14. Januar 2021
PKV: Wird die private Krankenversicherung durch Beitragsrückforderungen wirklich teurer?
Nach dem BGH-Urteil zu unwirksamen Prämienerhöhungen fragen sich viele PKV-Kunden, ob ihre private Krankenversicherung durch Beitragsrückforderungen wirklich langfristig teurer wird. Verbraucherschützer stellen fest, dass unter den privat Krankenversicherten die Angst vorherrscht, dass, wenn sie sich rechtmäßig Geld von ihrer Assekuranz zurückholen, diese die Kosten in Zukunft auf die Beiträge umlegen wird. Andere wiederum befürchten, dass ihre Altersrückstellungen dafür angezapft werden könnten. Ebenfalls wurden Stimmen laut, dass es sich bei den Rückforderungen bestenfalls um ein »Nullsummenspiel« handele.
In diesem Beitrag erfahren Sie, warum wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing diese Befürchtungen für unbegründet halten.
BGH-Urteil private Krankenversicherung: wirklich teurer?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2020 in zwei Verfahren ein verbraucherfreundliches Urteil zu Beitragserhöhungen bei der PKV gesprochen (Az.: IV ZR 294/19 und Az. IV ZR 314/19). Erhöht der Versicherer die Prämien, muss er dem Kunden dies im nötigen Umfang und verständlich erklären. Was zum nötigen Umfang gehört, ist in § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Kommen die Unternehmen diesen Vorgaben nicht nach, ist die Beitragsanpassung unwirksam. Das bedeutet, dass die PKV-Kunden die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können. Wir als Verbraucherkanzlei haben bereits Tausende Erhöhungsschreiben überprüft und festgestellt, dass fast alle Versicherer nicht die nötige Sorgfalt haben walten lassen.
Verbraucherschützer: reine Angstmache
In Gesprächen mit Mandanten oder in Kommentaren in den sozialen Medien stellen wir zunehmend fest, dass PKV-Kunden gezielt davon abgeraten wird, die zu viel gezahlten Beitrage zurückzufordern. Versicherer und Makler schüren offenbar die Angst, dass die Versicherten sich dadurch langfristig selbst schaden würden und dass die PKV wirklich teurer werde. Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen hole sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten gestiegen seien, heißt es. Aus unserer Sicht ist dies aber nichts anderes als Angstmache.
Kosten durch Fehler des Unternehmens gehören nicht in die Kalkulation
Denn die Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der Beiträge sind im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt. Zu den Gründen einer Beitragserhöhung gehören etwa steigende Ausgaben für ambulante und Krankenhausbehandlung, neue Behandlungs- und Operationsmethoden oder neue und teurere Medikamente. Auch eine höhere Lebenserwartung und dadurch längere medizinische Versorgung zählen dazu. Kosten, die durch einen offensichtlichen Fehler des Unternehmens zustande gekommen sind, können und dürfen nicht auf die Verbraucher umgelegt werden und können somit nicht in die Beitragskalkulation einfließen.
Altersrückstellungen nicht betroffen
Auch die Befürchtung, dass die Rückforderungen negative Auswirkungen auf die von den Versicherten angelegten Altersrückstellungen haben, ist unbegründet. Um es vereinfacht darzustellen: Die Versicherungsprämien der Kunden fließen in verschiedene Töpfe. Hier gibt es den Topf für tatsächliche Leistungen, also Operationen, Medikamente oder sonstige Behandlungen. Außerdem gibt es den Topf für Altersrückstellungen, um die Versicherten im Alter zu entlasten. Denn mit zunehmendem Alter steigen auch die Häufigkeit der Behandlungen und medizinischer Bedarf. Hinzu kommt noch der Topf für die erwirtschafteten Gewinne des Unternehmens.
In seinem Urteil vom Dezember 2020 hat der BGH festgelegt. dass die beklagte Versicherung nicht berechtigt und nicht verpflichtet ist, die Versicherungsbeiträge ausschließlich nur in die Altersrückstellung zu überführen. Aufgrund dieser Verteilung ist es aus unserer Sicht nicht rechtens, wenn Versicherungen das Geld für die Rückzahlung ausschließlich aus dem Topf der Rückstellungen nehmen.
Private Krankenversicherung wirklich teurer? Nicht durch Rückforderungen!
Trotzdem ist es möglich, dass Versicherungen versuchen, die Kosten mit Geld aus den jeweiligen Töpfen zu decken. Aber auch hier können wir als Verbraucherkanzlei Entwarnung geben. Einschätzungen von Experten zufolge werden sich die Rückforderungen der Versicherten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten in den Töpfen nicht bemerkbar machen. Aus diesem Grund wird aus unserer Sicht auch die Befürchtung des »Nullsummenspiels« entkräftet.
Dass die PKV-Beiträge in Zukunft dennoch steigen werden, dürfte schon allein aufgrund der Kosten der Corona-Pandemie klar sein. Dies sind aber Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Medizin oder Pflege entstehen und nicht durch Fehler des Unternehmens.
Verbraucherschutz steht im Mittelpunkt
PKV-Kunden brauchen sich also keine Angst machen zu lassen, dass die private Krankenversicherung durch Beitragsrückforderungen wirklich teurer wird. Für die Kosten müssen diejenigen geradestehen, die sich nicht an geltende Gesetze gehalten und unwirksame Beitragserhöhungen herausgegeben haben. Undurchsichtige und schwammige Formulierungen wie diese haben in der Vergangenheit bereits zu großen Verbraucherskandalen geführt. Wir setzen uns als Verbraucherkanzlei dafür ein, dass Verbraucherrechte geschützt und eingehalten werden.
Jetzt handeln – Online-Check kostenfrei und bequem von zu Hause aus
Sind Sie von den unwirksamen PKV-Beitragserhöhungen betroffen? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern. Hier können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Sie Beiträge von Ihrer Versicherung zurückfordern können. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Gern können Sie uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!