2. September 2021
Wieder Dieselskandal-Urteil gegen VW: BRR gewinnt Verfahren zum EA288-Motor
Wieder ein verbraucherfreundliches Dieselskandal-Urteil zum EA288-Motor von VW: Das Landgericht Hannover hat dem Besitzer eines VW Tiguan Schadensersatz zugesprochen. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren urteilten die Richter, dass Volkswagen an den Kläger 20.236,35 Euro nebst Zinsen zahlen muss, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs (Az. 18 O 42/21).
Dieselskandal-Urteil betrifft VW Tiguan mit EA288-Motor
Der Kunde hatte den VW Tiguan im November 2017 gebraucht für 26.990 Euro mit einer Laufleistung von 35.000 km gekauft. In dem Fahrzeug ist der von VW entwickelte und hergestellte Motor des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6) verbaut. Der Kunde war vor Gericht gezogen, da er in seinem Fahrzeug illegale Abschalteinrichtungen vermutete.
VW EA288 ist der Nachfolger des Dieselskandal-Motors EA189
Beim EA288 handelt es sich um das Nachfolgemodell zu dem Dieselskandal-Motor EA189, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer unzulässigen Prüfstandserkennung zurückgerufen wurde und dessen Inverkehrbringen von der Rechtsprechung als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung angesehen wird.
Dieselskandal-Urteil EA288: Laut Kläger hat VW den Betrug einfach fortgesetzt
Laut Kläger habe die Volkswagen AG den Abgasbetrug beim vorliegenden Motor einfach fortgesetzt. Der EA288 wurde bereits vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals entwickelt. Zu diesem Zeitpunkt, so der Vortrag des Klägers, habe sich die Täuschungsstrategie bewährt, sodass auch im VW Tiguan des Klägers illegale Abschalteinrichtungen verbaut seien. Mithilfe dieser können die vorgeschriebenen Emissionswerte allein im Prüfzyklus eingehalten werden. Vertrauliche interne VW-Dokumente, die die Klägerseite vorgelegt hatte, bestätigen die Verwendung dieser unzulässigen Abgasreinigungssysteme.
VW-Motor EA288: Fahrkurven- bzw. Zykluserkennung
Die im Fahrzeug verwendete Software erkennt durch Sensoren, ob sich das Fahrzeug im Prüfstandsbetrieb befindet. Sie aktiviert ausschließlich dann eine Motoreinstellung, die die Einhaltung der gesetzlichen Stickoxidwerte auf dem Prüfstand gewährleistet. Dabei handelt es sich um eine Fahrkurven- bzw. Zykluserkennung und eine temperaturabhängige Abgasrückführung, das sogenannte »Thermofenster«.
Dieselskandal-Urteil EA288: VW hat nicht hinreichend vorgetragen
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Laut des LG Hannover hatte die Klägerseite hinreichend zum Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung vorgetragen. Daher hatten die Richter den VW-Konzern im Rahmen der sekundären Darlegungslast aufgefordert, nähere Angaben zu der Funktion und vor allem dem Nutzen der betreffenden Motorsoftware zu machen. Dies hatte Volkswagen nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht hinreichend getan. Stattdessen hatte man nur pauschal vorgetragen, die hinterlegte Fahrkurve nehme keinen Einfluss auf die Emissionen. Für die Richter war nicht erkennbar, warum eine Zykluserkennung im Motor eingesetzt wird, wenn nicht in Zusammenhang mit einer Abschaltvorrichtung. Denn grundlos baut niemand eine angeblich völlig nutzlose Softwarefunktion ein.«
Dieselskandal: VW verliert zum wiederholten Mal wegen unzureichender Erklärungen
Dieses Vorgehen des Unternehmens in Dieselskandal-Fällen ist jedoch nicht ungewöhnlich. »VW hat zum wiederholten Male ein Dieselskandal-Verfahren verloren, weil man sich nicht substanziiert zu der angewandten Motortechnik geäußert hat«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »Hier nimmt man gern Betriebsgeheimnisse als Vorwand. Aber aus unserer Sicht äußert sich VW nicht zu der Funktionsweise, weil man keine andere Erklärung für die Abschalteinrichtungen hat, als dass sie für Abgasmanipulation eingesetzt werden.«
Dieselskandal-Urteil VW EA288: Gerichte folgen zunehmend der Argumentation der Kläger
»Als Verbraucherkanzlei, die dieses Verfahren geführt hat, begrüßen wir die verbraucherfreundliche Sicht des LG Hannover«, so Dreschoff weiter. »Wir stellen fest, dass die Gerichte im EA288-Dieselskandal zunehmend der Argumentation der Klägerseite folgen. So teilen die Richter in dem Urteil unsere Meinung, dass VW hier ein rechtlich nicht erlaubtes, in großem Stil angelegtes Vorgehen aus reinem Gewinnstreben an den Tag legt. Das systematische Vorgehen, der große Kreis der betroffenen Personen und der Umstand, dass VW bis heute den Schaden für die Umwelt bagatellisiert, verstärkt nochmals die Sittenwidrigkeit.«
Urteil VW EA288: Kunden sollten dringend prüfen, ob ihr Pkw vom Dieselskandal betroffen ist
Rechtsanwalt Dreschoff empfiehlt allen VW-Kunden, die ein Dieselfahrzeug mit EA288-Motor fahren, gegen den Hersteller vorzugehen. »Ihr Fahrzeug verliert mit jedem weiteren gefahrenen Kilometer an Wert. Zudem droht vielen Dieselfahrern zum Jahresende die Verjährung von Ansprüchen. Bei uns können Sie kostenlos prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir mit Ihnen ihre Möglichkeiten, jederzeit transparent und ohne Kostenrisiko.«
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Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing zählt zu den führenden Kanzleien im Dieselskandal. Wir haben bereits über 15.000 Mandanten erfolgreich beraten. Nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Service unter diesem Link und machen Sie Ihren Schadensersatzanspruch geltend. Wir machen uns für Sie stark!