28. April 2021

Dieselskandal: Warum jetzt auch BMW unter Druck gerät

Dieselskandal: Warum jetzt auch BMW unter Druck gerät

Im Dieselskandal gerät jetzt auch BMW zunehmend unter Druck. Anders als Branchengrößen wie VW oder Daimler hatte der bayerische Automobilkonzern sich bisher relativ unbeschadet durch den wohl größten Verbraucherskandal aller Zeiten manövrieren können. Jedoch dürfte durch ein jüngst gefälltes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein wieder Bewegung in die Sache BMW kommen.

BMW wirklich sauber im Dieselskandal?

Der bayerische Autobauer behauptet bis heute, keine illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen zu verwenden. In einem Interview mit der »Augsburger Allgemeinen« bekräftigte Konzern-Chef Oliver Zipse Ende Dezember 2020, dass Abgasschummelei in seinem Unternehmen nicht möglich sei. Demnach halte er es »für nahezu ausgeschlossen«, dass bei BMW »heimlich, gezielt und bewusst Abgaswerte« manipuliert worden seien. Bei den Dieselfahrzeugen würden seit Jahren »modernste Technologien zur Emissionsreduzierung« zum Einsatz kommen.

Dieselskandal: Auffällige Messwerte auch bei BMW

Dennoch war auch BMW Ziel von Untersuchungen im Dieselskandal. Aber bisher musste sich der bayerische Automobilhersteller nur einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und einer Geldbuße über 8,5 Millionen Euro wegen einer fehlerhaften Software im Abgasreinigungssystem stellen. Im März 2020 wurde bekannt, dass ein BMW der 7er-Reihe zu viel Stickoxid ausstößt, obwohl ein verpflichtendes Software-Update vorgenommen wurde. Trotz dieser angeordneten Maßnahme war der gemessene Abgasausstoß noch immer sieben Mal höher als der zulässige Prüfstandswert. Im Jahr 2017 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits bei einem BMW Touring 320 Diesel eine Überschreitung der Grenzwerte um das Siebenfache festgestellt.

BMW beteuert Unschuld, Behörden bleiben untätig

Trotz immer wieder auffälliger Werte wäscht BMW weiterhin seine Hände in Unschuld, und die Behörden bleiben weitestgehend untätig. Nun scheint sich das Blatt aber zugunsten der geschädigten BMW-Dieselbesitzer zu wenden. Im April 2021 verwies das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ein BMW-Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht Lübeck (Az. 1 U 94/20). Der Besitzer eines BMW X1 mit Diesel-Motor N47 (Euro 5) hatte den Konzern wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung verklagt. Unabhängige Tests hatten bei dem Fahrzeug im realen Fahrbetrieb wesentlich höhere Stickoxid-Emissionen feststellen können als auf dem Prüfstand.

OLG-Urteil: Sachverständiger soll Abweichungen klären

Nach Ansicht des OLG Schleswig-Holstein seien die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch ohne Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sehr deutlich. Deshalb soll ein Sachverständiger nun klären, wie es zu den erheblichen Abweichungen der Schadstoffwerte innerhalb und außerhalb des Prüfstandes kommt. Eine schriftliche Einschätzung des KBA, dass man bei dem betreffenden Motor (N47) nicht von einer Manipulation ausgehe, hatte die Richter offenbar nicht überzeugt.

Dieselskandal wird unnötig in die Länge gezogen

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Wir begrüßen die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein, eine erneute Beweisaufnahme in Form eines unabhängigen Sachverständigen zu veranlassen. Seit Jahren verlässt sich das KBA auf Angaben der Hersteller und bleibt selbst untätig, trotz vielfacher Hinweise auf auffällige Abgaswerte. Dies alles wird auf dem Rücken der geschädigten Dieselfahrer ausgetragen. Denn dieses Verhalten von Herstellern und KBA zieht den Abgasskandal unnötig in die Länge – sehr zum Nachteil der Verbraucher. Sie fahren weiterhin mit mangelbehafteten Fahrzeugen, die viel zu viele Schadstoffe ausstoßen, durch die Gegend, und ihre Schadensersatzansprüche schmelzen mit jedem weiteren Tag dahin.«

BMW-Dieselfahrer haben gute Chancen im Dieselskandal

Durch die Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein bestehen gute Chancen für BMW-Dieselfahrer, Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Deshalb rät Rechtsanwalt Dreschhoff allen betroffenen Kunden zur Prüfung, ob ein Vorgehen gegen den bayerischen Automobilhersteller möglich ist. »Auch BMW kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Wir als Verbraucherkanzlei setzen uns dafür ein, dass der Konzern den Dieselskandal nicht einfach aussitzt.«

Handeln Sie jetzt!

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr BMW-Fahrzeug auch vom Dieselskandal betroffen ist? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Unter diesem Link können Sie ganz bequem von zu Hause aus prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Gern können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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