5. Dezember 2023
OLG München zu PKV-Beitragserhöhungen: Kläger darf Rechtmäßigkeit der Erhöhungen “ins Blaue hinein” bestreiten
Erfolg für unsere Kanzlei beim Thema unwirksame PKV-Beitragserhöhungen: Das OLG München hat einen von uns geführten Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das LG München I zurückverwiesen. Grund dafür ist, dass das erstinstanzliche Gericht trotz des hinreichenden Bestreitens des Klägers eine Beweisaufnahme zur materiellen Wirksamkeit der streitgegenständlichen Beitragsanpassungen unterlassen hat.
Rechtmäßigkeit von PKV-Beitragserhöhungen angezweifelt
Der Kläger ist privat krankenversichert. Er hatte die Rechtmäßigkeit von Tariferhöhungen seiner PKV der letzten Jahre angezweifelt, da der betreffende Versicherer die PKV-Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet habe. Konkret ging es in dem Rechtsstreit darum, ob die Prämienanpassungen wirksam sind und ob dem Kläger ein Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Prämien zusteht. Die private Krankenversicherung des Klägers hatte die monatlichen Prämien in verschiedenen Tarifen zwischen 2010 und 2021 mehrfach erhöht.
OLG: Kläger darf mit Nichtwissen bestreiten
In dem ursprünglichen Prozess vor dem LG München I (Az. 23 O 8041/21) waren die Richter der Meinung, dass die Klägerseite die materiell-rechtliche Wirksamkeit nicht „ins Blaue hinein“ bestreiten dürfe. So müsse der Kläger detailliert vortragen, welche materiellen Fehler die Beklagte gemacht hat. Dies war der Klägerseite jedoch nicht möglich, da die betreffenden Versicherungsunterlagen zur Prüfung nicht vorlagen. Denn nach Ansicht der Richter müssen diese Unterlagen vom Versicherer erst herausgegeben werden, wenn zu deren Inhalt vorgetragen wurde. Das OLG München hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass die Klägerseite die Rechtmäßigkeit der PKV-Beitragserhöhungen durchaus mit Nichtwissen bestreiten darf, da ebendieser Vortrag ohne die Unterlagen nicht möglich ist. Damit wurde das klageabweisende Urteil aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das LG München zurückverweisen (Az. 25 U 397/22).
OLG: Klares Nein
Rechtsanwalt Joschka Strahmann von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing: »Einige Kammern am LG München vertreten die Meinung, die Klagepartei müsse detailliert vortragen, welche materiellen Fehler die Beklagte gemacht hat – und zwar bevor die Klägerseite überhaupt Einblick in die Unterlagen hatte. Konkret bedeutet das: Wir als Klägerseite sollen zu Unterlagen vortragen, die wir nicht kennen, und um diese zu bekommen, müssen wir erst detailliert zu ihrem Inhalt vortragen. Der Beschluss des OLG ist ein klares Nein zu diesem aus unserer Sicht unsinnigen Vorgehen. Denn wie man leicht erkennen kann, ist es ohne vorherige Einsicht in die Versicherungsunterlagen gar nicht möglich, zur versicherungsmathematischen Herleitung der Prämienanpassung einen konkreten Vortrag zu halten.«
Das von uns geführte Verfahren wird aufgrund der Rechtsfehler des LG München I in der ersten Instanz fortgesetzt.
PKV-Beitragserhöhungen können überprüft werden
Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist spezialisiert auf das Thema Unwirksame PKV-Beitragserhöhungen. Jedes Jahr erhöhen die privaten Krankenversicherungen teils kräftig ihre Tarife, ohne ihren Kunden genau darzulegen, warum die Beitragsanhebung in dieser Höhe ausfällt. Dies lässt die PKV für viele Versicherte schnell zur Kostenfalle werden – vor allem im Alter. Immer wieder zeigt sich, dass viele Versicherer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und demnach die Beitragserhöhungen unwirksam sind.
Wir bieten Ihnen an, die Berechnungsgrundlagen für die immensen PKV-Beitragserhöhungen vor Gericht überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge zurückzufordern. Alles, was Sie tun müssen, ist, sich hier bei uns anzumelden und Ihre Unterlagen einzureichen. Den Rest erledigen wir für Sie. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark.