Dieselskandal: Lohnt sich eine Klage noch?
Der aktuelle Stand im Dieselskandal
Die BGH-Urteile vom Juli 2020 haben Dieselfahrer verunsichert: Lohnt sich eine Klage gegen Autohersteller wie VW, Audi, Skoda, Porsche oder Mercedes-Benz wegen illegaler Abschalteinrichtungen überhaupt noch? Sind die Ansprüche verjährt, ist die Laufleistung des Fahrzeugs zu hoch, oder wurde der Pkw nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft?
Sicher ist: Der seit bereits fünf Jahren andauernde Dieselskandal ist noch nicht vorbei, auch wenn die Autohersteller diesen Eindruck in der Öffentlichkeit gern verbreiten. Allerdings herrscht Unklarheit bei den Verbrauchern, für welche Fahrzeuge sie ihren Anspruch noch geltend machen können. In diesem Beitrag informieren wir Sie, was für Sie noch möglich ist und wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können.
BGH-Urteile vom Juli 2020 betreffen nur VW-Motortyp EA189
Viele Dieselbesitzer wissen beispielsweise nicht, dass die jüngsten BGH-Entscheidungen zum Thema Laufleistung und Kauf nach dem allgemeinen Bekanntwerden des Abgasskandals nur Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 betreffen. Diese Urteile machen es tatsächlich schwieriger, Schadensersatzansprüche für Fahrzeuge mit ebendiesem Motor durchzusetzen.
EA288
Aber der vermeintlich saubere Nachfolger EA288 der Euro-6-Norm ist von dem Urteil nicht umfasst und steht weiterhin im Mittelpunkt des Abgasskandals. Mit plumpen PR-Tricks versucht VW die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass sich EA288-Klagen nicht lohnen. Aber immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch dieser VW-Motor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie hier kostenfrei prüfen.
EA897
Ein weiterer betroffener Motor des VW–Konzerns ist der EA897. Dieser ist ebenfalls nicht von den jüngsten BGH-Urteilen betroffen. Dieser genannte Motortyp ist vor allem in Fahrzeugen der VW-Töchter Audi und Porsche verbaut worden.
Unter Druck: Mercedes-Benz
Der Dieselskandal trifft aber bei Weitem nicht nur VW-Fahrzeuge. Auch Daimler wird vorgeworfen, illegale Abschalteinrichtungen bei fast allen Dieselmodellen zu verwenden. Hier sind Mercedes-Benz-Modelle mit den Motoren OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 betroffen. Ein erstes Verfahren vor dem BGH gegen den schwäbischen Autohersteller ist für Frühjahr 2021 geplant.
Auch BMW, Opel und weitere europäische Firmen wie Fiat, Volvo oder Renault sind ebenfalls wegen manipulierter Abgaswerte mittlerweile in den Strudel des Dieselskandals geraten. Im Juli urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass man gegen europäische Hersteller im eigenen Land klagen kann, nicht nur im Land des Unternehmenssitzes. Dies macht es für viele Verbraucher einfacher, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Ist mein Fahrzeug betroffen?
Oftmals wissen Dieselbesitzer gar nicht, dass ihr Fahrzeug von der umfangreichen Schummelei betroffen ist. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen bei der Aufklärung und bieten auf ihrer Homepage einen kostenlosen Online-Check an, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.
Stilllegung und Werteverlust
Nach wie vor gilt: Die betroffenen Fahrzeuge sind von der Stilllegung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bedroht, da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben für Emissionsgrenzwerte entsprechen. Durch den Mangel unterliegen sie einem enormen Wertverlust und sind dadurch kaum verkäuflich.
Klage lohnt sich noch
Für Geschädigte lohnt sich also nach wie vor eine Klage auf Schadensersatz. In bestimmten Fällen können sie das Fahrzeug sogar behalten und erhalten eine Einmalzahlung. Ebenso ist es möglich, das Fahrzeug gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben, allerdings wird hier ein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer abgezogen. Wir beraten Sie gern kostenfrei und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten.
Handeln Sie jetzt!
Gehören Sie auch zu den geschädigten Fahrzeugbesitzern? Dann sollten Sie umgehend aktiv werden und prüfen lassen, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen die Autohersteller geltend machen können. In den meisten Fällen lohnt sich eine Klage nach wie vor! Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing hat bereits über 15.000 Mandanten erfolgreich im Dieselskandal betreut und berät Sie gern. Hier können Sie bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Wir machen uns für Sie stark!