2. November 2022

Schon wieder PKV-Beitragserhöhung: Kunden sollten diese auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen

Wieder PKV-Beitragserhöhung BRR Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei

Wenn Sie mal wieder eine heftige PKV-Beitragserhöhung erhalten haben, sollten Sie diese auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Der Grund: Viele private Krankenversicherer haben ihre Kunden in der Vergangenheit nicht gesetzeskonform über die Gründe der Erhöhungen informiert. Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gelten für PKV-Beitragserhöhungen besondere formale Bestimmungen. Werden diese nicht befolgt, ist die Tariferhöhung unwirksam. In diesem Fall können die PKV-Kunden zu viel gezahlte Beiträge von ihrem Versicherer zurückfordern.

Wieder PKV-Beitragserhöhung: Alles wird teurer

Gerade jetzt, wo aufgrund der politischen Lage alles teurer wird, ist eine PKV-Beitragserhöhung besonders schmerzhaft. Denn teilweise haben Versicherte mit Erhöhungen im zweistelligen Prozentbereich zu kämpfen. Vor allem für Senioren wird die PKV dann schnell zur Kostenfalle, da nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden kann.

PKV-Beitragserhöhungen rechtlich prüfen lassen

Aber nach wie vor besteht Hoffnung auf Senkung der PKV-Kosten. Denn Privat Krankenversicherte  haben die Möglichkeit, die PKV-Beitragserhöhungen rechtlich prüfen zu lassen. Bereits am 19.12.2018 (Az: IV ZR 255/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich überprüfbar ist und PKV-Kunden bei nicht ausreichender Begründung zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen können. Somit müssen die Versicherer über die maßgeblichen Gründe der Erhöhung informieren, allgemein gehaltene Informationen zur Beitragsanpassung reichen laut § 203 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht aus.

Mindestens 3 Jahre, höchstens 10 Jahre überprüfbar

Überprüfbar sind private Krankenvollversicherungsverträge samt Beihilfetarife, Verträge zur Krankentagegeldversicherung und auch Standardtarife. Betroffene PKV-Kunden können zu Unrecht gezahlte Beiträge einschließlich Zinsen zurückfordern. Darüber hinaus können sie die Fortsetzung des Vertrages mit der alten Prämie fordern, die vor unrechtmäßiger Erhöhung gezahlt wurde. Privat Krankenversicherte können die Verträge mindestens 3 Jahre rückwirkend prüfen lassen, höchstens hingegen 10 Jahre rückwirkend. Der BGH hat zum Thema PKV bereits in weiteren Urteilen entschieden (16.12.2020: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19; 17.11.2021: IV ZR 113/20; 09.02.2022: IV ZR 337/20 und zuletzt 22.06.2022: IV ZR 253/20), jedoch ist die Verjährungsfrage noch nicht vollständig geklärt.

Wieder PKV-Beitragserhöhungen: Nachteile durch Rückforderung?

Viele PKV-Kunden fürchten, dass sie aufgrund der Beitragsrückforderung langfristig mit höheren Kosten rechnen müssen. Jedoch kann die private Krankenversicherung nur dann Beiträge anpassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vorliegen. Also sind etwaige Verluste des Unternehmens – etwa durch Rückzahlungen wegen unwirksamer PKV-Beitragserhöhungen –, kein Faktor, der das Versicherungsunternehmen nach der geltenden Rechtslage dazu berechtigt, etwaige Fehlbeträge auf die Beiträge des Versicherungskollektivs aufzuschlagen. Auch eine Leistungskürzung oder gar Rauswurf aufgrund der Rückforderung ist nicht zulässig.

Schon wieder PKV-Beitragserhöhung? Handeln Sie jetzt!

Sind auch Sie privat krankenversichert? Als Verbraucherkanzlei bieten wir Ihnen an, die Berechnungsgrundlagen für PKV-Beitragserhöhungen vor Gericht überprüfen zu lassen und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge zurückzufordern. Alles, was Sie tun müssen, ist, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen – den Rest erledigen wir für Sie. Melden Sie sich einfach hier bei uns kostenlos an und prüfen Sie kostenfrei, ob Ihre PKV betroffen ist. Ist dies der Fall, melden wir uns umgehend bei Ihnen, um mit Ihnen Ihre Möglichkeiten zu besprechen. Wir machen uns für Sie stark! 

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