22. Juni 2021

Private Krankenversicherung: Versicherer muss Auskunft über Beitragserhöhung geben

Private Krankenversicherung muss Auskunft erteilen

Private Krankenversicherung: Kunden, die unrechtmäßig erhöhte Beiträge zurückerstattet haben möchten, haben einen Anspruch auf Auskunft gegenüber ihrem Versicherer. Somit sind die Unternehmen verpflichtet, den privat Krankenversicherten auf Nachfrage mitzuteilen, wann genau welche Erhöhungen stattgefunden haben – und warum die Erhöhung angeblich berechtigt sei.

Beschluss in einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren

Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Köln hervor in einem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing geführten Verfahren. Laut der Kölner Richter ergibt sich dieser Anspruch auf Auskunft von der private Krankenversicherung bereits aus Art. 15 DSGVO. »Nun können sich die Unternehmen nicht mehr einfach davor drücken, den PKV-Kunden die nötige Auskunft für die Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen zu geben«, sagt Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing.

Private Krankenversicherung: Jahrelang unzureichende Erhöhungsschreiben verschickt

Privat Krankenversicherten stehen laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Beitragsrückzahlungen zu, da die Versicherer ihre Kunden jahrelang nicht ausreichend über Prämienerhöhungen informiert haben. So haben sie ihren Kunden teils missverständliche, unvollständige oder sogar inhaltlich falsche Schreiben geschickt. Allerdings ist gesetzlich festgelegt, in welcher Form die Unternehmen ihre Kunden über Prämienerhöhungen informieren müssen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, sind die Beitragserhöhungen unwirksam. Seit Dezember 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits drei verbraucherfreundliche Urteile zu unwirksamen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gesprochen (Az. IV ZR 294/19, IV ZR 314/19, IV ZR 36/20).

Versicherer können sich nicht mehr weigern, Auskunft zu geben

Durch den Beschluss des LG Köln wird es für PKV-Kunden nun einfacher, ihre Ansprüche geltend zu machen. »Oft haben die Kunden nicht mehr alle Unterlagen aus den vergangenen Jahren vorliegen«, weiß Rechtsanwalt Rosing. »Viele private Krankenversicherungen haben sich schlicht geweigert, den Kunden Unterlagen zu dem Versicherungsverhältnis herauszugeben. Somit war es für viele PKV-Kunden nicht möglich, sich zu viel gezahlte Beiträge zurückzuholen. Erfreulicherweise hat sich das LG Köln nun auf die Seite der Verbraucher gestellt.«

Private Krankenversicherung: Rechtssicherheit bei Beitragsrückforderungen

Für Tausende PKV-Kunden bedeutet dies endlich Rechtssicherheit. »Wenn Sie nicht mehr alle Versicherungsunterlagen vorliegen haben, helfen wir Ihnen, Klage auf Auskunft und dann im nächsten Schritt Klage auf Rückzahlung zu erheben«, so Rosing. »Die Zulässigkeit dieser sogenannten Stufenklage haben die Kölner Richter in dem Beschluss ebenfalls bestätigt.«

Ängste der PKV-Kunden vor Nachteilen oder Rauswurf sind unbegründet

Viele Versicherte zögern jedoch, rechtlich gegen ihre Assekuranz vorzugehen. Viele befürchten Nachteile beim Versicherungsschutz oder gar den Rauswurf, wenn sie das zu viel gezahlte Geld aus den unwirksamen Beitragserhöhungen zurückfordern. Rechtsanwalt Rosing: »Hier haben die PKV-Kunden nichts zu befürchten. Der Versicherungsvertrag bleibt auch bei einer Klage bestehen. Kein Versicherter wird seine Versicherung verlieren oder Gefahr laufen, wegen der Rückforderung gekündigt zu werden. Auch wenn sich manch eine Versicherung dies vielleicht wünscht, gibt es diese Möglichkeit nicht! Auch eine auf die Rückzahlung anschließende Tariferhöhung ist nicht zulässig.«

Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert

Rechtsanwalt Florian Rosing empfiehlt allen PKV-Kunden zur Prüfung, ob ihre private Krankenversicherung von den unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen ist. »Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing setzen uns dafür ein, dass Unternehmen sich an bestehende Gesetze halten. Allen betroffenen PKV-Kunden bieten wir eine kostenfreie Einschätzung, bevor es überhaupt zu einem Mandat kommt. Die Versicherten können im Voraus abklären, wie ihre Chancen aussehen und ob ein Risiko für sie besteht. So können Unklarheiten beseitigt und Zweifel bestenfalls ausgeräumt werden.«

Handeln Sie jetzt!

Für privat Krankenversicherte sind Rückzahlungen im vierstelligen Bereich möglich. Wenn auch Sie die Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre überprüfen lassen möchten, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert. ​Unter diesem Link können Sie kostenfrei und ganz bequem von zu Hause aus prüfen lassen, ob Ihre PKV-Beitragserhöhungen unwirksam sind. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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