21. März 2023

EuGH urteilt im Dieselskandal: Mercedes-Benz muss für „Thermofenster“ Schadensersatz leisten

EuGH-Urteil im Dieselskandal

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bahnbrechendes Urteil im Dieselskandal gefällt, auf das Diesel-Fahrer jahrelang gewartet haben. In einem Verfahren gegen Mercedes-Benz, das sich um den Einsatz einer illegalen temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung dreht, entschied der EuGH verbraucherfreundlich. Somit sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller rechtens, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. 

EuGH-Urteil im Dieselskandal zum sogenannten „Thermofenster“

Im verhandelten Dieselskandal-Verfahren des EuGH geht es um die Verwendung des sogenannten »Thermofensters«. Dieses sorgt dafür, dass die Abgasreinigung bei Testbedingungen mit Außentemperaturen zwischen 20 und 30°C optimal funktioniert. Außerhalb dieses Temperaturbereichs wird die Abgasreinigung jedoch heruntergeregelt, die Schadstoffemissionen steigen an. Eine Abschalteinrichtung, die höhere Stickstoff-Emissionen zur Folge habe, ist laut EU-Verordnung Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen verboten. 

Dieselskandal: Sittenwidrigkeit und Vorsatz waren schwer nachzuweisen

Im Allgemeinen behaupteten die Fahrzeughersteller stets, das „Thermofenster“ diene dem Motorschutz. So waren sie im Dieselskandal immer mit der Behauptung durchgekommen, keine Täuschungsabsichten bei der Abgasreinigung gehabt zu haben. Dies sahen Verbraucherschützer anders: Sie hielten den Herstellern eine bewusste Manipulation vor, um Abgaswerte zu beschönigen. Ihnen Vorsatz und Sittenwidrigkeit nachzuweisen, war jedoch bislang sehr schwierig.

EuGH-Urteil: Nun müssen nationale Gerichte entscheiden

Das aktuelle Dieselskandal-Urteil des EuGH bedeutet, dass über konkrete Klagen von Autokäufern sowie die jeweilige Schadensberechnung nun die nationalen Gerichte in der EU entscheiden müssen. Dabei sind sie an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden. Ob betroffene Dieselfahrer künftig also den gesamten Kaufpreis zurückfordern können oder ob es bei der Anrechnung der gefahrenen Kilometer bleibt, ist noch offen. Das EuGH-Urteil betrifft Diesel-Fahrzeuge aller deutschen Hersteller, die ab 2013 zugelassen wurden. Da mittlerweile so viel Zeit verstrichen ist, greift bei älteren Fahrzeugen allerdings die Verjährung. 

EuGH-Urteil im Dieselskandal: Lang hat es gedauert

Verbraucherschützer begrüßen die späte, aber nun endlich vorliegende Bestätigung ihrer Arbeit. »Mit dem heutigen bahnbrechenden Urteil schafft der EuGH endlich Klarheit im Dieselskandal«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Fast acht Jahre lang ist es her, dass der Abgasskandal ans Licht gekommen ist. Seitdem haben die Hersteller gemauert, blockiert und vertuscht – letztendlich ohne Erfolg. Es zeigt sich, dass sich die oft belächelte Beharrlichkeit der Verbraucheranwälte ausgezahlt hat.« 

Dieselskandal-Urteil: Warten auf den BGH

Zahlreiche deutsche Gerichte hatten in Erwartung des EuGH-Urteils ihre erfahren ausgesetzt. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen ursprünglich für den 27.02.2023 vorgesehenen richtungsweisenden Dieselskandal-Termin nun auf den 08.05.2023 verlegt. Damit hatte der BGH bereits angedeutet, dass er die Entscheidung des EuGH beachten wird und die Auswirkungen dieser Entscheidung in die eigene Rechtsprechung aufnehmen wird. 

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