Porsche im Dieselskandal:
jetzt handeln!

Sie besitzen ein Dieselfahrzeug von Porsche? Laut neuem BGH-Urteil von Juni 2023 steht Ihnen im Dieselskandal grundsätzlich Schadensersatz zu.

Dieselskandal geht weiter

Auch Porsche ist in den Dieselskandal verwickelt. Porsche-Dieselfahrzeuge der Modelle Cayenne, Macan und Panamera, die zwischen 2010 und 2018 gebaut wurden, verfügen über mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung. Mit dieser wurden niedrigere Abgaswerte für Typgenehmigungen vorgetäuscht. Wenn Sie also in den vergangenen Jahren ein Dieselfahrzeug von Porsche gekauft haben, wurden Sie sehr wahrscheinlich betrogen. 

Der BGH hat Ende Juni 2023 endlich ein lang erwartetes Urteil gefällt. Demnach haben Dieselfahrer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. 

Für Sie als Porsche-Dieselbesitzer bedeutet das: Sie können zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten, das Fahrzeug aber dennoch behalten. Voraussetzung ist, dass im Motor Ihres PKW eine unzulässige Abschalteinrichtung wie beispielsweise ein sogenanntes „Thermofenster“ verbaut ist.

Warten Sie also nicht länger ab, denn Ihre Schadensersatzansprüche schmelzen mit jedem gefahrenen Kilometer dahin, da die Gerichte Nutzungsentgelte abziehen.

Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch von uns beraten, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz ohne Kostenrisiko durchsetzen können. Wir machen uns für Sie stark!

Handeln Sie jetzt!

Klicken Sie auf den Button, um sich bei uns für eine kostenfreie Prüfung anzumelden.

*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Dieselskandal: Welche Porsche-Modelle sind betroffen?

Porsche-Modelle Euro-Norm Motormodelle Motoren (Hubraum)
Cayenne, Macan, Panamera Euro 4, 5, 6 EA896, EA897 3.0 und 4.2 L

Warum Sie gegen Porsche vorgehen sollten

Anfang 2019 gab es erste Berichte, dass Porsche in zwei seiner Diesel-Modelle Motoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut haben könnte. In Zusammenhang mit eigenen Messungen hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen in den Diesel-Geländewagenmodellen Cayenne und Macan sowie später auch im Panamera entdeckt und diese Berichte bestätigt. Die bemängelten Motoren wurden von der VW-Tochter Audi entwickelt, die selbst tief im Dieselskandal steckt.

Auch zahlreiche unabhängige Tests belegen, dass bei den betroffenen Porsche-Dieselfahrzeugen getrickst wurde. Messungen der Deutschen Umwelthilfe ergaben teilweise das 12-fache des erlaubten Schadstoffausstoßes. Das KBA hat für die betroffenen Modelle bereits verpflichtende Rückrufe angeordnet.

Porsche und auch Audi als Motorentwickelerin dürfen den Dieselskandal aus unserer Sicht nicht einfach aussitzen. Die Dieselbesitzer bleiben auf einem mangelbehafteten Fahrzeug sitzen, es drohen massiver Wertverlust, Fahrverbote und – durch das Aussitzen des Dieselskandals durch die Hersteller – die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. 

Lassen Sie sich also nicht weiter von den Herstellern an der Nase herumführen und weiter wertvolle Zeit verstreichen. Machen Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend – wir helfen Ihnen dabei, schnell, unkompliziert und jederzeit transparent.

Dieselskandal Porsche

So können Sie Ihr Recht im Dieselskandal geltend machen

Machen Sie unseren kostenfreien Online-Check, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.

Ist dies der Fall, melden wir uns innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen und geben eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten. 

Mit nur wenigen Klicks können Sie die von uns benötigten Unterlagen hochladen. 

Wir kümmern uns um alles, Sie können sich beruhigt zurücklehnen. Wir informieren Sie über jeden Schritt des Verfahrens

Für Sie besteht kein Kostenrisiko: Sie entscheiden, welchen Schritt wir als Nächstes gehen sollen.

Ihre Möglichkeiten: Auto behalten und 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (abzüglich Nutzungsentgelt) erstattet bekommen.

Wir kontaktieren auch gern Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der Deckungszusage.

Nicht rechtsschutzversichert? Wir bieten Ihnen Alternativen wie etwa die Prozesskostenfinanzierung.

Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Geschäftsführer BRR Automotive, Rechtsanwalt

mehr

Joschka Strahmann

Rechtsanwalt, Teamleitung BRR Automotive

mehr

Laetitia Mazzotti

Leitung Kundenservice BRR Automotive

mehr

Blog News zu Porsche

FAQ – häufig gestellte Fragen

Etwa 250.000 Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und Volkswagen mit einem 3.0L-V6- oder 4.2-L-V8-Dieselmotor sind laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgerüstet worden. Im Jahr 2019 erhielten die betroffenen Dieselfahrer jeweils Rückrufschreiben der Hersteller, die sie erstmals mit der generellen Betroffenheit vom Abgasskandal konfrontierten. Wenn Sie also ein solches Rückrufschreiben von Porsche erhalten haben, ist ihr Fahrzeug höchstwahrscheinlich vom Dieselskandal betroffen. 

Nach wie vor sprechen Gerichte im Fall Porsche verbraucherfreundliche Urteile, sodass betroffene Kunden bei einem Vorgehen gegen den Stuttgarter Autobauer immer noch sehr gute Chancen haben. Wir sind gern für ein kostenfreies Erstgespräch für Sie da, um Ihre Möglichkeiten und Erfolgschancen zu klären.

Knapp fünf Jahre hat es gedauert vom Bekanntwerden des VW-Dieselskandals 2015 bis zum entscheidenden BGH-Urteil gegen VW im Mai 2020. Durch die Beharrlichkeit der Klägeranwälte konnten letztendlich Hunderttausende Dieselkunden für den Abgasbetrug beim VW-Motor EA189, der auch bei Fahrzeugen der VW-Töchter Audi, Porsche, Skoda und Seat zu Einsatz kommt, entschädigt werden. 

Auch beim Motortyp EA897, der häufig in Porsche-Dieselfahrzeugen verbaut wurde, sowie zum VW-Motor EA288 gibt es mittlerweile ähnliche Manipulationsvorwürfe. Jedoch versucht der VW-Konzern mit allen Mitteln zu verhindern, dass auch hier geschädigte Kunden zu ihrem Recht kommen. Mit plumpen PR-Tricks versucht VW die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass sich Dieselklagen nicht lohnen. 

Aber immer mehr Gerichte sehen es als erwiesen an, dass auch diese Motoren aus dem Hause VW unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Die verbraucherfreundlichen Urteile haben in der vergangenen Zeit zugenommen, immer mehr Gerichte folgen der Argumentation der Verbraucheranwälte. Somit entspricht die Behauptung VWs, 99 Prozent der Diesel-Klagen gingen verloren, aus unserer Sicht nicht der Wahrheit. Mehr zum Thema hier.

Es gibt bereits eine Reihe verbraucherfreundlicher Urteile, auf landes- wie auch auf oberlandesgerichtlicher Ebene. Eine Auflistung mit bedeutenden Urteilen gegen Porsche beziehungsweise die Audi AG als Motorenherstellerin haben wir für Sie hier zusammengestellt.

Software-Updates sind die Schmalspurlösung, mit der die Autoindustrie bislang versucht hat, ihre Kunden abzufrühstücken. Vielfach wurde bemängelt, dass es nach dem Software-Update zu Problemen mit der Abgasrückführung sowie zu AdBlue- und Kraftstoffmehrverbrauch gekommen ist. 

Wichtig: Es gibt verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen oder Werkstattaktionen der Hersteller. Erstere müssen Kunden durchführen lassen, sonst droht die Stilllegung des Fahrzeugs durch das KBA. Letztere sind freiwillig, wobei wir hier generell raten, sich vor Durchführung dieser unbedingt rechtlich beraten zu lassen.

Generell sinnvoll wären Hardware-Nachrüstungen wie SCR-Katalysatoren mit einem ausreichend großen Harnstofftank. Aber hier ist von den Herstellern nach wie vor keine kundenfreundliche Lösung zu erwarten. Die Diesel-Hardware-Nachrüstung wird nur von einigen Autoherstellern zahlungstechnisch unterstützt und ist, beispielsweise im Fall von Daimler, nicht in jeder Region möglich. 

Mehr Infos zu diesem Thema hier.

Was den Dieselskandal betrifft, mauern und leugnen die Autohersteller, wo sie nur können. Somit wird »Dieselgate« ausgesessen beziehungsweise unnötig in die Länge gezogen, bis hin zur drohenden Verjährung von Ansprüchen. Diese kann nur aufgehalten werden, wenn betroffene Kunden rechtzeitig klagen. Mehr zum Thema Verjährung hier.

Durch den Dieselskandal haben die betroffenen Dieselfahrzeuge bereits enorm an Wert verloren, teilweise sind sie nahezu unverkäuflich. Außerdem wurden in zahlreichen Städten und Kommunen bereits Dieselfahrverbote durchgesetzt. Wer sich weigert, Software-Updates im Rahmen einer verpflichtenden Rückrufaktion zu installieren, riskiert eine Stilllegung des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Hinzu kommt, dass Dieselfahrer über Mehrverbrauch bzw. weniger Leistung nach dem Software-Update berichtet haben. Welche Auswirkungen diese Maßnahme also auf die Langlebigkeit des Fahrzeugs hat, ist völlig unklar.

Eine Sammelklage, wie es sie in den USA gibt, sieht das deutsche Recht nicht vor. Allerdings besteht seit 2018 die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage (MFK), die erstmals beim VW-Dieselskandal Anwendung fand. Das Musterfeststellungsverfahren gegen VW, für das sich betroffene Kunden bis zum 29. September 2019 anmelden konnten, begann am 30. September 2019 vor dem OLG Braunschweig. Im Rahmen dessen einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, woraufhin die MFK im April 2020 zurückgezogen wurde. Gegen Porsche gibt es derzeit keine MFK. Mehr zum Thema MFK hier.

Ein rechtliches Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung birgt für Kläger immer ein hohes finanzielles Risiko. Wir möchten, dass unseren Mandanten, wenn sie ihr Recht geltend machen wollen, keine Kosten entstehen. Deshalb raten wir meistens von einem solchen Schritt ab. Dennoch gibt es auch für Mandanten ohne RSV bestimmte Möglichkeiten, um die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, wie etwa die Prozesskostenhilfe oder -finanzierung. Mehr zum Thema hier. 

Mehr Informationen