Privat krankenversichert? So bekommen Sie Ihre Beiträge zurück

BGH-Urteil: Beitragszahler bekommen Geld zurück

Unsere Experten prüfen Ihren Anspruch – ohne Kostenrisiko

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PKV Beitragserhöhungen BRR Baumeister Rosing

PKV-Beitragserhöhungen: jetzt Geld zurückholen

Ärgernis PKV-Beitragserhöhungen: Jedes Jahr erhöhen die privaten Krankenversicherungen teils kräftig ihre Tarife, ohne ihren Kunden genau darzulegen, warum die Beitragsanhebung in dieser Höhe ausfällt. So haben Versicherte teilweise mit Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich zu kämpfen, was die PKV schnell zur Kostenfalle macht.

Aber immer öfter zeigt sich, dass viele Versicherer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und demnach die Beitragserhöhungen unwirksam sind:

Inhaltlich unzureichend: Beitragserhöhungen werden nicht im gesetzlich festgelegten Umfang erklärt.

Fragwürdige Erhöhungen: Die Prämien steigen unproportional zu den wirklich anfallenden Kosten.

Unterkalkulation: Private Krankenversicherungen setzen Tarife zu Versicherungsbeginn zu niedrig an, möglicherweise um Angebote attraktiver zu machen. Über unrechtmäßige Beitragsanpassungen wird die Differenz wieder eingeholt.

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

PKV-Beitragserhöhungen: Indizien weisen auf unrechtmäßige Erhöhungen hin

Die Krankenversicherer erhöhen die PKV-Beiträge deutlich stärker im Vergleich zu den tatsächlich geleisteten Versicherungsausgaben.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist geregelt, dass die Krankenversicherer bei einer Veränderung von über 10 Prozent ihrer Versicherungsausgaben die Beiträge erhöhen dürfen. Unsere Recherchen zeigen, dass diese Veränderungen in der Vergangenheit regelmäßig nicht erreicht wurden.

Dennoch haben die privaten Krankenversicherungen die Beiträge ihrer Kunden überproportional nach oben angepasst.

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten Ihnen an, die Berechnungsgrundlagen für die immensen PKV-Beitragserhöhungen vor Gericht überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge zurückzufordern. Alles, was Sie tun müssen, ist, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen – den Rest erledigen wir für Sie.

Vergleich: Tatsächliche Versicherungsausgaben mit Steigerung der Beiträge in ausgewählten Tarifen

AXA: Veränderung Versicherungsausgaben

AXA: Tatsächliche Erhöhung Tarif EL-Bonus

DKV: Veränderung Versicherungsausgaben DKV

DKV Tatsächliche Erhöhung Tarif SM6

Die Grafik zeigt die prozentuale Entwicklung der tatsächlichen Versicherungsausgaben der Krankenversicherer (hier: AXA und DKV) sowie die prozentuale Steigerung der Beiträge ausgewählter Mandanten in ausgewählten Tarifen (hier: SM6 der DKV und EL-Bonus der AXA).
Die Versicherungsausgaben sind den öffentlichen Geschäftsberichten der Krankenversicherungen zu entnehmen (siehe Gewinn- und Verlustrechnung der DKV und AXA der Jahre 2010 bis 2020).

PKV-Beitragserhöhungen: Was prüfen wir?

Gesetzliche Regelung

Die PKV-Anbieter müssen ihre Beiträge nach bestimmten gesetzlichen Regelungen erhöhen. Versicherungen dürfen den Beitrag in einem Tarif also erst dann anpassen, wenn die Versicherungsleistungen nachweislich um mehr als zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Jedoch reduzieren viele Versicherer diesen Faktor auf fünf Prozent – somit wird häufiger, aber nicht so stark angepasst, was unserer Auffassung nach nicht zulässig ist.

Unproportionale Erhöhung

Aus unserer Sicht haben zudem zahlreiche Versicherungsunternehmen die Beiträge unproportional zu den wirklich angefallenen Kosten erhöht. So haben die Versicherer teilweise Tariferhöhungen von bis zu 25 Prozent vorgenommen, obwohl die tatsächlichen Kosten um nur knapp 3 bis 5 Prozent anstiegen.

Wir bieten umfassenden Rechtsservice

Unsere Rechtsauffassung stützt sich auf die Urteile des BGH zu den sogenannten PKV-Verfahren vom 17.11.2021 (IV ZR 113/20), vom 09.02.2022 (IV ZR 337/20) und zuletzt vom 22.06.2022 (IV ZR 253/20).

Wir gehen nach Auslegung der BGH-Rechtsprechung davon aus, dass weiterhin die nicht abgelaufene 10-jährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 4 BGB Anwendung findet. Die meisten Gerichte gehen nach unserer aktuellen Rechtsprechungsauswertung jedoch davon aus, dass lediglich die Ansprüche der vergangenen 3 Jahre durchsetzbar sind. Für unsere Mandanten fordern wir im Durchschnitt 8.000 EUR von der PKV zurück.

Wir von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing sind gern für Sie da. Mit nur wenigen Klicks bringen wir Sie zu Ihrem Recht – schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko.

So einfach geht's

1. BETROFFENHEIT PRÜFEN 

Kontaktformular ausfüllen und kostenlose Prüfung anfordern. Schnell und bequem von zu Hause aus.

2. ANSPRUCHSHÖHE EINSCHÄTZEN 

Realistische Einschätzung Ihrer Anspruchshöhe durch unsere Anwälte. Klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen. 

3. ANWALT BEAUFTRAGEN 

Rechtsdurchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko. In der Regel übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.

4. GELD ZURÜCK 

Rechtmäßig Geld von Ihrer privaten Krankenversicherung zurückerhalten. Keine Angst vor Rauswurf oder Leistungskürzung.

Unser Team

Florian S. O. Rosing

Geschäftsführer BRR, Rechtsanwalt

Nicole Giftthaler

Rechtsanwältin, Teamleitung

Christian Schulter

Rechtsanwalt, Venture-Manager

FAQ – häufig gestellte Fragen

Nein. In Deutschland herrscht seit 2009 Versicherungspflicht. Daher darf der Versicherer PKV-Kunden nicht einfach kündigen. Eine Ausnahme ist, wenn der Versicherte vor Vertragsabschluss falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Mehr zum Thema hier.

Viele PKV-Kunden haben Angst, nach einer Beitragsrückforderung nicht mehr alle ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Auch hier gilt: Die PKV darf Kunden nicht schlechter behandeln, nur weil diese ihr Recht geltend machen – das wäre bereits der nächste Verbraucherskandal. Darüber hinaus sind auch Beitragserhöhungen aufgrund von Rückforderungen nicht zulässig. Mehr zum Thema hier.

Den Schaden haben die Versicherungsunternehmen verursacht: Über Jahre haben sie ihre Kunden mit schwammigen und unverständlichen Erhöhungsschreiben abgespeist, obwohl die Begründungen bestimmten gesetzlich festgelegten Anforderungen entsprechen müssen.

Wir sehen, dass Unternehmen, bestimmte Versicherungsverbände und auch Makler verstärkt versuchen, PKV-Kunden vom Vorgehen gegen ihre Versicherung abzuhalten. Dabei greifen sie gern zum Mittel der Angstmache, indem sie einen Schaden am Versichertenkollektiv heraufbeschwören. Wenn Versicherte sich zu viel gezahlte Beiträge zurückholen, würden sie sich selbst langfristig ins eigene Fleisch schneiden. Denn die Versicherer, so lautet die Argumentation, müssten sich die dadurch entstehenden Kosten mit den nächsten Beitragserhöhungen zurückholen.

Dies ist aber nicht zulässig. Jede private Krankenversicherung kann nur dann Beiträge anpassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorliegen. Etwaige Verluste des Unternehmens – etwa durch Rückzahlungen wegen unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen –, sind also kein Faktor, der das Versicherungsunternehmen nach der geltenden Rechtslage dazu berechtigt, etwaige Fehlbeträge auf die Beiträge des Versicherungskollektivs aufzuschlagen. Mehr zum Thema hier.

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, geht kein Kostenrisiko ein (bis auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung). Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gern für Sie. Da zum Thema PKV-Beitragserhöhungen noch nicht alle Rechtsfragen abschließend durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind, raten wir PKV-Kunden ohne Rechtsschutz derzeit von einem Vorgehen gegen ihre Versicherung ab.

Eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ist nur in Ausnahmefällen möglich. Oftmals verliert man auch den Großteil der Altersrückstellungen, daher sollte dies im Voraus genau geprüft werden.

Darüber hinaus müssen Angestellte ihr Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro (Stand 2021) senken. Selbstständige müssen im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln.

Wer älter als 55 Jahre ist, hat kaum noch eine Chance für den Wechsel. Eventuell besteht die Möglichkeit, über den Ehepartner in die GKV-Familienversicherung zu kommen.

Unser Service

Persönliche Betreuung durch Spezialisten für PKV-Beitragserstattungen

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir prüfen Ihre Situation zu Ihren Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Profitieren Sie von unserer Expertise!

Ohne Kostenrisiko: Sie behalten jederzeit die Kontrolle über das Mandat.

Umfassender Service für eine PKV-Beitragserstattung:

  • Vollumfängliche Prüfung
  • Gerichtliche Durchsetzung der Beitragserstattungen
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