22. August 2022
Streitpunkt Sammelklagen: BGH erklärt gebündelte Anspruchsforderungen umfassend für zulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Streitpunkt Sammelklagen ein Urteil gesprochen. Die Richter erklärten derartige Klagen für zulässig, bei denen sich Rechtsdienstleister mögliche Ansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen abtreten lassen und die Forderungen dann gebündelt einklagen. Dafür erhalten sie eine Erfolgsprovision, Verbraucher hingegen müssen sich nicht mit hohen Verfahrenskosten herumschlagen. Unternehmen sahen darin bisher ein unzulässiges Geschäftsmodell, nun ist der VW-Konzern laut tagesschau.de mit einer Klage vor dem BGH gescheitert.
Sammelklagen: Abkassieren der Rechtsdienstleister oder Stärkung von Verbraucherrechten?
Im konkreten Fall ging es um Schadensersatzansprüche von Kunden im VW-Dieselskandal. Dabei hatte eine große Zahl betroffener Dieselkunden ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister abgetreten. Dieser hatte in mehreren Sammelklagen versucht, Zehntausende Fälle von möglichen Ansprüchen gegen VW geltend zu machen. Der Wolfsburger Autobauer hingegen war der Meinung, dass dieses Geschäftsmodell gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Dieses Gesetz regelt, wer in Deutschland außergerichtlich Rechtsdienstleistungen anbieten darf. Es soll Rechtssuchende, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen schützen.
BGH: Bündelung unzweifelhaft erlaubt
In dem BGH-Verfahren urteilten die Richter jedoch, dass die Vorgehensweise der Rechtsdienstleister unzweifelhaft erlaubt ist. Dies gilt auch, wenn es massenhaft Schadensersatzansprüche sind, die abgetreten werden, um sie geltend zu machen. VW hatte argumentiert, dass bei den Diesel-Sammelklagen teilweise mehrere Tausend Ansprüche gebündelt geltend gemacht würden. Aus Sicht des BGH wird laut tagesschau.de durch die Bündelung der Ansprüche „kein unzulässiger Druck“ auf VW ausgeübt. Auch dass Rechtsdienstleister mit diesem Angebot Geld verdienen wollen, hält der BGH nicht für “per se verwerflich”.
Verbraucheranwalt begrüßt BGH-Urteil zu Sammelklagen
Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing begrüßt das Urteil. „Diese Entscheidung stärkt Verbraucherrechte“, so der Anwalt. „Der BGH sagt, Betroffene können ihre Verhandlungsposition gegenüber den Unternehmen durch eine Beauftragung von Rechtsdienstleistern erheblich verbessern. Durch die Bündelung der Ansprüche werde ein wirtschaftliches Gleichgewicht erzielt, auch was Ressourcen für juristische und sachverständige Beratung betrifft.“
BGH-Urteil zu Sammelklagen entspricht der Argumentation von Verbraucheranwälten
„Das BGH-Urteil entspricht der Argumentation, die Verbraucheranwälte seit Jahren zum Thema Sammelklagen vertreten. Das Bündeln von ähnlich gelagerten Fällen vereinfacht und beschleunigt Verfahren und macht sie kostengünstiger. Davon profitiert nicht nur das chronisch überbelastete Rechtssystem in Deutschland, sondern vor allem die Verbraucher. Denn langwierige Einzelklagen lohnen sich für sie oftmals weder in puncto Kosten noch Aufwand. Und was bringen die besten Verbraucherrechte, wenn diese aus ebendiesen Gründen nicht wahrgenommen werden können?“
Sammelklagen: zeitgemäßer Weg der Rechtsdurchsetzung
„Auch wir als Verbraucherkanzlei setzen uns dafür ein, dass unsere Mandanten mit so wenig Aufwand wie möglich gegen Fehlverhalten großer Unternehmen vorgehen können«, so Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »Dabei arbeiten wir ebenfalls mit Rechtsdienstleistern zusammen. So können unsere Mandanten und Mandantinnen mit nur wenigen Klicks Ansprüche geltend machen. Aus unserer Sicht ist dies ein zeitgemäßer Weg der Rechtsdurchsetzung für Verbraucher. Vielleicht kommt diese Erkenntnis irgendwann auch mal bei denjenigen an, die immer wieder das alte Klischee der Abkassiererei bedienen.“
BRR Verbraucherkanzlei: Wir setzen uns für Sie ein!
Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing zählt zu den führenden Online-Kanzleien Deutschlands. Zu Verbraucherthemen wie dem Dieselskandal, unwirksame PKV-Beitragserhöhungen, Rückzahlungen bei Online-Casinos oder Arbeitsrecht haben wir bereits über 25.000 Mandanten erfolgreich beraten. Egal ob es um undurchsichtige Verträge, fehlerhafte Produkte, unzureichende Beratung oder lästige Abmahnungen geht: Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Verbraucherrechte bundesweit schnell, effektiv und auf hohem Niveau durchzusetzen.