20. April 2021

Dieselskandal: Wieder zu hoher Schadstoff-Ausstoß bei Abgas-Tests festgestellt

Dieselskandal: Wieder zu hoher Schadstoffausstoß bei Abgas-Tests festgestellt

Dieselskandal: Bei Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller wurden bei einem Abgas-Test wieder zu hohe Schadstoffemissionen festgestellt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte diese Tests durch das Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) bei 15 Fahrzeugen unter normalen Fahrbedingungen durchführen lassen. Dabei wurden die Stickstoff-Grenzwerte teilweise um das 18-fache überschritten, auch die Kohlenstoffdioxid-Werte lagen viel zu hoch. Dennoch weisen die Fahrzeughersteller jegliche Schuld von sich, und Behörden schauen weiter tatenlos zu.

Dieselskandal: Test im realen Straßenbetrieb misst Schadstoff-Ausstoß

Die DUH hatte über das EKI Abgasmessungen bei Dieselfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) verschiedener Hersteller wie VW, Audi, Porsche, Mercedes, Opel oder Volvo im realen Straßenbetrieb durchführen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass mit sinkender Außentemperatur bei vielen Fahrzeugen der Stickoxidausstoß extrem ansteigt. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung im realen Fahrbetrieb bei niedrigen Temperaturen durch eine Abschalteinrichtung deaktiviert wird.

Dieselskandal noch nicht zu Ende: Fahrzeuge stoßen im Test weiterhin zu viel Schadstoff aus

Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Die Tests der DUH bestätigen wieder einmal, dass der Dieselskandal noch lange nicht zu Ende ist. Von den angegebenen Fahrzeugen sind Hunderttausende auf deutschen Straßen unterwegs. Beispielsweise wurde bei Pkw aus dem Hause VW mit EA288-Motor eine Überschreitung der Grenzwerte um das fast Fünffache festgestellt. Ein Mercedes C 220 d erreichte gar den 7,8-fachen Wert, Spitzenreiter war ein Volvo-Fahrzeug mit einer 18,2-fachen Überschreitung.«

Abschalteinrichtungen im Dieselskandal: Abgasreinigung setzt bei niedrigen Temperaturen aus

»Die temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen schalten bereits bei etwa 10 Grad Celsius und niedriger ab«, erklärt Dreschhoff. »Hierzulande liegt die Temperatur aber in über sechs Monaten unter 10 Grad. Das bedeutet, dass in diesen Monaten die Abgasreinigung nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeitet und das Fahrzeug viel mehr Schadstoffe in die Luft bläst als bei Zulassungstests angegeben.«

Auffällige Test-Ergebnisse: Warum bleiben die Behörden im Dieselskandal untätig?

Die Messergebnisse der DUH reihen sich ein in eine Vielzahl von unabhängigen Abgastests und Gutachten der vergangenen Monate, die ebenfalls Grenzwertüberschreitungen ausweisen. Trotz dieser eindeutig auffälligen Werte sieht die für diese Angelegenheit zuständige Behörde, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), keinen Handlungsbedarf. »Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum nach wie vor von Seiten des KBA keine Maßnahme im Sinne eines verbindlichen Rückrufs vorgesehen ist«, so der Rechtsanwalt. »Warum wird die Behörde – und auch das Bundesverkehrsministerium – bei diesen immer wieder auftretenden Messergebnissen nicht tätig? Warum werden die Hersteller nicht in die Pflicht genommen? Immerhin hat doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten illegal sind. Dazu gehören auch die temperaturgesteuerten.«

Dieselskandal: Hersteller schieben der Klägerseite den schwarzen Peter zu

»Weil die deutschen Behörden also untätig bleiben, können sich die Automobilhersteller zurücklehnen und den Abgasskandal in aller Ruhe aussitzen«, sagt Dreschhoff weiter. »Währenddessen wird der schwarze Peter einfach den Klägeranwälten zugeschoben, die laut Hersteller hierzulande angeblich eine ›Klageindustrie‹ wie in den USA etablieren wollen. Der mittlerweile verstärkte Internetauftritt von Anwaltskanzleien wird so dargestellt, als seien die Anwälte einzig am Mandantenfang interessiert. Auch wir Anwälte nutzen moderne Kommunikationswege, um geschädigten Dieselfahrern zu helfen. Offenbar sehen die Hersteller es als Bedrohung an, dass Menschen mittlerweile schneller über Rechtsthemen aufgeklärt werden und ihre Verbraucherrechte durchsetzen können. Dass es so viele Dieselklagen gibt, liegt also nicht an vermeintlich ›geschäftstüchtigen‹ Anwälten. Es zeigt doch eher das gewaltige Ausmaß des Dieselbetrugs und den Wunsch der Geschädigten nach Schadensersatz.«

Dieselskandal geht weiter – wir helfen geschädigten Dieselfahrern

Dreschhoff rät weiterhin allen Dieselfahrern zur Prüfung, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller geltend machen können. »Wir stellen zunehmend verbraucherfreundliche Urteile fest, immer mehr Richter folgen der Argumentation der Klägerseite. Unsere Beharrlichkeit im Dieselskandal scheint sich auszuzahlen, deshalb werden wir uns weiterhin für das Recht der Geschädigten einsetzen. Denn wir wollen, dass der wohl größte Verbraucherskandal aller Zeiten gänzlich aufgearbeitet und nicht einfach von der Automobilindustrie ausgesessen wird.«

Handeln Sie jetzt!

Sind Sie auch vom Dieselskandal betroffen und möchten Schadensersatzansprüche geltend machen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Unter diesem Link können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei überprüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Sie transparent über Ihre Möglichkeiten auf. Sie können uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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