17. Dezember 2020
EuGH-Urteil im Dieselskandal: Abschalteinrichtungen unzulässig – alle Hersteller betroffen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dieselskandal ein weitreichendes Urteil gesprochen: Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests sind illegal. Fahrzeughersteller dürfen keine Software in Motoren verwenden, die systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen bei Zulassungstests verbessert, hieß es aus Luxemburg. Außerdem können sich die Unternehmen jetzt nicht mehr damit herausreden, dass sie die Abschaltvorrichtungen zum Motorschutz einsetzen. Verbraucherschützer hatten schon lange bemängelt, dass Autokonzerne sich auf dieser Ausrede ausruhen konnten.
EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen basiert auf Verfahren in Frankreich
Hintergrund des aktuellen EuGH-Urteils (Az. C-693/18) ist ein Verfahren in Frankreich gegen einen Automobilbauer, der im EuGH-Urteil nur als »X« genannt wird. Die Volkswagen AG hatte aber bereits durchscheinen lassen, dass sich das Verfahren um ein Fahrzeug aus ihrem Hause dreht. VW steht unter Verdacht, Käufer durch Abschalteinrichtungen arglistig getäuscht zu haben.
Emissionswerte durch Abschalteinrichtungen geschönt
Im September 2015 hatte der Wolfsburger Autobauer mehr oder weniger zugegeben, Emissionswerte auf dem Prüfstand mithilfe von Abschalteinrichtungen geschönt zu haben. Dies hatte den Dieselskandal vor nunmehr fünf Jahren in die Öffentlichkeit gebracht. VW hatte in den betreffenden Motoren eine Software verbaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug gerade einem Test unterzieht oder sich im normalen Straßenverkehr befindet. So können Schadstoffemissionen für den Testbetrieb und somit für die Typzulassung gedrosselt werden, im realen Straßenverkehr stößt der Pkw aber viel mehr schädliche Abgase aus.
EuGH: Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten
Ein französischer Richter hatte sich an den EuGH gewandt, um die Frage der Zulässigkeit zu klären. Nach der EU-Verordnung (EG) 715/2007 Art. 5 Abs. 1 sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten. In Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung heißt es aber, dass eine solche Vorrichtung nur zulässig ist, wenn sie »notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung« zu schützen. Bereits im April 2020 hatte die damalige EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussplädoyer solche Techniken für unzulässig erklärt.
Verbraucherschützer: EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen ist ein Meilenstein
Nun ist der EuGH den Einschätzungen der Generalanwältin gefolgt und hat sich verbraucherfreundlich positioniert. Auf dieses Urteil, das durchaus ein Meilenstein im Dieselskandal ist, haben Verbraucherschützer lange gewartet. Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sagt: »Endlich kann sich die Autoindustrie nicht mehr hinter fadenscheinigen Argumenten verstecken und die EU-Verordnung so auslegen, wie es ihr gerade passt. Fast alle Hersteller haben eingeräumt, Abschalteinrichtungen wie das sogenannte ›Thermofenster‹ zu benutzen. Allerdings haben sie immer behauptet, dies werde zum Motorschutz benötigt und sei demnach völlig legal. Somit wird es jetzt auch eng für beispielsweise Mercedes-Benz oder BMW, die bisher relativ glimpflich durch den Dieselskandal gekommen sind.«
Dieselfahrer können aufatmen
Unter Dieselfahrern herrscht seit einiger Zeit Frust und Resignation. Das liegt vor allem daran, dass Unternehmen den Dieselskandal einfach aussitzen oder dass der BGH in seinen letzten Dieselskandal-Urteilen eher gegen Verbraucher entschied. »Das EuGH-Urteil zeigt, dass sich Beharrlichkeit letztendlich auszahlt und man ein wenig Vertrauen in die Rechtspflege haben sollte«, sagt Dreschhoff. »Wir haben immer gesagt: Verbraucher dürfen sich nicht abschrecken lassen von diesen Dingen, ein Vorgehen gegen die Hersteller ist nach wie vor möglich. Man braucht nur etwas Geduld.«
Laut Dreschhoff gibt so gut wie kein Dieselfahrzeug, das ohne Erkennung des Prüfzyklus auf dem Prüfstand sauber ist. »Ob Fahrzeuge aus dem Hause VW oder Mercedes, BMW, Fiat oder Renault – wir raten also weiterhin allen Dieselfahrern, im Abgasskandal aktiv zu werden, egal welche Marke sie fahren. Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller geltend machen zu können, sind extrem größer geworden.«
Handeln Sie jetzt!
Wir von der BRR Verbraucherkanzlei sind auch weiterhin für alle Geschädigten im Abgasskandal da. Hier können Sie bequem von zu Hause und kostenfrei prüfen, ob Sie Ansprüche geltend machen können. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Sie im Dieselskandal bestehen. Auch sind wir telefonisch für Sie da unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucherrechte gestärkt werden. Wir machen uns für Sie stark!
Hier kostenfrei prüfen