9. November 2020

Private Krankenversicherung: Beiträge zurückfordern ohne Angst vor Rauswurf

Private Krankenversicherung: PKV-Beiträge zurückfordern ohne Angst vor Rauswurf
Private Krankenversicherung: PKV-Beiträge zurückfordern ohne Angst vor Rauswurf

Privat Versicherte können zu viel gezahlte PKV-Beiträge zurückfordern, ohne Angst vor einem Rauswurf bei der Versicherung haben zu müssen. Die Versicherungen haben jahrelang unzureichende Informationen zu Beitragserhöhungen herausgegeben, obwohl sie gesetzlich zur detaillierten und verständlichen Erklärung verpflichtet sind. Viele PKV-Kunden trauen sich aber nicht, gegen ihre Versicherung vorzugehen, da sie Nachteile befürchten. In diesem Beitrag klären wir Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

PKV-Beiträge zurückfordern ohne Angst vor Rauswurf

Sind Sie privat krankenversichert und haben gerade ein Schreiben Ihrer Versicherung zum Thema Beitragsanpassung (BAP) erhalten? Viele Versicherer haben ihre Kunden in den letzten Tagen und Wochen informiert, dass sie 2021 die Beiträge anheben werden. Eine Erhöhung der Prämien in der PKV ist nichts Ungewöhnliches, aber sie bedeutet für die Versicherten auch immer eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Drastische Beitragserhöhungen für 2021 angekündigt

Für das Jahr 2021 haben einige Versicherer bereits drastische Anpassungen angekündigt. Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen (WIP) ergab eine durchschnittliche Erhöhung für das kommende Jahr von 8,1 Prozent. So sollen bei der Debeka die Tarife um satte 17 Prozent steigen, und die Barmenia vermeldete knapp 11 Prozent Steigerung.

Coronazeit: PKV kann schnell zur Kostenfalle werden

Beitragserhöhungen in einem solchen Maße sind für die Versicherten schmerzhaft. Besonders bei Menschen über 55, die ab diesem Alter nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, kann die PKV schnell zur Kostenfalle werden. Das gilt auch für Selbstständige, die in Coronazeiten vielleicht keine oder nur verminderte Einnahmen haben. Somit ist jede finanzielle Entlastung willkommen.

PKV-Beiträge zurückfordern: Privat Krankenversicherte fürchten Nachteile

Durch ein Urteil vom Bundesgerichtshof vom 19. Dezember 2018 (Aktenzeichen IV ZR 255/17) ist es möglich, die ordnungsgemäße Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich zu überprüfen. Sollte eine nicht ausreichende Begründung vorliegen, kann der privat Krankenversicherte zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen. Aber wir als Verbraucherkanzlei stellen fest, dass viele privat Versicherte zögern, ihren Anspruch geltend zu machen. Die meisten haben Angst, von ihrer Versicherung rausgeworfen zu werden oder eine nachträgliche Erhöhung aufgrund der Rückforderung zu erhalten.

Keine Angst vor Rauswurf: Versicherungsvertrag bleibt bei Klage bestehen

Aber hier können wir alle privat Krankenversicherten beruhigen: Der Versicherungsvertrag bleibt auch bei einer Klage bestehen. Kein Versicherter wird seine Versicherung verlieren oder Gefahr laufen, wegen der Rückforderung gekündigt zu werden. Auch wenn sich manch eine Versicherung dies vielleicht wünscht, gibt es diese Möglichkeit nicht! Was eine auf die Rückzahlung anschließende Tariferhöhung betrifft, so ist auch diese nicht zulässig.

Verbraucherschutz steht an erster Stelle

Versicherungen und Makler sprechen zudem gern davon, dass hier ein »Formfehler« ausgenutzt werde. Aber fast alle Versicherungsunternehmen haben hier in der Vergangenheit ganz einfach schlampig gearbeitet und ganz klar Verbraucherrechte missachtet. Undurchsichtige Verträge und schwammige Formulierungen haben schon oft zu Verbraucherskandalen geführt. Die Versicherungen haben gegen geltendes Recht verstoßen, für das Verbraucherschützer lange gekämpft haben.

Bereits mehrere Urteile gegen Versicherungen

Was die Rückforderung von Beiträgen betrifft, so haben Gerichte bereits Urteile gegen verschiedene Versicherer gefällt und den Kunden bis zu 10.000 Euro zugesprochen. Unter anderem betraf es die AXA (Az. 9 U 138/19), die Barmenia (Az. 2-23 O 198-19), die DKV (Az. 9 O 396/17) und die Debeka (Az. 9 U 237/19).

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch!

Wenn auch Sie privat krankenversichert sind, empfehlen wir Ihnen eine Prüfung, ob auch Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückholen können. Sie können dies ganz unverbindlich und kostenfrei auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung tun. Wir sind auch telefonisch für Sie da unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!  können Sie einfach und unverbindlich überprüfen, ob Ihre Versicherung betroffen ist. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Experten der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing auch telefonisch gern unter 030 / 22 01 23 80 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) zur Verfügung. Wir machen uns für Sie stark!

Passende Beiträge