6. Mai 2021

OLG-Urteil im VW-Dieselskandal: EA288-Motor weiterhin im Fokus

OLG-Urteil im VW-Dieselskandal: EA288-Motor weiterhin im Fokus

Im Dieselskandal bleibt der EA288-Motor von VW nach einem OLG-Urteil weiterhin im Fokus. Obwohl Volkswagen mit aller Kraft den Eindruck vermitteln will, dass sich EA288-Klagen nicht lohnen, nehmen die verbraucherfreundlichen Urteile rund um diesen Motortyp aus dem Hause VW zu. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden.

VW Dieselskandal: Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile zum EA288-Motor

Während VW weiter auf Zeit spielt und jegliche Abgasmanipulationsvorwürfe beim EA288 von sich weist, sprechen zunehmend verbraucherfreundliche Urteile eine andere Sprache. Zuletzt hatte es im April 2021 ein Urteil vom Oberlandesgericht Naumburg in der Causa EA288 gegeben. Das OLG verurteilte den Konzern zur Rücknahme eines Golf VII 2.0 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch den Einsatz einer illegalen Abschalteinrichtung. Besonders brisant ist dabei die Äußerung der Richter, dass »durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Motor EA 288« die Käufer »im Ergebnis daher genauso getäuscht« wurden »wie durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstanderkennung im VW-Motor EA189« (Az. 8 U 68/20).

VW hat Abgasmanipulation beim EA288 im Dieselskandal bisher immer verneint

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Für geschädigte EA288-Dieselkunden ist dieses Urteil überaus bemerkenswert. Das OLG Naumburg sieht beim EA288 dieselbe Vorgehensweise von VW wie beim EA189, was es in dieser Deutlichkeit von einem OLG noch nicht gegeben hat. VW hatte zwar Abgasmanipulationen beim EA189 zugegeben, jedoch beim EA288 bisher immer verneint. Mit dem Urteil wird es für VW nun schwerer, sich bei diesem Motortyp herauszureden.« Der EA288-Motor ist der Nachfolger des EA189, der im September 2015 den weltweiten Dieselskandal ausgelöst hatte.

EA288-Urteil: OLG-Richter rügen Haltung von Kraftfahrt-Bundesamt im Dieselskandal

Die Naumburger Richter übten in ihrem Urteil auch Kritik an der passiven Haltung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). So soll VW »unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse« an das KBA herangetreten sein mit der Zusage, dass »infolge fehlender Grenzwertkausalität keine unzulässige Abschalteinrichtung« vorliege. Die Richter bemängelten, dass die Flensburger Behörde diesen Standpunkt übernommen und sich der von VW »nach Offenlegung der im EA288 verbauten Abschalteinrichtung hierzu vertretenen und jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrenden Rechtsauffassung« angeschlossen habe.

Auffällige Abgaswerte beim EA288

Rechtsanwalt Dreschhoff: »Wir begrüßen, dass die Richter mit aller Deutlichkeit das aus unserer Sicht fahrlässige Handeln – oder besser: Nichthandeln – des KBA rund um den EA288-Motor rügen. Der Motor wurde bereits vor Bekanntwerden des Dieselskandals entwickelt und verbaut. Das legt die Verwendung einer ähnlichen Abgastechnik wie beim EA189 nahe. Zahlreiche unabhängige Messungen und Gutachten haben in der Vergangenheit auffällige Abgaswerte beim EA288 gezeigt. Daher ist es für uns absolut unverständlich, warum das KBA hier nicht aktiv wird. Man verlässt sich blindlings auf die Angaben des Herstellers. Dieses Verhalten zieht den Abgasskandal unnötig in die Länge – sehr zum Nachteil der Verbraucher. Sie fahren weiterhin mit mangelbehafteten Fahrzeugen durch die Gegend, die viel zu viele Schadstoffe ausstoßen. Die Schadensersatzansprüche der Kunden schmelzen mit jedem weiteren Tag dahin.«

OLG-Urteil positiv für geschädigte EA288-Besitzer

Geschädigte EA288-Dieselfahrer sieht Dreschhoff mit dem aktuellen OLG-Urteil gestärkt. Daher empfiehlt er allen Besitzern von betroffenen VW-Fahrzeugen zur Prüfung, ob sie Ansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen können. »Wir stellen zunehmend verbraucherfreundliche Urteile zum EA288 fest. Erst im Februar 2021 hatte das OLG Köln den VW-Konzern zur Rücknahme eines EA288-Fahrzeugs verurteilt (Az.: 19 U 151/20). Auch zahlreiche Landgerichte haben im laufenden Jahr für geschädigte EA288-Dieselfahrer entschieden. Wir sehen, dass immer mehr Richter der Argumentation der Klägerseite folgen. Unsere Beharrlichkeit im Dieselskandal scheint sich auszuzahlen, deshalb werden wir uns weiterhin für das Recht der Geschädigten einsetzen. Denn wir wollen, dass der wohl größte Verbraucherskandal aller Zeiten gänzlich aufgearbeitet und nicht einfach von der Automobilindustrie ausgesessen wird.«

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