6. Oktober 2021
Unwirksame PKV-Beitragserhöhungen zurückfordern: Müssen Versicherte mit Leistungskürzungen rechnen?
Bei vielen privat Krankenversicherten besteht die Angst vor Leistungskürzungen, wenn sie von ihrer PKV Geld aus unwirksamen Beitragserhöhungen zurückfordern. Dies stellt Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing verstärkt in Gesprächen mit Versicherten fest. »Diese Ängste sind jedoch unbegründet«, so der Verbraucheranwalt, »denn ein Recht der PKV zur schlechteren Behandlung gibt es nicht.«
PKV-Beitragserhöhungen zurückfordern: viele Tarifanhebungen der letzten Jahre sind unwirksam
Privat Krankenversicherte können sich Geld von ihrer PKV zurückholen, da viele Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam waren. »Laut des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Versicherungen die Erhöhungen im verständlichen Umfang erklären«, sagt Rechtsanwalt Rosing. »Ist dies nicht der Fall, können privat Krankenversicherte die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Dies hat der BGH bereits aktuell in mehreren Urteilen bestätigt (Az. IV ZR 294/19, IV ZR 314/19, IV ZR 36/20).«
Vollumfängliche Prüfung der PKV-Beitragserhöhungen: inhaltlich wie materiell
Darüber hinaus können PKV-Kunden vollumfänglich prüfen lassen, ob die Beitragserhöhungen auch in materieller Hinsicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. »Bei der Prüfung unzähliger Versicherungsverhältnisse haben wir als Verbraucherkanzlei festgestellt, dass es hier zu Unstimmigkeiten kommt«, so Rosing. »Beispielsweise haben zahlreiche Versicherer die Beiträge unproportional zu den wirklich angefallenen Kosten erhöht. Teilweise nehmen sie Tariferhöhungen von bis zu 25 Prozent vor, obwohl die tatsächlichen Kosten um nur knapp 3 bis 5 Prozent ansteigen. Darüber hinaus gilt es zu überprüfen, ob die PKV nicht schon bei Beginn des Versicherungsverhältnisses die Beiträge zu niedrig angesetzt hat, beispielsweise um den Versicherungsabschluss für Neukunden attraktiver zu machen.«
Geld von der PKV zurückfordern: Drohen Nachteile für Versicherte?
Aber kann es tatsächlich zu Leistungskürzungen kommen, wenn privat Krankenversicherte diese Prüfung anwaltlich vornehmen lassen? »PKV-Kunden müssen keine Nachteile befürchten, wenn sie ihr gutes Recht geltend machen«, weiß Rosing. »Denn würde die Versicherung plötzlich Leistungen verweigern, würde sie gegen geltendes Recht verstoßen. Dies hätte neue Klagewellen zur Folge, was sicherlich nicht im Interesse der Unternehmen ist.«
Unwirksame PKV-Beitragserhöhungen: Geld zurückfordern
Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beschäftigt sich schon seit längerer Zeit mit unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen. »Nach unserer Erfahrung gab es jedoch bisher keinen einzigen Mandanten, der oder die sich bei uns gemeldet und von schlechterer Behandlung seitens der PKV berichtet hat. Vielmehr zeigen sich viele Versicherungen sogar kooperativ. Zum Beispiel unterstützen sie bei der Herausgabe von Unterlagen, die ihre Kunden nicht mehr vorliegen haben.«
Verbraucheranwalt: Angst vor PKV-Rauswurf ist unbegründet
Ebenfalls hartnäckig hält sich unter den privat Krankenversicherten offenbar die Angst vor einem Rauswurf bei der PKV. Aber auch hier kann Rechtsanwalt Rosing beruhigen: »In Deutschland herrscht Versicherungsschutz. Das heißt, eine Krankenversicherung darf einen Kunden nicht ohne Weiteres rauswerfen. Die Gründe für eine Kündigung seitens des Versicherers müssen schon schwerwiegend sein, wie etwa falsche Angaben zum Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.«
Geld zurückfordern aus unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen: Kostenfreie Prüfung
Generell rät der Verbraucheranwalt zur Prüfung, ob PKV-Kunden Geld aus unwirksamen Beitragserhöhungen zurückfordern können. »Mit nur wenigen Klicks können Versicherte überprüfen, ob ihre Versicherung betroffen ist. Wir als Verbraucherkanzlei bieten diesen Service auf unserer Webseite kostenfrei an. Die Versicherungsunternehmen haben jahrelang zu wenig Transparenz walten lassen und sich somit nicht an geltende Gesetze gehalten. Demnach ist es das gute Recht eines jeden Versicherten, mögliche Rückzahlungen einzufordern.«
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