Facebook & Instagram: Datenskandal bei Meta

Facebook- und Instagram-User aufgepasst: nächster Datenskandal bei Meta! Der US-Konzern kann nahezu Ihre gesamten Internet-Aktivitäten verfolgen. So sammelt er Ihre persönlichsten Daten und gibt sie ohne Ihr Wissen an Dritte weiter.

Wehren Sie sich gegen den Kontrollverlust über Ihre Daten und fordern Sie eine Geldentschädigung!

Meta Datenskandal

Facebook und Instagram: Datenskandal bei Meta

Facebook- und Instagram-Nutzer aufgepasst: Der Mutterkonzern Meta verstößt seit Jahren massiv und wissentlich gegen Datenschutz-Bestimmungen. Denn er sammelt persönliche Daten seiner Nutzer ohne deren Wissen und verwertet diese intern und unter Zuhilfenahme von Dritten.

Das heißt: Als User der Meta-Dienste haben Sie keinerlei Kontrolle darüber, was mit Ihren Daten passiert. So können sämtliche höchstpersönliche Daten – wie etwa zu Ihrer Gesundheit, Ihrer Weltanschauung oder sexuellen Orientierung – weitergegeben und verarbeitet werden. Hierzu hat der EuGH im Juli 2023 deutlich geurteilt, dass dies in dieser Form nicht zulässig ist (Az. C-252/21).

Wehren Sie sich also gegen die rechtswidrigen Praktiken des Meta-Konzerns – wir helfen Ihnen dabei. Wir fordern für Sie die Unterlassung des rechtswidrigen Sammelns und Verwertens Ihrer Daten, die Löschung aller rechtswidrig gesammelten Daten sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000 Euro für die tiefgreifende Verletzung Ihrer informationellen Selbstbestimmung und Ihres Persönlichkeitsrechts.

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*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Datenskandal: Warum Sie gegen Meta vorgehen sollten

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Jeder Klick, jede Suche, jegliche Aktivität im Internet hinterlässt digitale Spuren. Große Teile dessen, was Sie im Internet suchen, anklicken oder eintippen, können vom Meta-Konzern mitgelesen werden – und diese Informationen sind von höchstem Wert.

Vordergründig werden diese Daten genutzt, um Ihnen maßgeschneiderte Werbung oder Produkte anzubieten. Doch der Meta-Konzern bekommt hierüber auch genaue Einblicke, was Sie interessiert, emotional beschäftigt und wie sich dies durch die Inhalte ändert, mit denen Sie im Internet konfrontiert werden. Der Meta-Konzern beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit den Möglichkeiten, die sich ihm dadurch bieten.

Wenn Sie ein Facebook- oder Instagram-Konto haben, verfolgt der Meta-Konzern Ihre digitalen Bewegungen nahezu im gesamten Internet. Dazu müssen Sie nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Etwa 40 bis 50 % der 1.000 in Deutschland reichweitenstärksten Webseiten und Apps nutzen die Dienste des Meta-Konzerns. Also ist nahezu jeder Klick und jede Texteingabe auf diesen Seiten und Apps für Meta nachverfolgbar

Dies ist laut DSGVO rechtswidrig. Bereits im Mai 2023 hat der EuGH hierzu geurteilt (Az. C-252/21). Demnach hat jeder Betroffene, der einen Schmerz wegen des Kontrollverlusts seiner Daten erleidet, ein Recht auf Entschädigung.

Deshalb sollten Sie beim Thema Meta-Datenskandal schnellstens handeln, um die Kontrolle über Ihre Daten zurückzuerhalten! Wir fordern für Sie Unterlassung des rechtswidrigen Sammelns und Verwertens von Daten, die Löschung dieser Daten sowie eine Geldentschädigung in Hohe von 5.000 Euro von Meta ein.

So einfach geht's

1. BETROFFENHEIT PRÜFEN 

Kontaktformular ausfüllen und kostenlose Prüfung anfordern. Einfach, schnell und bequem von zu Hause aus.

2. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG 

Realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Anspruchshöhe durch unsere Anwälte. Klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen. 

3. ANWALT BEAUFTRAGEN 

Rechtsdurchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko – die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten. 

4. GELDENTSCHÄDIGUNG 

Wir fordern Unterlassung, Löschung sowie Geldentschädigung für Sie von Meta ein.

Unser Team für Datenskandal Meta

Max BRR Baumeister Rosing

Max Baumeister

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

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Joschka Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

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BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Laetitia

Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Mithilfe seiner eigenen "Meta Business Tools" kann Meta die digitalen Bewegungen der eigenen Nutzer im gesamten Internet nachverfolgen. Dazu müssen die User nicht mal bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein. Der Konzern kann nahezu das gesamte Online-Verhalten seiner User dauerhaft speichern und im Rahmen umfangreicher Nutzerprofile auswerten.

Dabei geht das Sammeln der Daten weit über die alleinige Nutzung von Facebook und Instagram hinaus. Ein großer Teil der 1.000 in Deutschland reichweitenstärksten Webseiten nutzen die Meta-Tools. Somit ist für den Konzern potentiell jeder einzelne Klick eines Users und jede Texteingabe auf diesen Seiten und deren Apps nachverfolgbar.

So können auch höchstpersönliche Daten – wie etwa zur Gesundheit, Weltanschauung oder sexuellen Orientierung – an Meta weitergegeben und verarbeitet werden. Die gesammelten Daten verarbeitet Meta weltweit in unsicheren Drittstaaten, insbesondere den USA. Sie gibt sie Daten bei Bedarf an Dritte weiter, ohne Auskunft zu geben, wer diese Dritten sind. Für die User bedeutet dies einen kompletten Kontrollverlust über die eigenen Daten.


Das Sammeln und Weitergeben der sensiblen Daten erklärte Meta bisher gern damit, dass man nur so ein umfassendes Meta-Produkt bereitstellen und stetig verbessern könne. Dieser Argumentation hat der EuGH jedoch mit Urteil vom 04.07.2023 einen Riegel vorgeschoben.

So heißt es in dem Urteil: "Im Übrigen ist die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung besonders umfassend, da sie potenziell unbegrenzte Daten betrifft und erhebliche Auswirkungen auf den Nutzer hat, dessen Online-Aktivitäten zum großen Teil, wenn nicht sogar fast vollständig, von Meta Platforms Ireland aufgezeichnet werden, was bei ihm das Gefühl auslösen kann, dass sein Privatleben kontinuierlich überwacht wird."

Der EuGH macht hier sehr deutlich, dass die objektiven Kriterien eines weitreichenden Schadens offensichtlich erfüllt sind.

Zudem hat das Bundeskartellamt bereits festgelegt, dass das wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens nicht über dem Grundrecht an Datensicherheit der Nutzer stehen darf (Beschluss vom 06.02.2019, B6-22/16, Rn. 727).

Unbegrenzte Sammlung von persönlichen Daten zu verhindern, ist primäres Ziel des Grundrechtsschutzes in Deutschland und der EU. Dagegen verstößt der Meta-Konzern seit Jahren - obwohl allein wegen der Weitergabe der Daten in die USA bereits mehrfach Strafen verhängt wurden. Erst im Mai 2023 wurde Meta zu einer Strafzahlung in Rekordhöhe von 1,2 Milliarden Euro verurteilt.

Die Bußgelder halten Meta jedoch bisher nicht von seiner Praxis ab. Die durch das rechtswidrige Geschäftsmodell erzielbaren Erlöse übersteigen offenbar die Nachteile, die dem Konzern durch die offensichtlichen Rechtsverstöße entstehen.

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BGH ist das Geschäftsmodell der Meta per se ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte seiner Nutzer.

Wir fordern für Sie eine Geldentschädigung in Höhe von 5.000 Euro. 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 04.05.2023 die Rechte von Verbrauchern massiv gestärkt. So haben die Luxemburger Richter die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch nach der DSGVO konkretisiert und geurteilt, dass Betroffenen, die einen Schmerz wegen dem Kontrollverlust ihrer Daten erleiden, ein Recht auf Entschädigung zusteht. Das Urteil finden Sie hier.

Darüber hinaus hat der EuGH mit Urteil vom 04.07.2023 ausgeführt, dass die umfangreiche Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von sensiblen Daten überhaupt nur dann rechtmäßig sein kann, wenn der betroffene Verbraucher in Kenntnis aller Umstände explizit seine Zustimmung erteilt. Es reicht gerade nicht aus, die Zustimmung über den Registrierungsprozess im „Kleingedruckten zu verstecken“. Dieses Urteil finden Sie hier.

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