden Sie sehr wahrscheinlich betrogen. 

Im Juni 2023 urteilte der BGH: Dieselbesitzern steht grundsätzlich Schadensersatz zu, wenn im Motor ihres Fahrzeugs eine illegale Abschalteinrichtung – wie etwa das sogenannte "Thermofenster" – verbaut ist. Das "Thermofenster" kommt in fast allen Dieselfahrzeugen zum Einsatz.

Als Dieselbesitzer sollten Sie nicht länger abwarten – denn mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer schmelzen Ihre Ansprüche dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen.

Handeln Sie jetzt und fordern Sie Schadensersatz für Ihren Audi-Diesel. Ihnen können 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises erstattet werden, das Fahrzeug können Sie behalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – schnell und unkompliziert. Nutzen Sie einfach das nebenstehende Formular und melden Sie sich bei uns unverbindlich und kostenfrei an.

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Welche Audi-Modelle sind betroffen?

Audi-Modelle Euro-Norm Motormodelle Motoren (Hubraum)
u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT Euro 4, 5, 6 EA189, EA288, EA897 1.2, 1.4, 1.6, 2.0, 3.0, 4.2 L

Dieselskandal: Warum Sie gegen Audi vorgehen sollten

Aus unserer Sicht darf sich auch die Audi AG im Dieselskandal nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Zahlreiche unabhängige Tests belegen, dass der Hersteller bei den betroffenen Audi-Dieselfahrzeugen geschummelt hat. So halten die Pkw in Prüfstandssituationen für Typgenehmigungen die Abgasgrenzwerte ein, aber auf der Straße stoßen sie teilweise viel mehr Schadstoffe aus als gesetzlich erlaubt. Auch Audi musste im Dieselskandal bereits hohe Strafzahlungen leisten, die Prozesse gegen Ex-Chef Rupert Stadler sowie hochrangige Manger laufen noch.

Dennoch streitet der Konzern weiterhin alles ab und versucht mit allen Mitteln, den Dieselskandal auf Kosten der Kunden auszusitzen. Aber immer mehr Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich, auch bei Audi-Fahrzeugen. 

Lassen Sie also nicht weiter wertvolle Zeit verstreichen. Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend – wir helfen Ihnen dabei. Schnell, unkompliziert und jederzeit transparent.

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So können Sie Ihr Recht geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. 

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen. 

Wir kümmern uns alles, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens.

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Auto behalten und 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Der BGH hat im Mai 2020 geurteilt, dass der VW-Konzern seine Kunden mit der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen beim EA189-Motor vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Daher müssen VW und seine Tochterunternehmen betroffenen Kunden Schadensersatz zahlen. Mittlerweile sind viele weitere Fragen zum EA189 oberinstanzlich geklärt und der VW-Konzern hat mit knapp 240.000 Diesel-Kunden einen Vergleich ausgehandelt. Dennoch gibt es weiterhin offene Fragen, zum Beispiel zum Thema Verjährung. Deshalb ist es ratsam, sich von unseren Dieselskandal-Spezialisten beraten zu lassen, welche Möglichkeiten hier für Dieselkunden auch nach sechs Jahren Dieselskandal noch bestehen. 

Der vermeintlich saubere Nachfolger des EA189, der Motor EA288, steht weiterhin im Mittelpunkt des Abgasskandals. Immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch dieser VW-Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. So sprach beispielsweise das OLG Naumburg Ende 2021 einer VW-Kundin Schadensersatz zu (Az.: 8 U 46/21). Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Hier bestehen für geschädigte Dieselfahrer weiterhin gute Chancen, ihre Rechte geltend zu machen.

Gleiches gilt für VW-Fahrzeuge mit dem Motortyp EA897. Diese sind vor allem in Pkw der VW-Töchter Audi und Porsche verbaut worden. 

Gern beraten wir Sie in einem kostenfreien Erstgespräch, ob Ihr VW-Fahrzeug betroffen ist und was Sie im Dieselskandal tun können.

Knapp fünf Jahre brauchte es vom Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 bis zum entscheidenden BGH-Urteil gegen VW im Mai 2020. Durch die Beharrlichkeit der Klägeranwälte konnten letztendlich Hunderttausende Dieselkunden für den Abgasbetrug beim VW-Motor EA189, der auch in Fahrzeugen der VW-Töchter Audi, Porsche, Skoda und Seat verbaut ist, entschädigt werden. 

Auch beim Nachfolgermodell EA288 und beim Typ EA897 gibt es mittlerweile ähnliche Manipulationsvorwürfe. Jedoch versucht der VW-Konzern mit allen Mitteln zu verhindern, dass auch hier geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen. Mit plumpen PR-Tricks versucht VW die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass sich Dieselklagen nicht lohnen. Aber immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch diese VW-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Wir sehen, dass die verbraucherfreundlichen Urteile in der vergangenen Zeit zugenommen haben, sodass die Behauptung VWs, ein Großteil der Diesel-Klagen gehe verloren, aus unserer Sicht nicht der Wahrheit entspricht. Mehr zu diesem Thema hier.

Software-Updates sind die Schmalspurlösung, mit der VW, AUDI, Daimler und Co bisher versucht haben, ihre Kunden abzufrühstücken. Vielfach bemängelten Dieselbesitzer, dass es bei dem Fahrzeug nach dem Software-Update zu Problemen mit der Abgasrückführung sowie zu AdBlue- und Kraftstoffmehrverbrauch kam. 

Wichtig zu unterscheiden sind verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen oder Werkstattaktionen der Hersteller. Erstere müssen Kunden durchführen lassen, sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch das KBA. Letztere sind freiwillig, wobei wir hier generell raten, sich vor Durchführung unbedingt rechtlich beraten zu lassen.

Sinnvoll wären Hardware-Nachrüstungen wie SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber hier ist von den Herstellern aus Kostengründen nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten. Die Diesel-Hardware-Nachrüstung wird nur von einigen Autoherstellern finanziell unterstützt und ist beispielsweise bei Daimler nicht in jeder Region möglich.

Mehr Infos zu diesem Thema hier.

Was den Dieselskandal betrifft, mauern und leugnen die Autohersteller, wo sie nur können. Somit wird »Dieselgate« ausgesessen beziehungsweise unnötig in die Länge gezogen, bis hin zur drohenden Verjährung von Ansprüchen. Diese kann nur aufgehalten werden, wenn betroffene Kunden rechtzeitig klagen. Mehr zum Thema Verjährung hier.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, dass von den Herstellern angebotene Software-Update im Rahmen einer Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein hohes finanzielles Risiko. Wir möchten, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir meistens von einem solchen Schritt ab. Dennoch gibt es auch für Mandanten ohne RSV bestimmte Möglichkeiten, um die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder - finanzierung. Mehr zum Thema hier.

Eine Sammelklage, wie es sie in den USA gibt, sieht das deutsche Recht nicht vor. Allerdings besteht seit 2018 die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage (MFK), die erstmals beim VW-Dieselskandal Anwendung fand. Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW, für das sich betroffene Kunden bis zum 29. September 2019 anmelden konnten, begann am 30. September 2019 vor dem OLG Braunschweig. Im Rahmen dessen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, woraufhin die MFK im April 2020 zurückgezogen wurde. Mehr zum Thema MFK hier.

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