18. Februar 2021
Private Krankenversicherung Beitragsrückforderung: Beratung durch Anwalt ist sinnvoll
Wenn Sie PKV-Kunde sind und zu viel gezahlte Beiträge von der privaten Krankenversicherung zurückfordern wollen, sollten Sie die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt nutzen. Denn zurzeit herrscht eine gewisse Verunsicherung unter privat Krankenversicherten, was unwirksame PKV-Beitragserhöhungen betrifft. Wenn Versicherer eine Prämienerhöhung vornehmen, muss diese für die Versicherten verständlich und nachvollziehbar erklärt werden. Ist dies nicht der Fall, können sich privat Versicherte laut aktuellem BGH-Urteil zu viel gezahlte Beiträge zurückholen. Versicherer und Makler versuchen nun verstärkt, ihre Kunden vom Vorgehen gegen ihre Assekuranz abzuhalten, indem sie Ängste vor höheren Kosten und dem Verlust von Versicherungsleistungen schüren.
Hier erklären wir Ihnen, warum Sie sich davon nicht verunsichern lassen sollten und warum sich eine kostenfreie anwaltliche Einschätzung für Sie lohnt.
Private Krankenversicherung: BGH-Urteil zur Rückforderung von zu viel gezahlten Beiträgen
Im Dezember 2020 hatte der BGH in zwei Urteilen (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) entschieden, dass PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind, wenn sie unzureichend erklärt werden. Ist dies der Fall, können privat Krankenversicherte die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. In den beiden oben genannten Fällen ging es konkret um die AXA Versicherung, einer der größten privaten Krankenversicherungen Deutschlands. Aber da sich die Erhöhungsschreiben der verschiedenen Unternehmen häufig vom Wortlaut oder Inhalt ähneln, gibt es auch bei anderen Versicherern eine hohe Chance auf Rückforderungen.
Erhöhungsschreiben der privaten Krankenversicherung entsprach nicht den Vorgaben
Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »In den zwei Verfahren waren PKV-Kunden jeweils gegen die AXA vor Gericht gezogen. Sie warfen dem Unternehmen vor, dass die Beitragserhöhungsschreiben der privaten Krankenversicherung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Bei einer Prämienerhöhung muss der Versicherer den Grund verständlich und nachvollziehbar mitteilen. So steht es im Versicherungsvertragsgesetz § 203 Abs. 5. Im ersten Fall betraf dies die Jahre 2014 bis 2016, im zweiten Fall die Jahre 2014, 2015 und 2017.«
Private Krankenversicherung: Warum Beratung zur Beitragsrückforderung durch einen Anwalt sinnvoll ist
Wichtig für privat Versicherte ist nun die Klärung, welche Versicherungsjahre die Beitragsrückforderung betrifft. »Hier gibt es verschiedene Dinge, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel ob in Sachen Verjährung die dreijährige oder gar die zehnjährige Frist gilt. Wer bereits vor 2017 Kunde der privaten Krankenversicherung war, hat gute Chancen auf Erfolg. Deshalb raten wir allen, die die private Krankenversicherung nutzen, eine Beratung beim Anwalt zu nutzen.«
Beratung: Fragen und Unklarheiten zur privaten Krankenversicherung mit Anwalt klären
Wenn es um rechtliche Beratung geht, bemerkt der Verbraucherschützer allerdings eine große Verunsicherung unter den Versicherten. »Wir stellen fest, dass viele Menschen den Kontakt mit einem Anwalt scheuen«, so Rosing. »Sie halten Anwälte immer noch für Anzug tragende Besserwisser, die ihrem Gegenüber das Wort im Mund verdrehen und den Mandanten das Geld aus der Tasche ziehen. Wenn sie sich doch zu einem Gespräch entschließen, wundern sich die Menschen oft, dass dieses alte Klischee gar nicht der Wahrheit entspricht. Wir als Verbraucherkanzlei setzen uns für die Rechte der Verbraucher ein, und wir begegnen den Betroffenen mit Transparenz und der nötigen Aufklärung.«
Kostenloses Erstgespräch
Privat Krankenversicherte sollten den Weg über einen Anwalt also nicht scheuen, empfiehlt Rosing. »Seriöse Kanzleien bieten zuerst immer ein Gespräch, bevor es überhaupt zu einem Mandat kommt. Hier können die Versicherten abklären, welche Möglichkeiten für sie bestehen und ob ein finanzielles Risiko für sie besteht. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten dieses Erstgespräch kostenfrei an. Unsere Mandanten entscheiden, ob sie uns das Mandat geben oder nicht.«
Handeln Sie jetzt!
Wenn auch Sie privat krankenversichert sind, empfehlen wir Ihnen eine Prüfung, ob auch Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückholen können. Sie können dies ganz unverbindlich und kostenfrei unter diesem Link tun. Oder lieber telefonisch? Sie erreichen uns unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!