2. Juli 2021
Whistleblower-Gesetz: So sollen Hinweisgeber besser vor Repressalien geschützt werden
Whistleblower, auch Hinweisgeber genannt, sollen durch das Gesetz besser geschützt werden. Dies hatte die Europäische Union bereits 2019 mit der »EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern« beschlossen. Nun sollen die EU-Mitgliedsstaaten diese Regelung bis Ende 2021 umsetzen. Dadurch werden Mitarbeiter, die Regel- und Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden, ausreichend vor Einschüchterung oder Kündigungen geschützt. Durch Whistleblower waren in den vergangenen Jahren unter anderem Verbraucherskandale wie der Dieselskandal ans Licht gekommen.
Wer genau ist alles ein Whistleblower?
Als Whistleblower oder Hinweisgeber bezeichnet die EU-Kommission eine Person, die Verstöße gegen EU-Recht meldet oder offenlegt, über die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Kenntnis erlangt hat. Die Richtlinie betrifft also nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige, Freiberufler, Berater, Auftragnehmer, Lieferanten, ehrenamtlich Tätige, unbezahlte Praktikanten und Stellenbewerber.
Whistleblower europaweit durch Gesetz geschützt
Damit Whistleblower keine Sanktionen von Arbeitgebern fürchten müssen, sollen sie durch diese europaweite Regelung geschützt werden. Dies gilt, wenn sie bei der Meldung eines Verstoßes triftige Gründe zu der Annahme hatten, dass die übermittelten Informationen wahr waren, oder wenn sie den ernsthaften Verdacht hegten, dass sie eine widerrechtliche Handlung beobachtet hatten.
Verbraucherschützer begrüßen Whistleblower-Gesetz
In den vergangenen Jahren hatten Whistleblower zahlreiche Missstände oder Verstöße von Unternehmen oder Behörden an die Öffentlichkeit gebracht. Neben Skandalen wie den Panama Papers (u.a. Steuerdelikte) oder Cambridge Analytica (Wahlbeeinflussung) war auch die sogenannte »Dieselgate«-Affäre mit Abgasmanipulationen namhafter Autohersteller aufgedeckt worden. Deshalb begrüßt Verbraucherschutzanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing die Initiative der EU.
Whistleblower gehen großes Risiko ein
»Auch wir als Verbraucherkanzlei nutzen Informationen von Hinweisgebern bei der Durchsetzung von Rechten geschädigter Verbraucher«, so Dreschhoff. »Daher halten wir es für immens wichtig, dass man für Hinweisgeber sichere Anlaufstellen schafft, um Fehlverhalten von Unternehmen oder Behörden melden zu können. Für Whistleblower ist es nach wie vor ein großes Risiko, mit brisantem Wissen über Firmen oder Behörden an die Öffentlichkeit zu gehen. Viele trauen sich gar nicht, Informationen weiterzugeben, da sie Angst vor Repressalien haben. In Sachen Dieselskandal wissen wir beispielsweise, dass Mitarbeiter, die sich für die Beseitigung von Missständen einsetzten, entlassen wurden. Außerdem soll laut Bericht der Wirtschaftswoche bereits 2011 ein VW-Mitarbeiter intern Auffälligkeiten bei Abgaswerten gemeldet haben. Allerdings hatte diese Meldung keine Folgen, sie versickerte einfach, da es noch keine umfassenden Compliance-Regelungen gab.«
Beispiel Dieselskandal: Ohne Whistleblower keine Aufarbeitung
»Der Dieselskandal hat sich mittlerweile zum größten deutschen Verbraucherskandal aller Zeiten entwickelt«, sagt Dreschhoff weiter. »Hunderttausende betrogene Dieselfahrer haben mittlerweile Schadensersatz von Volkswagen und anderen Herstellern erhalten. Ohne das mutige Zutun von Whistleblowern, die bei Missständen die eigene moralische Bewertung den Vorschriften des Arbeitgebers vorziehen, wäre all dies nie ans Tageslicht gekommen. Es war höchste Zeit, diese Menschen zu schützen.«
Gesetz zum Schutz von Whistleblowern soll Rechtsdurchsetzung verbessern
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern soll Vorfälle wie diese nun verhindern. Neben der Aufdeckung und Unterbindung von Verstoßen ist es das Ziel, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern. So sollen kleine und große Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden oder Gemeinden ab 10.000 Einwohnern EU-weit künftig für sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber sorgen. Darüber hinaus sollen Whistleblower weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.
Whistleblower-Gesetz: Umsetzung in Deutschland bis Ende 2021
Sollten Unternehmen oder Behörden beispielsweise eine Meldung behindern, den Hinweisgeber unter Druck setzen oder dessen Identität preisgeben, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Diese sollen von den jeweiligen EU-Staaten in Form eines eigenen Hinweisgeberschutzgesetzes festgelegt werden. Das Fristende für die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht in allen EU-Ländern ist der 17. Dezember 2021. In Deutschland gibt es zwischen den Regierungsparteien diesbezüglich noch Streit, eine Umsetzung muss jedoch bis Ende des Jahres erfolgen. »Immerhin ist der Weg für den gesetzlichen Hinweisgeberschutz geebnet«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff. »Zur Not können sich Whistleblower in Deutschland, die rechtlich gegen Repressalien vorgehen wollen, auch direkt auf die EU-Richtlinie berufen.«
Wir machen uns für Verbraucherrechte stark
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