Datenleck bei Facebook: jetzt Schadensersatz fordern

Sechs Millionen deutsche Facebook-User sind vom Datenleck betroffen. Gehören Sie auch dazu? Wir fordern mehrere Tausend Euro Schadensersatz für Sie zurück. Handeln Sie jetzt!

Facebook Datenleck Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Massives Datenleck bei Facebook

Im April 2021 veröffentlichten Hacker persönliche Daten von über 533 Millionen Facebook-Nutzern im Internet. Bei dem Datenleck wurden vollständige Namensangaben, E-Mail-Adressen, Geburtstage oder Handy-Telefonnummern öffentlich gemacht.

Experten halten dies für eine große Gefahr. Denn die Täter können durch die Menge der durch das Datenleck erbeuteten Nutzer-Daten täuschend echt aussehende SMS, E-Mails und andere digitale Nachrichten versenden und damit große Schäden verursachen.

Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss ein Unternehmen wie Facebook für einen sicheren Umgang mit persönlichen Daten der Nutzer sorgen. Dagegen hat der Meta-Konzern aber eindeutig verstoßen, sodass Betroffene nach Art. 82 DSGVO Recht auf Schadenersatz haben.

Die Chancen stehen gut: Die LGs Gießen (3 O 256/22), Zwickau (Az. 7 O 334/22) Oldenburg (Az. 5 O 1809/22) und Paderborn (2 O 212/22 sowie 2 O 99/22) sprachen Facebook-Nutzern bereits zwischen 500 und 3000 Euro Schadensersatz zu.

Möchten auch Sie im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck Schadensersatzansprüche gegen den Meta-Konzern geltend machen? Dann helfen wir Ihnen gern weiter – schnell und unkompliziert.

Mit unserem nebenstehenden Formular können Sie kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind. Sollte dies der Fall ein, beraten wir Sie gern in einem kostenfreien Erstgespräch.

Handeln Sie jetzt. Wir machen uns für Sie stark!

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Klicken Sie auf den Button, um sich bei uns für eine kostenfreie Prüfung anzumelden.

*Unser Formular haben wir mithilfe des Anbieters Zoho erstellt. Wenn Sie auf den Button klicken, werden Ihre Daten auch von Zoho verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie hier.

Schlampiger Umgang mit Daten: Wehren Sie sich!

Im April 2021 tauchten in einem Hackerforum Millionen hochsensibler Daten von Facebook-Usern auf. Dieses Datenleck betrifft auch knapp 6 Millionen deutsche Facebook-Konten. Durch die veröffentlichten Daten kommt es bei den Nutzern vermehrt zu Spam-Nachrichten, die Betrüger gern nutzen, um an Passwörter oder andere hochsensible Daten zu kommen.

Der Meta-Konzern hat jedoch nicht die nötige Sorgfalt im Umgang mit den Kundendaten walten lassen, obwohl er laut DSGVO dazu verpflichtet ist. Daraus ergibt sich für die Facebook-Nutzer ein Recht auf Schadenersatz (§ 82 DSGVO).

Facebook-User können auf der Webseite Haveibeenpawnd.com des IT-Spezialisten Troy Hunt überprüfen, ob sie vom Datenleck betroffen sind (bei der Telefonnummer unbedingt die Ländervorwahl +49 für Deutschland eingeben - mehr Infos dazu hier).

Sind auch Sie vom großen Datenleck bei Facebook betroffen und wollen sich gegen den schlampigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten wehren? Unsere Datenschutzexperten schätzen Ihre persönlichen Erfolgschancen hinsichtlich Schadensersatzforderungen sachkundig ein – für Sie jederzeit ohne Kostenrisiko, da in der Regel Deckung von der Rechtsschutzversicherung.

Lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch von uns beraten.

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Schadensersatz für Facebook-Datenleck: So einfach geht's

1. BETROFFENHEIT PRÜFEN 

Kontaktformular ausfüllen und kostenlose Prüfung anfordern. Einfach, schnell und bequem von zu Hause aus.

2. KOSTENLOSE ERSTEINSCHÄTZUNG 

Realistische Einschätzung Ihrer Anspruchshöhe durch unsere Anwälte. Klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen. 

3. ANWALT BEAUFTRAGEN 

Rechtsdurchsetzung ohne eigenes Kostenrisiko, da die Rechtsschutzversicherungen in der Regel die Kosten übernehmen. 

4. GELD ZURÜCK 

Sie lehnen sich zurück, wir erledigen den Rest. Wir fordern mehrere Tausend Euro Schadensersatz für Sie von Facebook ein.

Facebook-Datenleck: Unser Team

BRR Verbraucherkanzlei Dieselgate Helmut Dreschhoff

Helmut Dreschhoff

Rechtsanwalt

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Joschka Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Joschka Strahmann

Rechtsanwalt

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Laetitia Mazzotti

Leitung Mandantenservice

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Viele Menschen gehen im Internet recht sorglos mit ihren persönlichen Daten um. Oft lautet die Frage: Was können die Leute mit meinen Daten schon großartig anfangen? Ganz klare Antwort: sehr viel.

Für Unternehmen sind die User-Daten sehr wertvoll: welche Seite man aufruft, was man sich anschaut, mit wem man kommuniziert. Oder welche Posts und Bilder man mit einem ›Like‹ versieht, wem man auf Social Media folgt oder, anhand des Smartphones, wo man sich gerade aufhält. Aus all diesen Daten kann das Unternehmen ein umfassendes Verhaltensprofil erstellen, was dann für gezielte Werbung genutzt wird.

Wenn Hacker nun an solche sensiblen User-Daten gelangen, können sie diese für Betrügereien oder Cyberangriffe nutzen. Beispielsweise kann die Handynummer genutzt werden, um Textnachrichten mit bösartigen Links zu schicken, das Gerät des Users mit Schadsoftware zu infizieren oder etwa Kreditkartendaten zu stehlen. Die E-Mail-Adresse kann genutzt werden, um gefälschte Mails von gebräuchlichen Services wie etwa der Bank, einem Paketzusteller oder Onlinehändler wie Amazon oder Ebay zu schicken und damit Login-Daten abzugreifen. Außerdem können User Anrufe von angeblichen Behörden oder Bekannten bekommen, die auf diese Weise Geld oder Daten ergaunern.

Wir raten also generell dazu, so wenig von sich im Internet preiszugeben wie möglich, um das Risiko von Betrügereien und Abzocke zu minimieren.

Ob auch Ihre Daten dazugehören, können Sie kostenlos über die Webseite "Have I Been Pwned" des Cybersecurity-Experten Troy Hunt herausfinden. Dort brauchen Sie nur Ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse einzugeben, dann wird umgehend geprüft, ob Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind.

Wichtig: Bei der Eingabe der Handynummer müssen Sie darauf achten, die Ländervorwahl für Deutschland einzufügen.

Beispiel falsch: 017612345678; Beispiel richtig: 4917612345678

Bisher urteilten einige deutsche Gerichte verbraucherfreundlich, zum Teil sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.

Das LG Gießen (3 O 256/22) sprach einem Facebook-User 1000 Euro nebst Zinsen zu. Darüber hinaus muss Facebook auch alle künftigen materiellen Schäden ersetzen, die durch den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten entstehen können.

Ebenfalls 1.000 Euro bekam ein User im September 2022 vom LG Zwickau (Az. 7 O 334/22) zugesprochen.

Im Oktober 2022 verurteilte das LG Oldenburg (Az. 5 O 1809/22) den Meta-Konzern zu Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro.

Gleich in fünf Fällen sprach das LG Paderborn im Dezember 2022 Facebook-Nutzern jeweils 500 Euro Schadensersatz zu (Az. 2 O 212/22; 2 O 185/22; 2 O 236/22; 3 O 99/22 und 3 O 193/22).

Im Januar 2023 erhielt ein User 300 Euro vom LG Lüneburg zugesprochen (3 O 83/22).

Weitere positive Urteile:

- LG Ulm, 16.02.2023 (Az. 4 O 86/22)

- LG Stuttgart, 28.02.2023 (Az. 24 O 56/22)

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