6. Juni 2023

Geld zurück von Online-Casino und -Sportwetten: OLG Dresden urteilt verbraucherfreundlich

Online Casino Sportwetten Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing

Zum Thema Geld zurück von Online-Casino und -Sportwetten hat es kürzlich vom OLG Dresden ein verbraucherfreundliches Urteil gegeben (Az. 13 U 1753/22). Die Dresdner Richter sprachen einem Spieler, der gegen einen Online-Sportwetten-Anbieter geklagt hatte, knapp 12.000 Euro samt Zinsen zu. Der Grund: Der Betreiber verfügte nicht über eine für Deutschland gültige Lizenz für Online-Glücksspiele. 

Online-Casino und -Sportwetten: Kläger erhält Einsätze zurück

Der Kläger war vor Gericht gezogen und forderte die Rückzahlung von Geldeinsätzen, die er durch die Teilnahme an Online-Sportwetten in der Zeit vom 11.10.2018 bis 28.12.2018 verloren hatte. Bei dem Betreiber handelt es sich um eine österreichische GmbH. In der ersten Instanz war die Klage abgewiesen worden, nun hatte der Spieler vor dem OLG Dresden Erfolg. Die Richter urteilten, dass der Online-Sportwetten-Anbieter die verloreneren Wetteinsätze des Klägers zurückzahlen muss. Denn die den Zahlungen zugrunde liegenden Verträge gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 sind nichtig.  

Glücksspielsstaatsvertrag regelt Erlaubnis von Online-Casino und -Sportwetten

»Das vom Kläger im Jahr 2018 genutzte Online-Sportwetten-Angebot der Beklagten verstieß gegen ein gesetzliches Verbot«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Denn laut Glücksspielsstaatsvertrag (GlüStV) war Online-Glücksspiel in Deutschland bis zum 01. Juli 2021 weitgehend nicht erlaubt. Bei Sportwetten hingegen war es etwas anders geregelt, hier erhielten einige wenige Betreiber ab Oktober 2020 gültige Lizenzen.« 

Verbraucherfreundliche Urteile zu Online-Casinos

Mittlerweile haben zahlreiche deutsche Gerichte zum Thema Online-Casino und -Sportwetten verbraucherfreundlich geurteilt. »Wir sehen also insgesamt eine Festigung der Rechtsprechung bei Online-Glücksspiel«, so Rechtsanwalt Dreschhoff. »In den vergangenen Monaten haben nun zahlreiche OLGs klagenden Spielern Recht gegeben, wie etwa das OLG Karlsruhe (Az. 14 U 256/21), das OLG Koblenz (Az.: 1 U 128/22) oder das OLG Köln (Az.: 19 U 51/22). In vielen Fällen wurde keine Revision zugelassen, sodass diese Urteile rechtskräftig sind.« 

Auch bei Online-Sportwetten Tendenz erkennbar

»Auch bei Sportwetten zeigt sich eine verbraucherfreundliche Tendenz. So sprach bereits das LG Landshut (Az.: 75 O 1849/20) einem Kläger knapp 50.000 Euro zu, die dieser zwischen 2017 und 2018 bei einem Online-Sportwetten-Anbieter aus Gibraltar verloren hatte. Im September 2022 verurteilte das LG Dresden (Az.: 10 O 2570/20) einen weiteren Anbieter zur Rückzahlung von knapp 8.000 Euro an verlorenen Wetteinsätzen.« 

Gute Chancen für Spieler

Somit stehen die Chancen für Online-Spieler, sich ihre verlorenen Wetteinsätze zurückzuholen, sehr gut. Denn bisher verfügen in Deutschland nur wenige Sportwetten-Anbieter über eine gültige Lizenz. Dies ist überprüfbar anhand der „White List“ der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder GGL. Dies gilt auch für Online-Casinos oder Anbieter von Online-Pokerspielen. 

Viel Geld bei Online-Casinos oder -Sportwetten verloren?

Haben Sie viel Geld im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten verloren und möchten wissen, ob und in welchem Umfang sie Geld zurückbekommen können? Dann helfen wir Ihnen gern weiter. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing ist auf das Thema Sportwetten und Online-Casino spezialisiert. Wir haben bereits über 300 Klagen gegen Anbieter von Online-Glücksspiel eingereicht. Unter diesem Link können Sie sich bei uns kostenfrei anmelden. Dann nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf – schnell, einfach und jederzeit diskret. 

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Möglich ist auch eine Prozesskostenfinanzierung, um rechtlich gegen die betroffenen Anbieter vorzugehen. Für Sie besteht in diesem Fall kein Kostenrisiko, Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision. Lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch von uns beraten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!

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