15. April 2024

Geld zurück von Online-Sportwetten: BGH-Hinweisbeschluss – Richter positionieren sich verbraucherfreundlich

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Hinweisbeschluss zum Thema Sportwetten deutlich pro Verbraucher positioniert. Somit haben Spieler, die in den vergangenen Jahren viel Geld bei Online-Sportwetten verloren haben, gute Chancen auf Rückzahlung dieser Verluste. Der am 22. März 2024 gefällte Beschluss ist kein gültiges Urteil. Der Termin für das BGH-Verfahren ist für Anfang Mai 2024 angesetzt, jedoch ist es durchaus möglich, dass es einen Vergleich geben und die Klage zurückgenommen wird.

Laut des Beschlusses des BGH hat der Wettanbieter Betano nach vorläufiger Einschätzung des I. Zivilsenats gegen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) in seiner damaligen Fassung verstoßen. Demnach war das Anbieten von Online-Glücksspiel und -Wetten in Deutschland ohne gültige Lizenz verboten. Betano hatte versucht, eine Erlaubnis für Deutschland zu bekommen, was aber damals aufgrund von Problemen beim Lizenzierungsverfahren scheiterte. Erst seit 2020 ist es Wettanbietern möglich, eine Lizenz zu bekommen, für andere Online-Glücksspiele geht dies erst seit 2021.

Im vorliegenden Fall (Az. I ZR 88/23) startete Betano trotz fehlender Lizenz sein Angebot in Deutschland, zum Teil mit unerlaubten Funktionen wie das sogenannte „Cash-out“. Hier kann sich der Teilnehmer schon während einer Wette einen Teil des Einsatzes auszahlen lassen, was laut Experten ein besonders hohes Suchtpotenzial beinhaltet. Ferner hatte der Anbieter den Höchsteinsatz pro Spieler nicht auf 1.000 Euro im Monat begrenzt, was der GlüStV eigentlich vorsieht. Aufgrund dieser und anderer Verfehlungen wäre der Vertrag zwischen Wettanbieter und Spieler nichtig, woraus sich für den Spieler ein Rückzahlungsanspruch ergibt. Im genannten Fall geht es um etwa 12.000 Euro plus Zinsen.

Der GlüStV hat als eindeutiges Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern. Das begrenzte Angebot soll den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken. Außerdem soll unerlaubtem Glücksspiel in Schwarzmärkten entgegengewirkt werden, der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet werden, und der Schutz vor betrügerischen Machenschaften soll gewährleistet werden.

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing: “Die Glücksspiel- und Wettanbieter im Internet haben ihr Angebot für Spieler in Deutschland trotz bestehendem Verbot verfügbar gemacht. Damit haben sie den GlüStV einfach ausgehebelt. Seit mehreren Jahren gehen Verbraucherschützer gegen diese Machenschaften vor, so auch unsere Kanzlei. Der Hinweisbeschluss des BGH ist richtungsweisend, denn untere Instanzen dürften sich daran rechtlich orientieren.”

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