18. Dezember 2020

PKV-Beitragserhöhungen unwirksam: BGH-Urteil ermöglicht hohe Rückzahlungen

PKV-Beitragserhöhungen unwirksam: BGH-Urteil ermöglicht hohe Rückzahlungen an Versicherte

Der BGH bringt Hoffnung: Die jüngsten PKV-Beitragserhöhungen vieler privater Krankenversicherer dürften den meisten Kunden auf den Magen geschlagen haben. Teilweise haben Unternehmen ihre Beiträge für das neue Jahr drastisch angehoben, manche gar im zweistelligen Prozentbereich. Für alle privat Krankenversicherten gibt es jetzt aber gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass Beitragserhöhungen, die den Kunden nicht ordnungsgemäß erklärt wurden, unwirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und Az. IV ZR 314/19).

PKV-Beitragserhöhungen: BGH fordert nachvollziehbare und verständliche Gründe

Der BGH entschied in zwei Fällen für Kläger, die gegen die AXA Versicherung vor Gericht gezogen waren, da die Informationsschreiben des Versicherers zur Beitragserhöhung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Wenn die Versicherungsunternehmen Beiträge erhöhen, sind sie verpflichtet, ihren Kunden den Grund mitzuteilen – und zwar so, dass diese ihn verstehen und nachvollziehen können. Dies ist in § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.

PKV: Fast keine Versicherung erfüllt die Anforderungen

Viele Versicherer sind ihrer Pflicht in der Vergangenheit nicht nachgekommen und haben ihre Kunden mit allgemeinen Begründungen wie »gestiegene Kosten« oder »hohe Lebenserwartung« abgespeist oder einfach nur den Wortlaut des Gesetzestextes wiedergegeben. Seit Anfang April 2020 haben die Anwälte der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing mehr als 10.000 Fälle geprüft. Das Ergebnis: Fast keine Versicherung erfüllt die Anforderungen, die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung an die Begründung gesetzt haben.

BGH-Urteil zu Beitragserhöhungen: Versicherer dürfen nachbessern

In den beiden aktuellen Verfahren gegen die AXA hat der BGH nun entschieden, dass die Mitteilungen der Prämienanpassungen für die betreffenden Jahre nicht mit ausreichenden Gründen versehen waren. Dennoch räumten die Richter den Unternehmen die Möglichkeit ein, ihren Fehler zu beseitigen – jedoch nicht rückwirkend. Die AXA hatte die korrekte Begründung nachgeholt, sodass der Mangel von diesem Zeitpunkt an behoben war und die Prämienanpassungen zum 1. Januar 2018 wirksam wurden.

Prüfung der Erhöhungsschreiben der letzten zehn Jahre lohnt sich

Für Versicherte, die schon länger in der PKV sind, lohnt es sich allemal zu prüfen, ob sie von unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen sind. Denn je weiter die Beitragserhöhungen zurückliegen, umso größer sind die Chancen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzuholen. So haben Versicherungen vor beispielsweise zehn Jahren noch weniger darum geachtet, korrekte Erhöhungsschreiben zu verschicken.

Verbraucherschützer: sensationelles BGH-Urteil

Rechtsanwalt Florian S. O. Rosig von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing setzt sich dafür ein, dass Unternehmen wie die Privatversicherer sich an geltendes Recht halten: »Wir begrüßen, dass es in Sachen unwirksame Beitragserhöhungen endlich erste höchstrichterliche Entscheidungen gibt. Versicherer haben jahrelang schwammig formulierte, undurchsichtige Schreiben herausgegeben, die Kunden nicht verstehen.«

Privat Krankenversicherte sollten jetzt handeln

Rosing rät allen PKV-Versicherten zum Handeln. »Wenn Sie privat krankenversichert sind, sollten Sie ihre Beitragserhöhungsschreiben unbedingt überprüfen lassen. Wir sprechen hier von Beitragserhöhungen aus den letzten zehn Jahren – das kann sich durchaus lohnen. Im Durchschnitt beläuft sich der Rückforderungsbetrag in unseren Verfahren auf 5.000 bis 12.000 Euro. Als Selbstständiger weiß ich, wie heftig die PKV-Beitragserhöhungen ausfallen können. Gerade jetzt in Coronazeiten begrüßen viele die Möglichkeit, einen bis zu fünfstelligen Betrag zurückfordern zu können – auf das Geld wollen die Menschen nicht einfach so verzichten.«

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend zu machen. Hier können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Lieber telefonisch? Unter 030/22 01 23 80 können sie uns montags bis freitags 9 bis 18 Uhr erreichen. Wir machen uns für Sie stark!

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