Diesel-Fahrverbot: Was Sie wissen müssen

Diesel-Fahrverbote und die Folgen

Diesel-Fahrverbot: Die Folgen des Abgasskandals sind verheerend. Für die Umwelt und für die vielen Millionen Menschen, die sich in den letzten Jahren zum Kauf eines Dieselfahrzeugs entschlossen haben. In einigen deutschen Städten gibt es aus diesem Grund bereits Diesel-Fahrverbote. In anderen drohen Diesel-Fahrverbote in naher Zukunft zu kommen. Wie und wo das Fahrverbot im Detail umgesetzt wird, welche Folgen es für Sie als Dieselfahrer mit sich bringt und worauf sie achten müssen, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengetragen.

Kurzfristige Folgen des Diesel-Fahrverbots

Das Bundesverwaltungsgericht unterscheidet bei dem Implementieren von Fahrverboten zwischen der Sperrung einzelner Straßen und Fahrverboten für ganze (Stadt-)Gebiete. In Hamburg wurde ein Abschnitt der stark frequentierten Max-Brauer-Allee für alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-5 und älter gesperrt. In Berlin soll dasselbe Verbot in mehreren Teilabschnitten stark frequentierter Straßen gelten. Diesel-Fahrverbote für einzelne Straßen können sofort und für alle Fahrzeuge eingeführt werden, die für die Nichteinhaltung der Grenzwerte mitursächlich sind. Darunter dürften auch neuere Modelle fallen, die nach der Euro-6 Norm zugelassen sind.

Abgasskandal als Ausgangspunkt für Diesel-Fahrverbote

Der Dieselskandal nimmt kein Ende. Nachdem die amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA) 2015 in den Fahrzeugen des Herstellers VW illegale Abschalteinrichtungen entdeckte, wurden ähnliche Systeme zur Umgehung der Grenzwerte für Autoabgase auch bei anderen Fahrzeugen gefunden – zuletzt bei denen der Premiumhersteller Daimler und BMW.

Jahrelang schütteten wir also mehr Schadstoffe in die Atmosphäre aus, als zulässig. Die Luftverschmutzung in deutschen Städten ist dementsprechend hoch. Die zulässigen Grenzwerte werden nach Angaben des Umweltbundesamts in 37 Gebieten überschritten, was Folgen mit sich zieht. Die EU-Kommission hat am 17. Mai 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) eine Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, die in der Vergangenheit nicht in der Lage war, geeignete Maßnahmen gegen die Bekämpfung von Luftverschmutzung vorzustellen. Wie sich zeigt, ist die Politik eng mit der Industrie verflochten. Das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen war dementsprechend möglicherweise gar nicht gewollt.

Diesel-Fahrverbot in vielen deutschen Städten

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar 2018 Diesel-Fahrverbote ermöglicht. Die DUH hat zahlreiche Städte wegen zu hoher Luftverschmutzung verklagt, da die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) massiv überschritten werden. Immer wieder hatte die DUH auf die gesundheitlichen Risiken hingewiesen, die durch die Überschreitung der Grenzwerte entstehen. Die Gerichte machen ernst und verhängen nun Diesel-Fahrverbote in vielen deutschen Städten, Tendenz steigend: In einigen Großstädten wurden bereits Fahrverbotszonen für ältere Dieselautos durchgesetzt, viele weitere Städte arbeiten aktuell an der Umsetzung der neuen Luftreinhaltepläne, die die Fahrverbote beinhalten. Auf lange Sicht ist zu erwarten, dass Diesel-Fahrverbote in den meisten (großen) Städten folgen werden.

Luftverschmutzung mit Diesel-Fahrverboten verringern

Diesel-Fahrverbote haben zum Ziel, eine hohe Luftverschmutzung zu umgehen. Hierfür müssen hohe Stickoxide vermieden werden. Der hohe Stickoxid-Wert in der Luft führt zu Lungenproblemen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie gesundheitlichen Folgen für Atemwege.

Aus diesem Grund gibt die Europäische Union Grenzwerte vor, die es für die EU-Länder einzuhalten gilt. Der Grenzwert liegt bei einem Ausstoß von 180 mg für Diesel-Fahrzeuge der Klasse Euro-5. Auch darf nicht mehr als 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikkilometer in deutschen Städten und Ballungsräumen im Jahresdurchschnitt gemessen werden. So soll die Atemluft nicht verschmutzt werden.

Grenzwert darf um das 1,5-fache überschritten werden

In Deutschland kommt zu dem vorgegebenen Grenzwert noch der sogenannte “Konformitätswert” hinzu. Das bedeutet, dass der Grenzwert um das 1,5-fache überschritten werden darf. Folglich liegt der Grenzwert bei 270 mg statt 180 mg. Um weitere Diesel-Fahrverbote zu vermeiden, diskutierte die Politik kürzlich darüber, den Konformitätswert auf das 2,1-fache zu erhöhen. Die Automobilindustrie hatte diesen Wert gefordert, wodurch der Grenzwert auf 380 mg erhöht würde. Die Schwierigkeit ist jedoch, dass die Atemluft zu sehr verschmutzt wird und der Stickoxidanteil die vorgegebenen 40 Mikrogramm Jahresdurchschnitt übersteigt. Um diesen Jahresdurchschnitt nicht zu überschreiten, können Behören Diesel-Fahrverbote auferlegen oder die Grenzwerte der Fahrzeuge verringern.
Die Ursache für die Diesel-Fahrverbote ist somit der EU-Grenzwert.

Saubere Luft durch Diesel-Fahrverbote?

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen beiden Urteilen vom 27. Februar 2018 entschieden, dass die Luftreinheitspläne der Gemeinden nun verschärft werden müssen. Gleichzeitig sollen Fahrverbote für Autos und Lastwagen mit hohem Stickoxidausstoß zulässig sein, wenn die Abgasgrenzwerte nicht anders eingehalten werden können. Das folgt aus dem Bundesimmissionsgesetz, das für den Fall der Schadstoffgrenzwertüberschreitung entsprechende Maß­nahmen vorsieht.

In den Urteilen wurde exemplarisch auf die Luftreinheitspläne der Städte Stuttgart und Düsseldorf Bezug genommen. Dort überschreiten die zulässigen Grenzwerte von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft um etwa das Zweifache! Viele deutsche Städte versuchen die Luftverunreinigung durch alternative Maßnahmen wie die Einführung von Tempobegrenzungen oder das modernisieren von Busflotten zu mindern. Diese Schritte können bei leichter Überschreitung der Grenzwerte helfen. In den besonders betroffenen Großstädten und Ballungs­räumen werden Diesel-Fahrverbote unumgänglich sein.

In welchen Städten gilt ein Diesel-Fahrverbot?

Die Kommunen haben unterschiedliche Luftreinhaltepläne. Welche Fahrzeuge konkret nicht in eine bestimmte Innenstadt fahren dürfen, hängt also von dem Luftreinhalteplan der jeweiligen Kommunen ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Februar 2018 exemplarisch über den Luftreinhalteplan der Stadt Stuttgart entschieden. Nach der Entscheidung dürfen Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro-5 und darunter aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Ob auch Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro-6 in Zukunft betroffen sein werden, ist derzeit noch unklar. Sollte sich die Luft in den Innenstädten nicht wesentlich verbessern, droht jedoch auch diesen Fahrzeugen eine Aussperrung.

Wo genau Diesel-Fahrverbote herrschen, haben wir für Sie im folgenden zusammengestellt (Stand Dezember 2019):

Baden-Würtemberg

  • seit dem 01.01.2019 dürfen auswärtige Fahrzeuge der Norm Euro-5 oder darunter nicht in das Stadtgebiet in Stuttgart einfahren. Für die Einheimischen gilt diese Regelung seit dem 01.04.2019. Hier hat man das Diesel-Fahrverbot an die Umweltzone angepasst. Die Umweltzonen existieren bereits in zahlreichen deutschen Kommunen und Städten.

Berlin

  • in Berlin ist ein Diesel-Fahrverbot auf einigen Straßen in der Innenstadt beschlossene Sache. Seit Oktober 2019 sollte dieses bereits umgesetzt werden, jedoch wartet die Hauptstadt noch auf die Beschilderung. Aus diesem Grund verzögert sich das Einführen des Diesel-Fahrverbots. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro-5 und schlechter.

Hamburg

  • seit Ende Mai 2018 gilt in Hamburg auf zwei Hauptverkehrsstraßen das Diesel-Fahrverbot. Hamburg war die erste deutsche Stadt, in der das Diesel-Fahrverbot umgesetzt wurde.

Hessen

  • in Darmstadt ist das Diesel-Fahrverbot seit dem 01.06.2019 gültig und betrifft zwei Straßen, in denen viel Verkehr herrscht. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro-5 und schlechter.
  • seit dem 01.September 2019 sollte in Frankfurt am Main das Diesel-Fahrverbot in der Umweltzone gelten. Das betrifft die Stadtfläche, die vom Autobahnring umgeben ist. Da die Stadt Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, ist das genaue Datum der Umsetzung noch offen. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge Euro-1 bis Euro-4

Nordrhein-Westfalen

  • seit dem 01.07.2019 gibt es in in der Kurt-Schuhmacher-Straße in Gelsenkirchen und die angrenzende Autobahn Diesel-Fahrverbote. Dies betrifft Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro-5 und schlechter.

In weiteren deutschen Städten wie Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln, Mainz, München, Wiesbaden und Würzburg sind die Grenzwerte bereits überschritten. Hier diskutieren die Behörden über ein Fahrverbot, das womöglich sehr bald umgesetzt wird.

Woran erkenne ich welche Abgasklasse mein Fahrzeug hat?

Bei der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind im Feld 14.1 die letzten beiden Ziffern entscheidend. Für die Schadstoffklasse Euro-5 sind die die Ziffern 35AO bis 35MO relevant. Für die Schadstoffklasse Euro-6 die Schlüssel 36N0-36Y0 zu beachten.
Bei älteren Diesel-Fahrzeugen (letzte Ummeldung bis 1. Oktober 2005) lässt die Schadstoffklasse durch die beiden letzten Ziffern im Feld 1 des Fahrzeugscheins rausfinden. Für die Schadstoffklasse Euro-1 bis Euro-4 findet sich dort Ziffer zwischen 00 und 88. Die Süddeutsche hat ein kurzes Video zur Feststellung der Schadstoffklasse eines Autos erstellt.

Hardware Nachrüstung gegen Diesel-Fahrverbote

Auch ein nachgerüsteter Euro-5 Diesel bleibt ein Euro-5 Diesel. Aber: mit Vermerk im Fahrzeugbrief, sodass die Fahrzeughalter in den Diesel-Fahrverbotszonen fahren dürfen.
Um solch ein Fahrverbot zu umgehen und die Umwelt zu schonen, kann eine Hardware Nachrüstung sinnvoll sein. Die Kosten belaufen sich auf 2.000 € – 3.600 €. Der Fahrzeughalter trägt zunächst die Kosten. Manche Autokonzerne (bisher nur Mercedes und VW) bezuschussen das Hard­ware-Update mit bis zu 3.000 €, sobald man in einem Gebiet oder einer Stadt lebt, an dem die Luftverschmutzung hoch ist (unter anderem Köln, Bochum, Düsseldorf).
Ob Hardware-Nachrüstungen sinnvoll sind, hängt individuell vom Einzel­fall ab. Neben den geringeren Abgasmengen zugunsten der Umwelt besteht bei einigen Fahrzeughaltern dringlicher Bedarf, die Diesel-Fahrverbotszonen zu befahren. Auch steigt der Wiederverkaufswert mit einer Nachrüstung. So sollten sich Fahrzeughalter individuell überlegen, ob für sie eine Nachrüstung sinnvoll erscheint. Daimler- und VW- Fahrer haben gute Chancen, dass die Nachrüstung finanziert wird. Dennoch gilt es, vorher final abzuklären, ob eine Kostenübernahme stattfindet.

Software Update gegen Diesel-Fahrverbote

In den Straßen mit Fahrverbot kommt es nur auf die Abgasklasse an. Das heißt, wenn Sie ein PKW mit Euro-5 Zulassung fahren, dann dürfen Sie in bestimmten Straßen, die vom Fahrverbot betroffen sind, nicht mehr fahren. Ob Sie ein Software-Update durchgeführt haben oder nicht, ist dabei dann egal.
In diesem Zusammenhang wurde einem Verbraucher vom Landgericht Düsseldorf Recht gegeben. Er hatte VW verklagt, da ihm nach dem Software-Update noch Diesel-Fahrverbote drohten. Die Richter argumentierten, dass das Fahrzeug immer noch nicht fahrtüchtig sei und somit seinen Zweck nicht vollumfänglich erfüllen könne. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnte diese Entscheidung weitreichende Folgen haben.
Ein Gericht in Österreich hat zudem festgestellt, dass die erforderlichen Grenzwerte auch nach dem Software-Update nicht eingehalten werden.
Wer mit seinem PKW trotz Diesel-Fahrverbot fährt, muss mit einem Bußgeld von EUR 25,00 rechnen.

Wie sieht die Zukunft für Fahrzeuge aus, die vom Diesel-Fahrverbot betroffen sind?

Gebietssperrungen für neuere Fahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro-6 dürften der Rechtsprechung zufolge erst ab September 2021 möglich sein – vier Jahre nach dem Außer-Kraft-Treten der Norm. Tatsächlich ist die Schadstoffbelastung durch die neueren Fahrzeuge nur unwesentlich geringer als bei den Euro-5-Modellen. Die Bundesregierung geht dementsprechend davon aus, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend sein werden, um die Schadstoffwerte in der Luft zu senken. In Übereinstimmung mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz müssen Fahrer von Euro-6-Dieselfahrzeugen bei ähnlicher Ausgangslage gleich behandelt werden. Im Ergebnis ist daher auch bei einer Reihe neuerer Modelle mit Diesel-Fahrverboten zu rechnen. Wann bleibt noch unklar. Allerdings wird die stark debattierte Einführung einer blauen Plakette dies nicht verhindern können, da hier ebenfalls mit einer Staffelung zu rechnen ist.

Gelten die Diesel-Fahrverbote für immer?

Die Diesel-Fahrverbote gelten so lange, bis die Belastung mit Stickoxiden unter die Grenzwerte fällt. Allerdings nur dann, wenn man davon ausgehen kann, dass die Fahrzeuge auch ohne das Fahrverbot die Grenzwerte nicht wieder überschreiten. Das die Grenzwerte auch ohne die Diesel-Fahrverbote eingehalten werden könnten, ist aber im besten Falle Zukunftsmusik.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Wie hoch sind die Bußgelder bei einem Verstoß?

Da es bislang noch keine einheitliche Regelung gibt, unterscheiden sich die Strafzahlungen zwischen den Städten.

In Hamburg und Berlin droht bei einem Verstoß gegen das Diesel-Fahrverbot für LKW Fahrer eine Bußgeldstrafe in Höhe von 75 €, für PKW Fahrer gibt es ein Verwarngeld von 25 €.
In Stuttgart fällt das Bußgeld deutlich höher aus: ein Verstoß kostet LKW sowie PKW Fahrer 80 €.

Auch wenn es ein Verwarngeld gibt, ist die Umsetzung schwierig. Man erkennt bei fahrenden Fahrzeugen auf den ersten Blick nur das Kennzeichen und die Farbe der Plakette. Für die Einschätzung der Euro Norm eines Fahrzeugs müssen Polizeibeamte jedoch in den Fahrzeugbrief sehen. Nun bleibt also nur die stichprobenartige Kontrolle oder die Einführung einer blauen Plakette.

Die Bußgeldhöhe für Diesel-Fahrverbote wird in weiteren Städten mit der generellen Einführung des Verbots diskutiert. Für Anwohner, Handwerker, Gewerbetreibende, Krankenwagen und Müllautos gelten Ausnahmen, diese sind ebenso wie die Bußgeldhöhe für Diesel-Fahrverbote von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

Welche Fahrzeuge sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen?

Deutsche Umwelthilfe hat auch Euro-6-Diesel im Visier. In erster Linie sind Dieselautos mit der Schadstoffklasse Euro-5 oder schlechter von den Diesel-Fahrverboten betroffen. Die Details hierzu werden von jeder Stadt im jeweiligen Luftreinhalteplan festgelegt. Da jedoch inzwischen auch Euro-6-Autos die zulässigen Grenzwerte vielerorts nicht einhalten bzw. weit überschreiten, kann man mit erweiterten Fahrverboten rechnen. Die DUH warnte Verbraucher schon vergangenes Jahr davor, sich einen Euro-6-Diesel zuzulegen, da Diesel-Fahrverbote aufgrund kontinuierlicher Grenzwertüberschreitungen mittelfristig unvermeidbar sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht bei der Messung von Luftschadstoffen ebenso strenge Vorgaben. Er wertet bereits einzelne Grenzwertüberschreitungen an Messstationen als Verletzung der EU-Richtlinien, da ab diesem Punkt bereits Gesundheitsschäden drohen. Messstationen stehen sowohl in Ballungszentren als auch an Orten mit vergleichsweise geringer Belastung (EU-Richtlinie 2008/50/EG).

Was können Sie als Fahrzeughalter unternehmen?

Vor allem bei älteren Fahrzeugen können wir mit einem starken Wertverlust rechnen. Früher oder später wird niemand die Fahrzeuge mehr kaufen. Die Fahrverbote stellen insbesondere für Berufspendler eine Extremfolge dar, da sie auf ihre Fahrzeuge tagtäglich angewiesen sind. Wenn Sie ein Dieselfahrzeug der Marken VW, AUDI, Porsche, Skoda, Seat, Daimler oder BMW fahren, kann es gut sein, dass in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist.

Um einen Verlust Ihrer Rechte zu vermeiden, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernimmt unser Team auch gern für Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.