16. Juli 2021
Dieselskandal: Alle Infos zur Daimler Musterfeststellungsklage auf einen Blick
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Dieselskandal eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Dieser können sich Mercedes-Benz-Fahrer anschließen, die ein Dieselfahrzeug der Baureihe GLK und GLC mit dem Motortyp OM 651 besitzen. Der vzbv wirft dem Daimler-Konzern vor, die Abgasreinigung bei ebendiesen Pkw manipuliert zu haben, um für das Bestehen von Zulassungstests bessere Abgaswerte zu erreichen. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Hintergründe zur Musterfeststellungsklage gegen Daimler und erklären Ihnen, wie sie sich dieser anschließen können.
Abgasmanipulation bei Daimler: immer mehr verbraucherfreundliche Urteile
Der vzbv reichte die Musterfeststellungsklage (MFK) gegen Daimler am 7. Juli 2021 beim OLG Stuttgart ein. Konkret geht es um den Daimler-Dieselmotor OM 651, der seit 2008 in zahlreichen Mercedes-Fahrzeugen eingesetzt wird. Bereits im Jahr 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für Fahrzeuge dieses Motorentyps an, um illegale Abschalteinrichtungen zu entfernen. Denn bei Untersuchungen war festgestellt worden, dass die betreffenden Pkw im Prüfmodus zur Typgenehmigung die gesetzlichen Abgasgrenzwerte einhielten, im normalen Straßenbetrieb jedoch teils viel zu viel schädliche Abgase ausstoßen. Die Daimler AG bestreitet bis heute alle Manipulationsvorwürfe, bekommt aber immer mehr den Druck vor Gericht zu spüren. In den vergangenen Monaten häuften sich verbraucherfreundliche Urteile, die Richter folgen vermehrt der Argumentation der Klägeranwälte.
MFK schon bei VW erfolgreich
Bereits zum zweiten Mal greift der vzbv im Dieselskandal zum Mittel der Musterfeststellungsklage. Bereits 2018 hatte der Verbraucherverband auf diese Weise eine Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht, für die sich über 400.000 geschädigte VW-Kunden anmeldeten. Letztendlich einigten sich VW und der vzbv auf einen Vergleich für 240.000 Verbraucher, der das Wolfsburger Unternehmen insgesamt 750 Millionen Euro kostete. Bei VW ging es damals nur um eine einzelne Abschaltvorrichtung, bei Daimler geht es aus Sicht des vzbv um mehrere Manipulationsvorwürfe.
Vorteil Daimler-Musterfeststellungsklage: Keine Prozesskosten für Verbraucher
Die Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage, bei der ein Verband stellvertretend für Verbraucher, die auf gleiche Weise einen Schaden erlitten haben, Klage erhebt. Die Idee dahinter ist, dass Geschädigte so einfacher Schadensersatzansprüche gegen mächtige Konzerne geltend machen können. Da der klagende Verband das Prozessrisiko trägt, entstehen den Verbrauchern keine Verfahrenskosten. Deshalb ist die Musterfeststellungsklage gerade für geschädigte Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung interessant.
Daimler-Musterfeststellungsklage: Urteil oder Vergleich
Das Klageverfahren dient der Feststellung eines Entschädigungsanspruchs und endet mit einem Urteil oder einem Vergleich. Das bedeutet in diesem Fall: Zunächst muss gerichtlich entschieden werden, ob Daimler in den Dieselfahrzeugen der Baureihe GLK und GLC mit dem Motortyp OM 651 illegale Abschalteinrichtungen verbaut und sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt hat. Wird dies im Urteil grundsätzlich festgestellt, müssen die Verbraucher anschließend noch ihren individuellen Anspruch geltend machen. Hierbei ist das Urteil aus der MFK für andere Gerichte bindend, sodass die Kläger sich darauf berufen können. Es geht im Anschluss also nur noch um die Höhe des individuellen Anspruchs. Die Musterfeststellungsklage verhindert außerdem eine Verjährung von Ansprüchen. Wichtig: Wenn die Verhandlung einmal begonnen hat, kann man nicht mehr einsteigen.
Wie nimmt man an der Daimler-Musterfeststellungsklage teil?
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Um an der Musterfeststellungsklage gegen Daimler teilzunehmen, müssen Betroffene sich ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen lassen. Wenn Sie an einer Teilnahme an der Musterfeststellungsklage interessiert sind, können Sie uns mit nur wenigen Klicks und kostenlos kontaktieren, und wir informieren Sie über den weiteren Verlauf.«
Ist eine Musterfeststellungsklage für alle Daimler-Kunden sinnvoll?
Aber nicht für alle geschädigten Mercedes-Benz-Dieselfahrer ergibt die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage Sinn. »Wir empfehlen geschädigten Daimler-Kunden mit vorhandenem Rechtsschutz eher zur Einzelklage, da dieser Weg der deutlich schnellere ist«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Denn die Einzelklage ist direkt auf Schadensersatz gerichtet, die MFK stellt nur allgemein einen Schadensersatzanspruch fest, die jeweils individuelle Geltendmachung erfolgt im Anschluss. Zudem besteht bei einer Einzelklage die Chance auf eine wesentlich höhere Entschädigung als beispielsweise durch einen Vergleich. Betroffene sollten sich im Voraus also umfangreich informieren. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern in einem kostenfreien Erstgespräch, welcher Klageweg für Sie der beste ist.«
Handeln Sie jetzt – wir beraten Sie gern!
Sind Sie auch vom Daimler-Dieselskandal betroffen und möchten Schadensersatzansprüche geltend machen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing informieren Sie gern kostenlos über Ihre Möglichkeiten in der Musterfeststellungsklage sowie in der Einzelklage. Mit nur wenigen Klicks können Sie sich kostenfrei unter diesem Link bei uns anmelden, den Rest erledigen wir für Sie. Unsere Anwälte haben bereits über 25.000 Mandanten erfolgreich im Dieselskandal vertreten. Wir machen uns für Sie stark!