8. April 2021

Dieselskandal: Wie VW und das KBA die Herausgabe von Diesel-Akten blockieren

Dieselkandal: Wie VW und das KBA die Herausgabe von Diesel-Akten blockieren

VW und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) blockieren im Dieselskandal die Herausgabe von möglicherweise brisanten Diesel-Akten. Konkret geht es um den Schriftverkehr zwischen Volkswagen-Konzern und Bundesbehörde rund um die Zeit des Bekanntwerdens des Diesel-Abgasskandals im September 2015. Obwohl dem KBA eine gerichtliche Anordnung zur vollständigen Herausgabe der Dokumente vorliegt, ist das Amt dieser bisher nicht nachgekommen, auch weil VW sich mit allen Mitteln dagegen wehrt.

VW ging im September 2015 mit dem Dieselskandal an die Öffentlichkeit

Am 22. September 2015 hatte VW die Öffentlichkeit mit einer Adhoc-Meldung über Unregelmäßigkeiten bei einer verwendeten Software in Dieselmotoren informiert. Der Konzern räumte ein, dass bei Abgaswerten von Fahrzeugen mit dem Motortyp EA189 eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt wurde. Es zeigte sich, dass VW illegale Abschalteinrichtungen in diesen Dieselmotoren verwendet, um Abgaswerte für Typzulassungen zu manipulieren. Damit begann der Dieselskandal, der in seinem Verlauf immer weitere Fahrzeuge und Hersteller betraf.

KBA-Akten: Schriftverkehr zwischen VW und dem Bundesamt zum Dieselskandal

Im Zeitraum zwischen September und Oktober 2015 hatte es bezüglich des Dieselskandals Schriftverkehr zwischen VW und dem KBA gegeben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die schon weit vor dem Dieselskandal auffällige Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen untersuchte, fordert seit 2016 von der Flensburger Behörde die Herausgabe der VW-Dieselakten. Denn man vermutet, dass auch der Nachfolger des EA189-Skandalmotors, der EA288, von den Manipulationen betroffen ist. VW behauptet bis heute, dass bei diesem Motor keine illegalen Abschalteinrichtungen verbaut seien. VW-interne Dokumente zum EA288, die an die Öffentlichkeit gelangt waren, sowie auch Gutachten externer Prüfer sprechen jedoch eine deutlich andere Sprache.

Dieselskandal: DUH klagt auf Akten-Einsicht, KBA und VW stellen sich quer

Das KBA legte die betreffenden Akten der DUH 2016 zwar vor, jedoch in einer fast komplett geschwärzten Fassung. Daraufhin zog die Verbraucher- und Umweltschutzorganisation vor Gericht, um vollständige Akteneinsicht zu bekommen. So entschied das OVG Schleswig im Jahr 2018, dass die Flensburger Behörde den Schriftverkehr mit der VW AG freigeben muss. Daraufhin stellten VW und auch KBA einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der jedoch letztendlich im September 2020 abgelehnt wurde. Die Richter urteilten rechtskräftig, dass es sich nicht um interne Kommunikation handele und die Öffentlichkeit somit ein Recht darauf habe zu erfahren, welche Absprachen es zwischen der Behörde und dem Autobauer gegeben habe.

Dieselskandal-Akten: KBA droht Zwangsgeld, VW beantragt Aussetzung der Vollziehung

Das KBA verzögerte jedoch weiterhin die Herausgabe der Akten im geforderten Umfang, sodass die DUH im November 2020 Zwangsvollstreckung beantragte. VW seinerseits antwortete mit einer Klage samt Eilantrag, woraufhin die Flensburger Behörde die gerichtlich verfügte Herausgabe der Akten stoppte mit der simplen Erklärung, dass der Antrag des Autobauers begründet sein könnte. Im März 2021 schließlich entschied das Verwaltungsgericht Schleswig unter Androhung eines Zwangsgeldes, dass das KBA der DUH binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten gewähren muss. Aber die Farce geht weiter: VW hat nun Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Vollziehung auszusetzen.

KBA-Akten und der EA288-Motor: Brisante Details zum VW-Dieselskandal?

Nach wie vor beteuert der Wolfsburger Konzern, den Dieselskandal vollständig aufarbeiten zu wollen und in Sachen Compliance ein besseres Unternehmen geworden zu sein. Dennoch bringt man auffällig viel Mühe auf, um die Veröffentlichung des Schriftwechsels mit der Kraftfahrtbehörde zu verhindern. Verbraucherschützer werten dies als eindeutiges Signal, dass sich in den Akten brisante Details befinden müssen. Diese sollen offenbar im Diesel-Abgasskandal unter keinen Umständen an die Öffentlichkeit gelangen. Vor allem dürfte dies den EA288-Motor aus dem Hause VW betreffen, der schon vor Bekanntwerden der Abgasmanipulation entwickelt und verbaut wurde. Somit liegt es nahe, dass VW sich beim EA288 auf dieselbe Abgasstrategie berufen hat wie beim EA189. Die KBA-Akten könnten also Millionen betrogener VW-Kunden helfen, Schadensersatz von dem Autobauer zu fordern.

Fragwürdige Rolle des KBA im Dieselskandal

Auch die Rolle des KBA in dieser Angelegenheit ist mehr als fragwürdig. Die Deutsche Umwelthilfe hatte sich schon Jahre vor Bekanntwerden des Abgasskandals an die Behörde gewandt und Auffälligkeiten bei Abgaswerten von Dieselfahrzeugen angemahnt. Das Bundesamt hatte es jedoch vorgezogen, diesen Hinweisen nicht nachzugehen, sondern sich auf die Angaben der Hersteller zu verlassen. Die deutlichen Unterschiede beim Emissionsausstoß auf dem Prüfstand und im echten Straßenbetrieb befand man als normal. Nach steigendem öffentlichen Druck gelobte der neue KBA-Präsident Richard Damm Anfang 2020 Besserung. Er kündigte an, die Arbeit der Behörde zu verbessern und transparenter zu machen. Allerdings zeigt sich anhand des aktuellen Verhaltens rund um die VW-Akten, dass das Bundesamt aus der Vergangenheit offenbar nichts gelernt hat. Verbraucherschützer halten es für absolut inakzeptabel, dass eine Behörde sich mit derartigem Handeln zum Handlanger eines Konzerns macht.

Verbraucherschützer: Immer mehr Richter folgen Argumentation der Klägerseite

In dieser Angelegenheit ist das letzte Wort jedoch noch nicht gesprochen. Deshalb raten Verbraucherschützer Besitzern eines VW-Dieselfahrzeugs mit EA288-Motor weiterhin zur Prüfung, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Beim EA288 ist eine Zunahme an Klagen gegen VW sowie auch vermehrt verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen festzustellen. Die Beharrlichkeit der Klägeranwälte im Dieselskandal scheint sich auszuzahlen, denn immer mehr Richter folgen deren Argumentation. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing werden uns weiterhin für das Recht der Geschädigten einsetzen. Denn wir wollen, dass der wohl größte Verbraucherskandal aller Zeiten gänzlich aufgearbeitet und nicht einfach von der Automobilindustrie ausgesessen wird.

Nach wie vor gute Chancen im Dieselskandal – handeln Sie jetzt!

Dieselfahrer können weiterhin rechtlich gegen die Schummelei von Automobilherstellern wie VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes-Benz, BMW oder andere vorgehen. Millionen von Autofahrern wurden Dieselfahrzeuge verkauft, die im Straßenverkehr viel mehr Schadstoffe ausstoßen als vom Hersteller angegeben. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Unter diesem Link können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei überprüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Möglichkeiten. Sie können uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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