13. April 2021
Dieselskandal: BGH-Urteil zur Erstattung von PKW-Finanzierungskosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dieselskandal ein Urteil zur Erstattung von Finanzierungskosten bei Diesel-Fällen gefällt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren (Az. VI ZR 274/20) entschieden die Karlsruher Richter, dass geschädigten Dieselfahrern auch die Kosten der Fahrzeugfinanzierung wie etwa Zinsen und Gebühren im Erfolgsfall zu erstatten sind. Somit darf es bei der Schadensberechnung keine künstliche Aufspaltung zwischen Erwerb und Finanzierung geben.
Dieselskandal: VW-Kundin klagte auf Erstattung der Finanzierungskosten
Eine VW-Kundin hatte sich ein gebrauchtes Dieselfahrzeug mit EA189-Motor (Euro 5) gekauft. Im Zuge des Dieselskandals war festgestellt worden, dass das Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist. Die Kundin zog vor Gericht und verlangte von Volkswagen die Rückerstattung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs, sowie die Erstattung der Finanzierungskosten in Höhe von 3.275,55 Euro (Az. 27 U 52/19).
Finanzierungskosten: Richter sprachen Dieselskandal-Klägerin Anspruch auf Rückzahlung zu
Das Landgericht Köln hatte der Klage auf Erstattung der Finanzierungskosten stattgegeben, woraufhin VW in Berufung ging. Auch das Oberlandesgericht Köln stellte sich auf die Seite der VW-Kundin. Die Richter sprachen der Klägerin neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Rückgabe des Fahrzeugs auch einen Anspruch auf Erstattung der Finanzierungskosten zu. VW ging hier wieder in Revision, die der BGH nun abwies.
BGH-Urteil im Dieselskandal bestätigt Sichtweise der Vorinstanzen
Laut der Karlsruher Richter hätten die Vorinstanzen auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung zutreffend angenommen, dass VW die Kundin durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Gemäß §§ 826, 249 Abs. 1 BGB sei die Kundin also so zu stellen, als wäre es nicht zu dem Fahrzeugkauf gekommen. Hätte die Klägerin das Fahrzeug nicht gekauft, hätte sie den Kaufpreis nicht mit einem Darlehen der Volkswagen Bank teilweise finanziert, so der BGH.
Dieselskandal: VW muss Finanzierungskosten erstatten
Daher habe VW neben dem Kaufpreis für das Dieselfahrzeug auch die Finanzierungskosten in voller Höhe zu erstatten. Ein Vorteil, der im Wege der Vorteilsausgleichung schadensmindernd zu berücksichtigen wäre, sei der Kundin durch die Finanzierung nicht entstanden. Laut BGH habe die Fahrzeugfinanzierung der Klägerin keinen Liquiditätsvorteil verschafft im Vergleich zu dem Zustand, der bestanden hätte, wenn sie vom Kauf Abstand genommen hätte. Die Richter urteilten, dass die Finanzierungskosten auch nicht den objektiven Wert des Fahrzeugs erhöhten und damit nicht den Gebrauchsvorteil vergrößerten, den die Klägerin aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat.
Verbraucherschützer: BGH-Urteil zu Finanzierungskosten hat im Dieselskandal enorme Tragweite
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sagt: »Wir begrüßen die verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH in dem von uns geführten Verfahren. Für Schadensersatzforderungen bei finanzierten Fahrzeugen ist sie von enormer Bedeutung, da die Halter nun auch die Finanzierungskosten ersetzt bekommen. Etwa 65 Prozent der Neuwagen werden in Deutschland finanziert, was die Tragweite dieses BGH-Urteils unterstreicht. Die Entscheidung ist ein erfreuliches Signal für mehr Verbraucherschutz. Dies zeigt, dass es sich weiterhin lohnt, im Dieselskandal für sein Recht zu kämpfen.«
Dieselskandal geht weiter – zunehmend verbraucherfreundliche Urteile
Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing zählt zu den führenden Kanzleien im Dieselskandal. Wir haben bereits mehr als 10.000 Mandanten erfolgreich vertreten. BRR-Rechtsanwalt Dreschhoff rät nach wie vor allen Besitzern eines Dieselfahrzeugs zur Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller geltend gemacht werden können. »Wir stellen fest, dass die Gerichte zunehmend verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal fällen. Die Richter lassen sich immer häufiger von unserer Argumentation überzeugen.«
Handeln Sie jetzt!
Fahren Sie auch ein Dieselfahrzeug und wissen nicht, ob Sie im Dieselskandal Ansprüche geltend machen können? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern weiter. Unter diesem Link können sie kostenfrei und bequem von zu Hause prüfen, ob Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können. Auch telefonisch sind wir für Sie da, unter 030 / 22 01 23 80 montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!