16. Juli 2020
Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will
Bei Rechtsfällen kommt es häufiger vor, dass die Rechtsschutzversicherung (RSV) nicht zahlen will. Für viele Versicherte ist dies ein großes Ärgernis, da sie sich mit der Rechtsschutz eigentlich absichern wollen. Schließlich ist diese Versicherung ja dazu da, sich im Falle von Rechtsstreitigkeiten vor hohen Kosten zu schützen. In unserem Beitrag erfahren Sie, was Sie tun können, um eine Deckungszusage Ihrer Versicherung zu erhalten.
Ihre Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen?
Sie haben ein rechtliches Problem und wollen juristisch dagegen vorgehen. Deshalb kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung, um eine Deckungszusage einzuholen. Die Antwort Ihrer Assekuranz fällt aber negativ aus, leider decke Ihre Versicherungspolice den Fall nicht ab. Viele Versicherte nehmen eine solche Antwort dann einfach hin und fügen sich ihrem Schicksal. Das muss aber nicht sein!
Rechtsschutz: Erneute Prüfung fordern!
Rechtsexperten schätzen, dass über zwei Drittel aller Ablehnungen von Deckungsanfragen unzureichend sind. In den meisten Fällen ist es so, dass die Versicherungen ihre Ablehnung nicht ausreichend begründen. Deshalb können Sie als Versicherte/r der Ablehnung widersprechen und eine erneute Prüfung fordern.
Keine rechtlichen Schritte ohne Deckungszusage
Sobald die Versicherung die Deckungszusage erteilt hat, übernimmt sie auch die Kosten für den Rechtsstreit. Die dabei anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten können durchaus sehr hoch ausfallen. Deshalb gilt: Ohne Deckungszusage sollten Sie noch keine rechtlichen Maßnahmen einleiten, sonst kann es teuer für Sie werden! Deshalb raten wir, sich immer erst anwaltlich beraten zu lassen. Als Verbraucherschutzkanzlei bieten wir unseren Kunden immer eine kostenlose Erstberatung. Wir geben auch eine ehrliche Einschätzung, wie die Erfolgsaussichten sind.
Was Sie sonst noch tun können
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, Ihr Recht auf Deckung durchzusetzen. Sie können den Weg über einen Gutachter gehen, wobei es zwei Verfahren gibt: den Stichentscheid und das Schiedsgutachten. Sie können auch den Versicherungsombudsmann einschalten, der den Versicherer zur Kostenübernahme verpflichten kann. Wenn es hart auf hart kommt, kann man die Kostendeckung sogar mit einer Klage durchsetzen. Diesen Weg möchte in der Regel aber keine der Seiten, da er meistens mit hohen Kosten verbunden ist.
Ihre Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen: Ihr Anwalt hilft
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage nun verweigert, sollten Sie dies auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Vertragsrecht und decken Fehlentscheidungen der Versicherung auf. Sie haben bereits Tausende von Ablehnungsschreiben der RSVen geprüft und viele Deckungsanfragen letztendlich doch durchsetzen können.
Wir machen uns für Sie stark!
Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet Ihnen einen besonderen Service: Damit Sie als Verbraucher möglichst wenig Aufwand betreiben müssen, übernehmen wir die Einholung der Deckungszusage für Sie. Unsere Anwälte wissen, wie sie die Schreiben an die Versicherer formulieren müssen, damit eine Zusage gewährt wird. Sie wissen auch, was Versicherer leisten müssen und was nicht, und sie können gleich aktiv werden, wenn eine Versicherung die Deckungsanfrage ablehnt. Auch alle weiteren Fragen und Vorgehensweisen klären unsere Anwälte mit Ihnen.
Kontaktieren Sie uns
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Auch wenn Sie Probleme mit der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung haben oder sich unsicher sind, können Sie sich gern an uns wenden. Wir von der BBR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing kontaktieren auf Wunsch Ihre Versicherung.