10. September 2022
Private Krankenversicherung: Warum PKV-Kunden Beitragserhöhungen vollumfänglich prüfen lassen sollten
PKV-Kunden sollten Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) prüfen lassen. Viele Versicherungen erhöhen jährlich die Beiträge, manche sogar drastisch im zweistelligen Prozentbereich. Aber eine nachvollziehbare Erklärung, warum die Unternehmen die Beiträge in dieser Höhe anheben, erhalten die PKV-Kunden in den meisten Fällen nicht.
Diese Intransparenz bei den privaten Krankenversicherungen bemängeln Verbraucherschützer bereits seit Jahren. Deshalb rät Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing allen PKV-Kunden zu einer vollumfänglichen Prüfung der Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre.
Beitragserhöhungen private Krankenversicherung: nicht nur inhaltliche Prüfung
»Als Verbraucherkanzlei beschäftigen wir uns schon seit Langem mit unwirksamen Prämienerhöhungen bei der PKV«, so Rechtsanwalt Rosing, »beispielsweise bei unzureichenden Erhöhungsschreiben an die Kunden. Laut des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) müssen Versicherungen die Erhöhungen im verständlichen Umfang erklären. Ist dies nicht der Fall, können privat Krankenversicherte die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Dies hatte der BGH bereits in mehreren Urteilen bestätigt (Az. IV ZR 294/19, IV ZR 314/19, IV ZR 36/20).«
Unstimmigkeiten bei Beitragserhöhungen – Verbraucherschützer empfehlen vollumfängliche Prüfung
Darüber hinaus gibt es bei den Beitragserhöhungen aber weitere Unklarheiten für Verbraucher. »Wir haben bereits Versicherungsunterlagen tausender PKV-Kunden geprüft und festgestellt, dass es in vielen Fällen Unstimmigkeiten gibt«, sagt Rosing weiter. » Auch wenn Treuhänder damit beauftragt werden, die Beitragserhöhungen zu prüfen und abzusegnen, müssen diese sich immer auf korrekte Zahlen der Versicherungen verlassen. Dennoch stellt sich die Frage, warum zahlreiche Versicherungsunternehmen die Beiträge unproportional zu den wirklich angefallenen Kosten erhöhen. Teilweise haben die Versicherer Tariferhöhungen von bis zu 25 Prozent vorgenommen, obwohl die tatsächlichen Kosten um nur knapp 3 bis 5 Prozent anstiegen.«
Private Krankenversicherung: Auch die Kalkulationen prüfen lassen
Die privaten Krankenversicherer dürfen ihre Beiträge nur nach bestimmten gesetzlichen Regelungen erhöhen. So können die Unternehmen den Beitrag in einem Tarif also erst dann anpassen, wenn die Versicherungsleistungen nachweislich um mehr als zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. »Allerdings reduzieren viele Versicherer diesen Faktor auf fünf Prozent«, so Rechtsanwalt Rosing. »Es wird also häufiger, aber nicht so stark angepasst, was unserer Auffassung nach nicht zulässig ist. Auch dies sollten PKV-Kunden prüfen lassen.«
Beiträge in der privaten Krankenversicherung anfangs zu niedrig angesetzt?
Ebenfalls auffällig sind laut Rosing die Einsteigerangebote für neue PKV-Kunden. »Es gilt zu überprüfen, ob die PKV nicht schon bei Beginn des Versicherungsverhältnisses die Beiträge zu niedrig angesetzt hat, beispielsweise um den Versicherungsabschluss für Neukunden attraktiver zu machen. Eine sogenannte Unterkalkulation ist laut Gesetz allerdings nicht zulässig.«
Vollumfänglich prüfen – PKV-Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre betroffen
Damit die private Krankenversicherung also nicht zur Kostenfalle wird und Versicherte keine überhöhten Prämien zahlen müssen, rät Rechtsanwalt Rosing, die Erhöhungen prüfen zu lassen. »Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing ist gern für Sie da. Unser Expertenteam bietet Ihnen einen umfangreichen Service und prüft die Beitragserhöhungen Ihrer privaten Krankenversicherung auf Rechtmäßigkeit.«
Ängste der Versicherten bei Rückforderung: Private Krankenversicherung darf nicht ohne Weiteres kündigen
Rosing weiß, dass viele PKV-Kunden Angst haben, gegen ihre Krankenversicherung vorzugehen, da sie einen Rausschmiss oder Nachteile bei den Leistungen befürchten. »Die Ängste sind unbegründet«, so der Rechtsanwalt. »In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht. Daher darf Privatversicherten grundsätzlich nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Eine Ausnahme wäre, wenn der Versicherte vor Vertragsabschluss falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hätte. Auch Beitragserhöhungen aufgrund von Rückforderungen oder weniger Leistungen sind nicht zulässig. Die PKV darf Kunden nicht schlechter behandeln, nur weil diese ihr Recht geltend machen – das wäre bereits der nächste Verbraucherskandal.«
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