17. Juli 2024

Bezahlmodell für Facebook und Instagram: Meta verstößt laut EU-Kommission gegen Wettbewerbsregeln

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Die EU-Kommission wirft dem Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta bei seinem neu eingeführten Bezahlmodell einen Bruch von Wettbewerbsregeln vor. Denn das Werbefrei-Abo für die beiden beliebten Social-Media-Kanäle verschaffe dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil und zwinge Kunden zur Freigabe persönlicher Daten, heißt es seitens der EU-Kommission. Dadurch verstoße das Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Die ersten Ergebnisse seiner Untersuchungen zu der Angelegenheit hat die EU-Kommission nun dem US-Konzern übermittelt. 

Im November 2023 hatte Meta ein kostenpflichtiges Bezahlmodell für Facebook und Instagram eingeführt. Grund dafür war unter anderem der Druck der EU durch die Regeln des Digital Markets Act (Gesetz für digitale Märkte, kurz: DMA), der die Marktmacht von großen Unternehmen wie Meta einschränken und EU-Bürgern mehr Macht zur Kontrolle über ihre Daten verschaffen soll.  

Bei Facebook und Instagram können Nutzer nun ein kostenpflichtiges Abo abschließen, wenn sie keine Werbung mehr über diese Kanäle sehen wollen. Um die Angebote weiterhin kostenlos zu nutzen, muss man als User personalisierte Anzeigen akzeptieren. Jedoch hatte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) dieses Bezahlmodell bereits im April 2024 für unzulässig erklärt, da es gegen Verbraucherschutzregeln verstoße. 

Jetzt hat sich die EU-Kommission dieser Einschätzung angeschlossen. In einer Anfang Juli veröffentlichen Stellungnahme ließ sie verlauten, dass das Bezahlmodell die User zwinge, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen. Außerdem beraube es die Nutzer »einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta«. Somit können User der beiden Social-Media-Plattformen nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf. 

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Usern bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, heißt es weiter. Das verschaffe dem Konzern potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben. 

Die Stellungnahme der EU-Kommission ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Digital Markets Act. Aus dem Gesetz geht hervor, dass Gatekeeper wie Meta die Nutzung eines Dienstes oder gewisser Funktionen eines Dienstes nicht abhängig machen dürfen von der Zustimmung der User, ihre Daten plattformübergreifend zu kombinieren. Die EU-Kommission muss ihre Ermittlungen in dieser Sache bis Ende März 2025 abschließen. Meta hingegen drohen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Gemessen am vergangenen Jahr wären dies etwa 12,5 Milliarden Euro. 

Der US-Konzern steht schon seit geraumer Zeit wegen diverser Datenschutzfragen unter Beobachtung der europäischen Behörden. Im Mai 2023 hatte die EU Meta eine Strafe wegen Datenschutzverstößen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro auferlegt. Dies war die bis dahin höchste verhängte Geldbuße gegen einen amerikanischen Tech-Giganten. Hinzu kamen unzählige Verbraucherklagen aufgrund eines umfangreichen Datenlecks, bei dem mehrere Millionen User-Daten im Internet aufgetaucht waren.  

Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema „Datenschutz bei Meta“ spezialisiert. Wenn Sie vom Datenleck betroffen sind oder gegen Datenschutzverstöße des Konzerns vorgehen möchten, sind wir gern für Sie da. Für eine kostenfreie Beratung melden Sie sich einfach mit unserem Formular an, dann nehmen wir umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

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