10. Dezember 2022
Was sich 2023 für Verbraucher ändert: Die neue EU-Verbandsklage
Im Jahr 2023 treten eine ganze Reihe Gesetzesänderungen in Kraft, sodass sich für Verbraucher einiges ändert. In diesem Beitrag berichten wir über die neue EU-Verbandsklage, die im Juni 2023 in Kraft tritt und Bürgern der EU mehr Möglichkeiten im Verbraucherschutz ermöglichen soll.
EU-Verbandsklage: Neue Möglichkeiten für Verbraucher
Ob Dieselskandal, Datenlecks, illegale Online-Angebote, unrechtmäßige Tariferhöhungen oder Strompreise: Immer wieder sind Verbraucher von Massenschäden betroffen. Bis vor Kurzem konnten geschädigte Verbraucher nur mit einer individuellen Klage gegen die betroffenen Unternehmen vorgehen. Jedoch waren in den meisten Fällen der Aufwand und die Kosten unverhältnismäßig hoch, sodass Verbraucher oft auf diesen Schritt verzichteten. Das soll sich nun mit der neuen Möglichkeit einer EU-Verbandsklage ändern.
Verbraucherschutz: Ändert die Einführung der EU-Verbandsklage etwas?
Ob sich durch die Einführung der neuen EU-Verbandsklage auch tatsächlich ein effektiverer Rechtsschutz für den Verbraucher einstellt, wird sich in der Praxis zeigen. Gut gemeinte Ansätze gab es bereits in der Vergangenheit. So hatte Deutschland bereits 2018 die Musterfeststellungsklage (MFK) eingeführt. Diese Möglichkeit war im Zuge des Dieselskandals aufgekommen, dem wohl bisher größten Verbraucherskandal aller Zeiten. Die MFK ermöglicht es Verbrauchern, sich der Klage von Verbraucherverbänden anzuschließen. Dies ebnet jedoch nur den Rechtsweg für Verbraucher, indem ein Gericht verbindliche Feststellungen zu Sachverhalt und Rechtslage trifft. Den letzten Schritt bis zum Schadensersatz müssen Betroffene weiter individuell vor Gericht durchsetzen – solange kein Vergleich erzielt wurde.
Bereits vor der EU-Verbandsklage gab es Ansätze
Doch auch vor der Musterfeststellungsklage gab es bereits Ansätze, kollektiven Rechtsschutz durch gebündelte Verfahren zu ermöglichen. 2005 wurde hierzu das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingeführt, welches gerne auch »Lex-Telekom« genannt wurde. Den Anlass für ein solches Musterverfahren gab seinerzeit nämlich der Börsengang der Deutschen Telekom. 16.000 Aktionäre schlossen sich sodann dem ersten KapMuG-Verfahren an, weil sie sich von der Telekom über wesentliche Informationen getäuscht sahen. 2005 wurde das Verfahren eingeleitet. Im Jahr 2022 hat man sich nun endlich auf einen Vergleich einigen können, den die Mehrzahl der Kläger angenommen hat. Für den eigentlichen »Musterkläger« kam diese Einigung jedoch leider zu spät. Er ist zwischenzeitlich verstorben, sodass das mit Medieninteresse verfolgte Verfahren seit einigen Jahren unter dem Rubrum »die Erben des Herrn Bruno K. gegen Deutsche Telekom AG« geführt wurde.
Verbraucher: Schadensersatz und andere Leistungen einklagen
Mit der Ende 2020 verabschiedeten EU-Verbandsklagerichtlinie muss nun auch in Deutschland eine weitergehende Sammelklage eingeführt werden. In der Folge können Verbraucherverbände sogar direkt Schadensersatz und andere Leistungen an Verbraucher einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen. Damit geht die neue EU-Verbandsklage über die Musterfeststellungsklage hinaus. Die Richtlinie muss bis zum 25.12.2022 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die neuen Regelungen sollen dann am 25.06.2023 in Kraft treten.
EU-Verbandsklage im Grunde sinnvoll, jedoch mit großem Aber
»Generell halten wir die EU-Verbandsklage für ein sinnvolles Mittel«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing, »denn sie ermöglicht europaweit schnelle und unkomplizierte Entschädigungen. Das ist von besonderer Bedeutung bei Firmen, die ihren Sitz nicht im Heimatland des oder der Geschädigten haben. Straffere Verfahren und die automatische Erfassung von allen Betroffenen werden Klagen beschleunigen, sodass die geschädigten Verbraucher nicht jahrelang auf die Entschädigungszahlung warten müssen. Darüber hinaus wird die Justiz entlastet – aus unserer Sicht ein dringend notwendiger Schritt, da sich Verfahren durch die notorische Überlastung der Gerichte unnötig hinziehen.«
Verbraucher sind vom Wohlwollen der Verbände abhängig
»Ob die neue Verbandsklage sich in der Praxis als ein effektiveres Instrument erweisen wird, wird sie erst noch beweisen müssen«, schätzt Dreschhoff. »Denn ein nicht ganz unwichtiger Punkt bei diesen Sammelklagen ist die ausschließliche Klagebefugnis von Verbraucherverbänden. Das heißt, dass Verbraucher hier auch vom Wohlwollen der Verbände abhängig sein können, sprich: ob diese überhaupt klagen wollen. Dies war etwa im Dieselskandal so – hier gab es zwar Musterfeststellungsklagen gegen VW und Mercedes-Benz, aber es gab auch Fälle, wo Verbraucherverbände eine Klage gegen andere Hersteller abgelehnt hatten.«
Einzelklage weiterhin wichtiger Weg für Verbraucher
»Aus unserer Sicht wird vielen Verbrauchern weiterhin nur der Weg der Einzelklage bleiben, die auch weitgehend der schnellere Weg sein wird. Darüber hinaus können die Kosten einer Einzelklage beispielsweise – je nach Streitwert – auch durch das mittlerweile gängige Mittel der Prozesskostenfinanzierung getragen werden. Zu diesem Thema bieten wir unseren Mandanten eine umfangreiche Beratung in einem kostenlosen Erstgespräch an.«
EU-Verbandsklage: Wir beraten zu Verbraucher-Themen
Haben Sie Fragen zu Verbraucherschutzthemen oder benötigen rechtliche Hilfe, beispielsweise zum Thema Diesel-Abgasskandal, Geld zurück vom Online-Casino, Datenleck bei Facebook oder Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung? Dann sind wir gern für Sie da. Unter service@baumeister-rosing.de können Sie sich jederzeit an uns wenden. Mit unserer Hilfe können Sie auch im Zuge des kostenlosen Erstgespräches Ihre Ansprüche ermitteln. Wir setzen uns dafür ein, dass Verbraucher schnell und unkompliziert zu ihrem Recht kommen. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!