7. Juli 2023

Dieselskandal: BGH-Urteil zu “Thermofenster” – Dieselbesitzern steht Schadensersatz zu

Dieselskandal: BGH Urteil Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Der BGH hat im Dieselskandal ein lang erwartetes Urteil in Sachen „Thermofenster“ verkündet. Demnach steht Dieselbesitzern, die ein Fahrzeug mit einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung besitzen, grundsätzlich Schadensersatz zu, wenn die Abgasreinigung in einem zu kleinen Temperaturbereich ordnungsgemäß arbeitet.

Dieselskandal: BGH richtet sich nach EuGH-Urteil

Bisher hatte der BGH Schadensersatzansprüche beim „Thermofenster“ abgelehnt, weil laut der Karlsruher Richter nicht von vorsätzlicher Schädigung auszugehen sei. Im März 2023 hatte der EuGH jedoch geurteilt, dass Betroffene vom Dieselskandal gegenüber dem Autohersteller auch dann Schadensersatz fordern können, wenn dieser bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Entsprechend der Entscheidung des EuGH hat der BGH nun seine bisherige Rechtsprechung geändert. 

Dieselskandal: BGH-Urteil betrifft „Thermofenster“

Sogenannte „Thermofenster“ sind bei Diesel-Motoren üblich, aber je nach Auto unterschiedlichen gestaltet. Laut der Hersteller sei die Abschalteinrichtung notwendig, um den Motor zu schützen. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Technologie gebilligt. Die Klägerseite sieht die Software jedoch als unzulässig an. Denn im Falle des „Thermofensters“ arbeitet die Abgasreinigung bei Testbedingungen mit Außentemperaturen zwischen 20 und 30°C. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die Abgasreinigung jedoch heruntergeregelt, die Schadstoffemissionen steigen an. Da in Deutschland eher selten Temperaturen über 20 Grad erreicht werden, arbeitet die Abgasreinigung demnach die meiste Zeit des Jahres nicht ausreichend. 

Käufern steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadensersatz zu

Der BGH hob nun Gerichtsurteile auf, die Schadenersatzklagen abgewiesen hatten, und verwies sie an die Oberlandesgerichte zurück. Die Berufungsgerichte müssten die Haftungsfrage weiter aufklären, hieß es aus Karlsruhe. Dabei sei es Sache der Autohersteller, das ordnungsgemäße Funktionieren eines „Thermofensters“ nachzuweisen. Grundsätzlich stehe den Käufern dann ein Schadenersatz in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises zu. In Deutschland sind dazu noch mehr als 2.000 Verfahren am BGH und fast 100.000 Klagen an unteren Instanzen offen. 

Nach über sieben Jahren Dieselskandal: BGH-Urteil bedeutet Klarheit

»Nach über sieben Jahren Dieselskandal bedeutet das BGH-Urteil für Dieselkunden endlich Klarheit«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Es bedurfte erst des EuGH-Urteils im März 2023, um den BGH zum Umdenken zu bringen. Dieselfahrer sollten nun umgehend vom Anwalt prüfen lassen, ob und in welcher Form sie noch Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend machen können. Denn neben dem Schadensersatz können sie ihr Auto behalten und weiter nutzen oder auch verkaufen.« 

Es lohnt sich immer noch, im Dieselskandal zu handeln!

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