23. Juni 2023

Dieselskandal und illegale Abschalteinrichtungen: BGH verkündet grundlegende Entscheidung am 26. Juni 2023

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Im Dieselskandal wird der BGH am 26. Juni 2023 endlich die lang erwartete Entscheidung zum Thema Schadensersatz wegen illegaler Abschalteinrichtungen verkünden. Konkret betrifft dies drei Dieselskandal-Fälle, in denen die Karlsruher Richter bereits am 8. Mai 2023 verhandelt hatten. 

Dieselskandal: BGH urteilt zu Abschalteinrichtungen

Der BGH hatte drei Dieselskandal-Klagen von Autokäufern gegen Volkswagen, Mercedes und Audi zu verhandeln. Die Dieselbesitzer fordern Schadensersatz wegen eingebauter temperaturgesteuerter Abschalteinrichtungen, den sogenannten „Thermofenstern“. Dabei handelt es sich um eine spezielle Software zur Steuerung der Abgasreinigung in Autos. In einem bestimmten Temperaturbereich wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder ganz ausgeschaltet.  

Dauerthema temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen

“Thermofenster” sind bei Dieselmotoren üblich, aber je nach Auto unterschiedlich ausgestaltet. Die Hersteller sagen, die Abschalteinrichtung sei notwendig, um die Motoren zu schützen. Die Klägerseite sieht die Software jedoch als unzulässig an. Denn im Falle des „Thermofensters“ arbeitet die Abgasreinigung bei Testbedingungen mit Außentemperaturen zwischen 20 und 30°C. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die Abgasreinigung jedoch heruntergeregelt, die Schadstoffemissionen steigen an. Da in Deutschland eher selten Temperaturen über 20 Grad erreicht werden, arbeitet die Abgasreinigung demnach die meiste Zeit des Jahres nicht ausreichend. 

Dieselskandal: unzulässige Verwendung von Abschalteinrichtungen

Die Hersteller hatten stets darauf verwiesen, dass das „Thermofenster“ dem Motorschutz diene. So waren sie immer mit der Behauptung durchgekommen, keine Täuschungsabsichten bei der Abgasreinigung gehabt zu haben. Vorsatz und Sittenwidrigkeit waren den Herstellern im Dieselskandal also nur schwer nachzuweisen. Im März 2023 hatte der EuGH jedoch geurteilt, dass Betroffene vom Dieselskandal gegenüber dem Autohersteller auch dann Schadensersatz fordern können, wenn dieser bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz und Sittenwidrigkeit muss dem Autohersteller folglich nicht nachgewiesen werden. Nun lag es in der Hand des BGH, die Entscheidung des EuGH in nationales Recht umzusetzen. 

Dieselskandal: Was kommt für Betroffene unterm Strich heraus?

»Was genau nun unterm Strich für die Betroffenen herauskommen wird, bleibt spannend«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Zum einen geht es natürlich um den Umfang des Schadenersatzanspruches, also die konkrete Berechnungsmethode. Außerdem betreffen die Verfahren die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Schaden entstanden ist – etwa bereits beim Kauf oder aber erst bei einem möglichen Weiterverkauf. Oder auch, ob bereits das Risiko einer nötigen Nachrüstung einen Schaden darstellt. Jedenfalls gehen wir davon aus, dass das Urteil wegweisend für mehr als 2.000 Verfahren am BGH und fast 100.000 Klagen an unteren Instanzen sein wird.«

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