23. September 2020
Wie Sie sich zu hohe PKV-Beiträge zurückholen können
Ärgern Sie sich auch über zu hohe PKV-Beiträge und würden sich diese gern zurückholen? Viele private Krankenversicherungen erhöhen jährlich die Beiträge, und fälschlicherweise glauben viele Versicherte, dass sie nichts dagegen tun können. Hier erfahren Sie, welches die Grundlagen einer PKV-Beitragserhöhung sind und wie Sie sich zu viel gezahlte Beiträge zurückholen können.
Beitragserhöhungen sind durchaus zulässig
Eine PKV-Beitragserhöhung ist erst einmal nichts Ungewöhnliches. Grundsätzlich dürfen Versicherungen die PKV-Beiträge erhöhen, wenn sie triftige Gründe dafür vorlegen können. Es gibt teils große Unterschiede zwischen den Krankenkassen, wie hoch dieser Aufschlag ausfällt. So hob die Kölner AXA einen ihrer Tarife um knapp 50 Prozent für das Jahr 2017 an, andere Assekuranzen hingegen hielten ihre Beiträge für das Jahr auf gleichem Niveau.
Grund für hohe PKV-Beiträge: Steigende Ausgaben
Zu den Gründen einer Beitragserhöhung gehören etwa steigende Ausgaben für ambulante und Krankenhausbehandlung. Ebenso neue Behandlungs- und Operationsmethoden oder neue und teurere Medikamente können Gründe dafür sein. Auch eine höhere Lebenserwartung und dadurch längere medizinische Versorgung zählen dazu.
Überprüfung durch Treuhänder?
Jedes Jahr kalkuliert Ihre private Krankenversicherung die Ausgaben und errechnet danach den Beitrag. Die tatsächlichen Ausgaben müssen dabei mit den kalkulierten verglichen werden. Wenn es dabei eine Abweichung von mehr als 10 Prozent gibt, ist die PKV gesetzlich verpflichtet, die Beiträge anzupassen. Ein unabhängiger Treuhänder überprüft dann, ob diese neue Beitragsanpassung stimmt und zulässig ist. Die Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der Beiträge sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist dafür zuständig, den Treuhänder zu bestimmen.
Was muss die PKV bei einer Beitragserhöhung tun?
Bei einer Beitragserhöhung ist die private Krankenkasse verpflichtet, ihren Kunden den Grund mitzuteilen. Hier gilt es aber, die Begründung so transparent zu formulieren, dass die Kunden sie verstehen und nachvollziehen können (§ 203 Abs. 5 VVG). In der Vergangenheit haben viele Versicherer diese Pflicht allerdings nicht allzu genau genommen. Sie haben ihre Kunden oft mit allgemeinen Begründungen wie »gestiegene Kosten« oder »hohe Lebenserwartung« abgespeist oder einfach nur den Wortlaut des Gesetzestextes wiedergegeben.
Gerichte entscheiden für Verbraucher
Dies wollten sich einige Versicherte nicht gefallen lassen und zogen vor Gericht. So hat es bereits mehrere Urteile in PKV-Fällen igegen die Versicherer gegeben. Beispielsweise haben das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 9 U 138/19) und auch das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-23 O 198/19) im Frühjahr 2020 bestimmt, dass die Erhöhungen der betreffenden Versicherer formal unwirksam waren. Die Versicherer hatten die Gründe für die Beitragserhöhung nicht ausreichend ausgeführt. In dem Verfahren vor dem LG Frankfurt wurden dem Kläger knapp 10.000 EUR zugesprochen.
Wie kann man zu hohe PKV-Beiträge zurückholen?
Es kann sich also durchaus lohnen, wenn man sich das Schreiben zur PKV-Beitragserhöhung genauer anschaut. Ist die Begründung für die Erhöhung unzureichend, stehen die Chancen für Sie gut, dass Sie gegen die zu hohen PKV-Beiträge vorgehen können. In diesem Fall können Sie die zu viel gezahlten Beiträge verzinst zurückverlangen. Sie sollten demnach auch alle Schreiben der vergangenen zehn Jahre prüfen lassen, unter Umständen können Sie sich viel Geld zurückholen.
Wir helfen Ihnen gern
Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung geltend machen wollen. Auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Wir machen uns für Sie stark!