4. Dezember 2020
Dieselskandal: ARD »Report Mainz« bekräftigt Verdacht auf VW EA288-Abgasmanipulation
Das ARD-Magazin »Report Mainz« bekräftigt mit neuen Recherchen den Verdacht auf Abgasmanipulation beim VW-Motorentyp EA288. Damit findet die bereits lange von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing vertretene Auffassung, dass VW auch hier betrogen hat, weitere Bestätigung. Der Beitrag, der am 01.12.2020 in der ARD ausgestrahlt wurde, drehte sich um auffällige Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen mit EA288-Motoren. Dieser Motorentyp steht schon seit Längerem im Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen zu enthalten – so wie der Vorgänger EA189, der vor fünf Jahren den Dieselskandal um VW ausgelöst hatte.
Verdacht bekräftigt: Abgastests bei Golf 7 mit EA288-Motor
Das Team von »Report Mainz« begleitete einen Katalysator-Entwickler und Ingenieur bei Abgastests bei einem Golf 7 mit EA-288-Motor (Euro 5). Die Abgasmessungen lieferten auf Testfahrten neue Belege dafür, dass es bei dem Fahrzeug auf der Straße wesentlich höhere Stickoxid-Emissionen gibt als auf dem Prüfstand. Bei den Tests zeigte sich auch deutlich, dass die sogenannte Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur ist.
Verdacht EA288: KBA in Erklärungsnot
Laut »Report Mainz« hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits 2016 eine Untersuchung des EA288-Motors durchgeführt. Beim Golf 7 mit diesem Motor hatte das KBA durchaus festgestellt, dass dieser auf der Straße zehn Mal so viel Stickoxide ausstößt wie auf dem Prüfstand. Auf Nachfrage von »Report Mainz«, wie man sich beim KBA diese auffälligen Messergebnisse erklären könne, hieß es seitens der Behörde nur lapidar, »dass keine als unzulässig einzustufenden Abschaltvorrichtungen festgestellt werden konnten«.
Bezeichnung »Thermofenster« verharmlosend
Auch VW behauptet bis heute, es bei diesem Motorentyp keine illegalen Manipulationen gebe. Der Konzern gibt zwar zu, dass beim EA288 ein sogenanntes »Thermofenster« zum Einsatz kommt, dass dieses aber dem Motorschutz diene. Die Bezeichnung »Thermofenster« ist laut Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing aber irreführend. »Den Begriff hat die Automobilindustrie erfunden«, so Dreschhoff. »Er verharmlost die ganze Sache, denn in Wirklichkeit handelt es sich hier um nichts anderes als eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung.«
Abschalteinrichtung notwendig für Motorschutz?
Als »Thermofenster« bezeichnen die Hersteller den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung des Motors optimal arbeitet. Dieser liegt – je nach Fahrzeug – etwa zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Ist es wärmer oder kälter als der genannte Temperaturbereich, wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. BRR-Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff dazu: »Bis heute behaupten die Hersteller, dies diene ausschließlich dem Motorschutz. Aber bis heute hat kein Automobilhersteller den sehr engen Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktioniert, nachvollziehbar begründet.«
Verdacht EA288: Immer mehr Gerichte entscheiden für Verbraucher
So kommt es zurzeit auch vermehrt dazu, dass VW-Kunden, die Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung fordern, Recht bekommen. Dreschhoff: »Zahlreiche deutsche Gerichte haben in der letzten Zeit geurteilt, dass Abschalteinrichtungen beim EA288-Motor wie das sogenannte »Thermofenster« unzulässig sind. VW hingegen spricht davon, dass die bisherigen Urteile nur durch »prozessuale Fehler von Volkswagen« zustande gekommen seien. Interessant ist aber, dass es bei diesen besagten Fehlern immer nur um eines ging: dass VW der Aufforderung des Gerichts, die Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen darzulegen, nicht nachgekommen ist.«
Der Dieselskandal ist noch lange nicht zu Ende
Für Besitzer eines VW-Fahrzeugs mit EA288-Motor stehen die Chancen im Dieselskandal zurzeit also sehr gut, weiß Dreschhoff. »Auch wenn VW mit einer plumpen Kampagne versucht, Kunden vom Klagen abzuhalten, sollten diese sich nicht verunsichern lassen. Immer mehr deutsche Gerichte entscheiden verbraucherfreundlich. Im Gegensatz zum EA189-Motor, bei dem es durch BGH-Urteile in Sachen Schadensersatz schwieriger geworden ist, ist beim EA288 noch alles möglich.«
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