3. Februar 2021
ADAC hält Dieselskandal-Klagen für »unnötig« – warum diese Einschätzung ein falsches Signal ist
Eine Sprecherin des ADAC Rechtsschutz Versicherung bezeichnete Dieselskandal-Klagen bei unklarer Rechtslage für »unnötig«. Diese Einschätzung gab sie im Rahmen eines Interviews Ende Januar 2021 mit tagesschau.de. Ihrer Meinung nach würden die Prozesse »erhebliche Kosten verursachen« und die Beiträge für Rechtsschutzversicherungen nach oben treiben. Warum wir als Verbraucherkanzlei diese Einschätzung für ein völlig falsches Signal betrachten, lesen Sie in diesem Beitrag.
Fünf Jahre Dieselskandal: in vielen Bereichen noch unklare Rechtslage
Seit nunmehr fünf Jahren zieht sich die Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals, dem wohl größten Wirtschaftsskandal aller Zeiten, hin. Noch immer ziehen geschädigte Fahrzeugbesitzer vor Gericht, um Schadensersatzansprüche gegenüber den Automobilherstellern geltend zu machen. Dennoch hat sich bei vielen das Gefühl eingeschlichen, dass im Dieselskandal nichts mehr zu machen sei. Das kommt vor allem daher, dass die Unternehmen jegliche Abgas-Manipulationsvorwürfe weiterhin abstreiten, obwohl Dokumente und Gutachten vorliegen, die offensichtlich das Gegenteil belegen. Zahlreiche Gerichte beschäftigen sich zurzeit noch mit der Klärung wichtiger Fragen, sodass in vielen Bereichen noch eine unklare Rechtslage besteht.
Klagen im Dieselskandal: Bei Verbrauchern wächst Verdruss
Dies spielt vor allem der Automobilindustrie in die Hände. Die Unternehmen können sich relativ beruhigt zurücklehnen und den Diesel-Abgasskandal aussitzen. Somit verstreicht für die geschädigten Kunden wichtige Zeit, besonders in Sachen Verjährung und Nutzung des Fahrzeugs. Dies lässt den Verdruss bei vielen Dieselfahrern wachsen, überhaupt noch gegen die Hersteller vorzugehen. Auch die Hersteller lassen nichts unversucht, um den Kunden zu suggerieren, dass Klagen sich nicht lohnen würden – wie beispielsweise VW in einer recht plumpen Kampagne.
Verbraucherschützer: Äußerungen des ADAC falsches Signal
Verbraucherschützer sehen daher in den Äußerungen des ADAC gegenüber der Tagesschau ein völlig falsches Signal. In dem Beitrag auf tagesschau.de vom 26.01.2021 hatte Stefanie Geng vom ADAC Rechtsschutz Versicherung gesagt: »Ohne Klärung aller noch anliegenden rechtlichen Fragen, werden weiterhin eine Vielzahl von unnötigen Prozessen geführt, die erhebliche Kosten verursachen. Es liegt auf der Hand, dass dies auch erhebliche negative Auswirkungen auf die künftigen Versicherungsbeiträge in der Rechtsschutzversicherung haben kann.« So sei zu befürchten, dass die zahlreichen Diesel-Klagen sich für Verbraucher am Ende durch steigende Prämien ihrer Rechtsschutzversicherungen bemerkbar machen könnten. Der Bericht bezog sich auf den jüngsten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Thermofenster.
Dieselskandal-Klagen: Ängste vor höheren Kosten geschürt?
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing befürchtet, dass derartige Äußerungen bei den Geschädigten nur Ängste vor höheren Kosten schüren. »Dass durch die Dieselskandal-Klagen Kosten entstehen, dürfte klar sein. Aber Kunden mit Rechtsschutzversicherung haben ebendiesen Anspruch auf Deckung bei noch unklarer Rechtslage. Je mehr Geschädigte im Dieselskandal klagen, umso höher wird also der Druck auf die Hersteller.«
Verbraucherschützer: Gerichte haben sich von Klägern überzeugen lassen
»Die Bezeichnung der Prozesse als unnötig halten wir für völlig falsch, denn nur aufgrund der zahlreichen Klagen durch Verbraucher wurden die vermeintlich unbesiegbaren Konzerne in die Knie gezwungen«, so Dreschhoff weiter. »Die Verfahren rund um den VW-Skandalmotor EA189 haben gezeigt, dass die Gerichte sich haben von der Argumentation der Verbraucherseite haben überzeugen lassen. Es ist aber auch ganz klar festzuhalten, dass die Rechtsschutzversicherungen in der Folge ihre Auslagen von der Beklagten erstattet bekommen haben. Daher kann nicht die Rede davon sein, dass die Versicherer auf den Kosten der Dieselklagen sitzengeblieben sind.«
EA288-Motor von VW: Dieselskandal-Klagen erhöhen den Druck
Für Dieselbesitzer gibt es nach wie vor noch gute Chancen, ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend zu machen. Beispielsweise weiß die überwiegende Mehrheit der Rechtsschutzversicherer mittlerweile um die Betroffenheit des VW-EA288-Motors im Abgasskandal, dem Nachfolger des EA189. Dementsprechend geben sie auch Deckung für ein Vorgehen gegen VW, Audi, Porsche, Skoda und Seat. Aber auch für Besitzer von Fahrzeugen anderer Marken wie Mercedes-Benz, BMW, Fiat oder Volvo sind die Chancen deutlich gestiegen.
Machen Sie jetzt den kostenlosen Diesel-Check!
Fahren Sie auch einen Diesel und möchten wissen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Unter diesem Link können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, wie Ihre Möglichkeiten aussehen. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!