13. Mai 2024

In eigener Sache: BRR erneut in Online-Casino-Verfahren erfolgreich

Online-Casino illegal in Deutschland Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing

Die BRR Verbraucherkanzlei war in jüngster Zeit wieder in Verfahren zum Thema „Geld zurück vom Online-Casino“ erfolgreich. So bekam ein Spieler vom LG Dortmund knapp 113.000 Euro Rückzahlung von Spielverlusten zugesprochen (Az.: 6 O 137/23). In einem weiteren Verfahren urteilten die Richter des LG Aachen, dass ein Spieler einen Rückzahlungsanspruch über 150.000 Euro habe (Az. 1 O 54/23). Ferner sprach das LG Potsdam einem Kläger knapp 56.000 Euro zu (Az.: 11 O 171/23). In allen Fällen lautete der Grund: Der Anbieter des Online-Casino verfügte nicht über die hierzulande nötige Lizenz. 

Laut des in Deutschland gültigen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) war das Anbieten von Online-Glücksspiel hierzulande bis zum 30.06.2021 weitgehend illegal. Danach wurden die Regeln zwar gelockert, jedoch benötigen Anbieter von Online-Casinospielen und -Sportwetten eine gültige Erlaubnis. 

Das erstgenannte Online-Casino-Verfahren führte die BRR Verbraucherkanzlei gegen die Interwetten Gaming Ltd. Dieser Anbieter betreibt von seinem Firmensitz in Malta aus eine Internetseite für Online-Glücksspiel, wo im Zeitraum von September 2015 bis Dezember 2018 neben Sportwetten auch Online-Casinospiele angeboten wurden. Über die deutschsprachige Internetseite der Beklagten „www.interwetten.de“ hatte der Spieler das Angebot der Beklagten genutzt. 

Im Verfahren vor dem LG Aachen ging es um den ebenfalls maltesischen Anbieter Red Rhino Limited. Der Anbieter warb damit, über eine Lizenz für die Durchführung von Online-Casinospielen zu verfügen. Der Spieler war davon ausgegangen, dass es sich bei dem Online-Casino um ein in Deutschland legales Online-Angebot handelte.  

Das LG Potsdam verurteilte den Glücksspielanbieter ElectraWorks Ltd., einem Spieler Spielverluste in Höhe von 56.681,28 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Die Internetseiten und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Casino-Anbieters waren auch in diesem Fall unter anderem in deutscher Sprache verfügbar. Der Betreiber verfügte über eine Glücksspielerlaubnis nach gibraltarischem Recht, jedoch nicht über eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 des deutschen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung.  

»Die Rückforderung der verlorenen Spieleinsätze ist möglich, da es sich letztendlich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung handelt«, so Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Hier greift § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrags zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den GlüStV. Kurz gesagt: Erfolgt eine Zahlung ohne vertragliche Grundlage, spricht man von einer Zahlung ohne Rechtsgrund. In diesem Fall muss der Empfänger diese unrechtmäßige Bereicherung wieder zurückgeben.« 

Wer im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten viel Geld verloren hat, sollte also unbedingt handeln. »Denn zum einen geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren, zum anderen auch um Zinsansprüche«, so Rechtsanwalt Baumeister weiter. »Denn die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage. Ein Anwalt kann prüfen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.« 

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