5. März 2021
VW Dieselskandal: Zahl der EA288-Klagen nimmt deutlich zu
Im VW-Dieselskandal rund um den EA288-Motor nimmt die Zahl der Klagen deutlich zu. Laut Recherchen des Wirtschaftsmagazins »Capital« lagen Ende Januar 2021 rund 8.500 Klagen von VW-Kunden vor, die ein Fahrzeug mit diesem Motortyp besitzen. Der EA288 ist der angeblich »saubere« Nachfolger des Skandalmotors EA189, der 2015 den Diesel-Abgasskandal ausgelöst hatte. Mittlerweile belegen an die Öffentlichkeit gelangte VW-interne Dokumente und Gutachten, dass Abgaswerte auch beim EA288 manipuliert wurden.
Dieselskandal EA288: VW redet sich beim Thermofenster heraus
Die Volkswagen AG behauptet bis heute, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen beim EA288-Motor zu verwenden. Der Konzern räumte ein, dass zwar ein sogenanntes »Thermofenster« zum Einsatz komme, das allerdings aus Gründen des Motorschutzes verwendet werde. Bisher hat sich VW jedoch bei der Erklärung der Notwendigkeit dieser Abschalteinrichtung nur herausgeredet. Als »Thermofenster« bezeichnen die Hersteller den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung des Motors optimal arbeitet. Dieser liegt – je nach Fahrzeug – etwa zwischen 15 und 30 Grad Celsius.
Abgasreinigung die meiste Zeit reduziert oder inaktiv
Ist es wärmer oder kälter als der genannte Temperaturbereich, wird die Abgasreinigung laut Hersteller zum Schutz des Motors gedrosselt oder ganz abgeschaltet. In Deutschland sowie weiten Teilen Mitteleuropas beträgt die Durchschnittstemperatur über die Hälfte des Jahres weniger als 10 Grad Celsius und liegt damit außerhalb des Thermofensters. Damit ist durch den extensiven Einsatz des Thermofensters die meiste Zeit im Jahr die Abgasreinigung deutlich reduziert oder sogar inaktiv und der Ausnahmefall der Regelfall.
EA288: Weitere illegale Abschalteinrichtung erkannt
Darüber hinaus berichtete das ARD-Magazin »Plusminus« von einem Gutachten eines unabhängigen Prüfers, das als weitere Abschalteinrichtung beim EA288 die Zykluserkennung zeigt. In diesem Fall kann die Motorsteuerung erkennen, ob sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand in einem bestimmten Prüfzyklus befindet. Die Zykluserkennung könnte somit genutzt werden, um den Abgasausstoß auf einen Testbetrieb hin zu optimieren.
Dieselskandal: VW hält EA288-Klagen für ungerechtfertigt
Im Bericht des Magazins »Capital« heißt es, dass VW die Klagen für ungerechtfertigt halte und sich dagegen wehre. Recht beiläufig erwähnte der Konzern, dass man mit EA288-Kunden anfangs sogar Vergleiche geschlossen habe. Allerdings, so VW, habe es beim EA288-Motor – anders als beim Vorgänger EA189 – keinen einzigen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben. Das KBA habe dem Konzern mehrfach bestätigt, dass keine illegale Software eingesetzt werde.
KBA hat bisher keine gute Figur gemacht
Das KBA ist für die Typgenehmigung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei Fahrzeugen zuständig. Allerdings hat es im Diesel-Abgasskandal bisher keine gute Figur gemacht. Laut eines Spiegel-Berichts hat die Behörde jahrelang Hinweise auf Diesel-Abgasmanipulationen ignoriert und hat teilweise Angaben der Hersteller zu Abgaswerten ungeprüft übernommen. So rechtfertigte das KBA seine Untätigkeit in der Dieselaffäre mit der Erklärung, es sei nicht die Aufgabe der Behörde, nach Abschaltsystemen zu suchen.
VW-Dieselskandal: Im Janaur 2021 lagen 8.500 EA288-Klagen vor
Obwohl sich VW in Sachen EA288 nun in Sicherheit wiegt, nehmen die Klagen und verbraucherfreundliche Urteile nun zu. So begann das Jahr 2021 für den Konzern mit gleich mehreren Niederlagen vor Gericht. Dazu gehörten Urteile vor dem LG Offenburg (Caddy Comfortline TDI 2.0, Az.: 2 O 168/20), dem LG Duisburg (Skoda Superb 2.0 TDI, Az.: 12 O 88/20) und dem OLG Köln (nicht näher genanntes Fahrzeug, Az.: 19 U 151/20). Darüber hinaus fordern Richter in EA288-Fällen immer häufiger Beweisbeschlüsse. Dies war jüngst beim OLG Köln (Az.: 18U 277/19) oder beim OLG Düsseldorf (Az.: I-23 U 159/20) der Fall. So will man durch richterlich angeordnete Gutachten überprüfen, ob es im EA288-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung gibt.
Servicemaßnahme 23CY: Verbraucherschützer raten dringend von Software-Update ab
Ausgerechnet in Zeiten dieser Urteile sowie des EuGH-Urteils vom Dezember 2020 zu illegalen Abschalteinrichtungen startete VW über seine Händler für EA288-Kunden eine freiwillige Servicemaßnahme, ein Software-Update beim Motorsteuergerät. Dieses Update soll einen Fehler im SCR-System beseitigen – ebendieses System ist in der Abgasreinigung zuständig für die Reduktion von Stickoxiden. Die Vermutung liegt nahe, dass diese als »Feldmaßnahme 23CY« bezeichnete Serviceaktion der Verschleierung von zuvor eingebauten illegalen Abschalteinrichtungen dient. Aus diesem Grund sowie wegen möglicher Folgeschäden raten Verbraucherschützer dringend von der Umsetzung des Software-Updates ab.
VW will EA288-Kunden von weiteren Dieselskandal-Klagen abhalten
VW fährt indes eine eher fragwürdige PR-Kampagne gegen Kläger-Anwälte, offenbar weil der Konzern aufgrund der aktuellen verbraucherfreundlichen Entwicklung kalte Füße bekommt. So versucht der Konzern auf seiner Homepage, EA288-Kunden vom Klagen abzuhalten. Man versucht den Dieselbesitzern einzureden, dass sich rechtliche Schritte gegen VW nicht lohnen würden. Darüber hinaus äußerte sich VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner im Februar 2021 abfällig über die Arbeit der Verbraucherschutzanwälte und warf ihnen vor, aus Geldgier eine »Klageindustrie« in Deutschland aufzubauen.
Klagewunsch geht von VW-Kunden aus
Dass es im Dieselskandal weiterhin so viele Klagen gibt, liegt aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch nicht an den Anwälten. Für sie liegt es einzig daran, dass die Automobilindustrie ihre Kunden jahrelang in einem so großen Umfang betrogen hat. Der Wunsch der geschädigten Dieselfahrer ist nach wie vor da, Schadensersatz für ihr eindeutig mangelhaftes Fahrzeug zu bekommen. Beim EA288-Motor lassen sich die Richter an den deutschen Gerichten offenbar immer mehr von der Argumentation der Rechtsanwälte überzeugen. Daher haben die Kunden nach wie vor gute Chancen, ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend zu machen.
Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing kämpfen weiter dafür, dass der größte Verbraucherskandal Deutschlands in vollem Umfang aufgearbeitet wird – und zwar aus Gründen der Rechtspflege. Denn die Vergangenheit zum EA189-Motor hat gezeigt, dass sich die Beharrlichkeit der Anwälte letztendlich ausgezahlt hat und Tausende geschädigter VW-Kunden zu ihrem Recht gekommen sind.
Handeln Sie jetzt!
Sie fahren einen Diesel und sind sich unsicher, ob sie gegen Ihren Fahrzeughersteller juristisch vorgehen können? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei sind für Sie da und beraten Sie in einem kostenfreien Erstgespräch. Unter diesem Link können Sie bequem von zu Hause aus und kostenfrei prüfen, ob Sie Ansprüche geltend machen können. Wir sind auch telefonisch für Sie da unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!