PKV-Beitragserhöhungen: BGH hat geurteilt

aktuelles BGH-Urteil gegen Verbraucher

Wir informieren Sie hier über den aktuellen Stand

PKV BRR Baumeister Rosing

PKV-Beitragserhöhungen: BGH urteilt gegen Verbraucher

Aktuell:

Zum Thema PKV-Beitragserhöhungen hat der BGH am 20.03.2024 überraschend deutlich zugunsten der Versicherungsunternehmen ent­schieden. So muss der private Krankenversicherer nicht im Detail vorrechnen, in welcher Höhe und aus welchen Gründen er auf Limiterungsmittel zurückgegriffen hat, um anstehende Beitragserhöhungen zu begrenzen (Az.: IV ZR 68/22). Limitierungsmittel sind Gelder innerhalb der Versicherungen, die dazu gedacht sind, nach einem festgelegten Schema Beitragsanpassungen bzw. -erhöhungen abzumildern.

Mit dem BGH-Urteil werden es PKV-Versicherte in Zukunft schwer haben, gegen steigende PKV-Prämien beziehungsweise deren Rechtmäßigkeit vorzugehen.

BGH PKV-Beitragserhöhungen Baumeister Rosing

PKV-Beitragserhöhungen: Überraschendes Urteil

Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing: »Der BGH hat für uns völlig überraschend hundertprozentig gegenteilig zur bisherigen herrschenden OLG-Meinung zum Thema PKV entschieden. Wir halten das Urteil für politisch, denn eine verbraucherfreundliche Regelung hätte möglicherweise einschneidende Probleme für private Krankenversicherer ergeben, da sie eine große Menge an Beitragszahlungen der vergangenen Jahre zurückzahlen müssten. Nun hat der BGH seine eigene Rechtsprechung, die er 2004 und 2018 (Az.: IV ZR 117/02 und IV ZR 255/17) aufgestellt hat und an der sich alle OLGs orientiert haben, durch die Hintertür wieder kassiert.“

„Diese Entwicklung trifft auch uns überraschend. Als Verbraucherkanzlei kümmern wir uns um Rechtsgebiete, die aus unserer Sicht für Verbraucher Sinn machen und bei denen wir fest davon überzeugt sind, dass wir Verbrauchern damit helfen können. 

Dazu gehört auch das Thema PKV: Wir haben dafür gekämpft, dass die Versicherer für mehr Transparenz in Sachen Beitragserhöhungen sorgen müssen. Denn für Verbraucher ist nach wie vor schwer erkennbar, welche Faktoren zur PKV-Beitragserhöhung geführt haben. Deshalb ist das Urteil des BGH aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und ein völlig falsches Signal in Sachen Verbraucherschutz.“

Aufgrund dieser deutlich verschlechterten Erfolgsaussichten können wir Ihnen derzeit nicht mehr zu einer Klage raten und haben daher entschieden, vorerst keine Mandate zu PKV-Beitragserhöhungen mehr anzunehmen.

Wir beraten Sie dagegen weiterhin gern zu den Bereichen "Datenschutz" und "Online-Casinos".

Unser Team

Max BRR Baumeister Rosing

Max Baumeister

Geschäftsführer BRR, Rechtsanwalt

Nicole Giftthaler

Rechtsanwältin, Teamleitung

BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Laetitia

Laetitia Mazzotti

Leitung Mandantenservice

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