6. Oktober 2020

Dieselskandal: VW muss Fahrzeug mit EA288-Motor zurücknehmen

Dieselskandal: VW muss Fahrzeug mit EA288-Motor zurücknehmen
Dieselskandal: VW muss Fahrzeug mit EA288-Motor zurücknehmen

VW ist vom Landgericht Darmstadt verurteilt worden, einen Skoda Octavia 2.0l TDI, ein Fahrzeug mit EA288-Motor, zurückzunehmen. Der Kläger erhält im Gegenzug 20.770 Euro Schadensersatz nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten. Der Neupreis des Fahrzeugs mit EA288-Motor belief sich auf 24.230 Euro und hatte seit Kauf 2017 knapp 50.000 km auf dem Tacho.

Fahrzeug mit EA288-Motor: Kunde bekommt annähernd den Kaufpreis zurück

Die Besonderheit in diesem Fall (Aktenzeichen: 13 0 88/20) ist, dass das Gericht für die Berechnung der Nutzungsentschädigung von einer Gesamtlaufleistung von 350.000 km ausging. Dadurch muss der Kläger ein relativ niedriges Nutzungsentgelt an VW abgeben, was für ihn zu mehr Schadensersatz führt. Somit bekommt der geschädigte Kunde durch die zusätzliche Verzinsung annähernd den Kaufpreis zurück.

EA288: Welche VW-Fahrzeuge sind betroffen?

Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass auch die Motoren aus der neuen EA288-Baureihe mit Euro-6-Abgasnorm mit einer illegalen Software versehen worden sind. Diese Software kann erkennen, ob sich das Auto auf einem Prüfstand befindet. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Allein in Deutschland gibt es Fahrzeuge mit EA288-Motor schätzungsweise drei Millionen Mal.

Fahrzeug mit EA288-Motor: Internes VW-Dokument ausschlaggebend

Die Klägerseite hatte dem Gericht Auszüge eines internen VW-Dokuments vorgelegt, aus dem unter anderem hervorgeht, dass die Abgaswerte im wirklichen Fahrbetrieb die EU-Vorgaben um den Faktor 3 bis 5 überschritten. Außerdem wird darin beschrieben, dass das Fahrzeug durch die verbaute Software erkennt, ob es auf dem Prüfstand steht. So ist es möglich, die Abgasnachbehandlung „streckengesteuert zu platzieren“. Damit liegt nach der gerichtlichen Feststellung eine illegale Abschalteinrichtung vor.

„Sauberer“ Nachfolger immer mehr im Fokus

Mit diesem Urteil wird einmal mehr deutlich, dass VW die Öffentlichkeit auch beim EA288, dem angeblich „sauberen“ Nachfolger des Skandalmotors EA189, betrogen hat. Das Gericht ließ verlauten, der Kläger habe schlüssig vorgetragen, dass VW ihm in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen Schaden zugefügt hat. Dies sei mit der Herstellung eines Motors geschehen, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und daher gesetzeswidrig ist.

Die Verwendung der Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt laut Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Die schädigende Handlung von VW war also das lnverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Programmierung der Software.

Verbraucherschützer empfehlen anwaltliche Prüfung

Der EA288-Motor steht schon seit Langem im Verdacht, mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet zu sein. Dass sich hier nun immer mehr Gerichte im Sinne der Verbraucher aussprechen, zeigt, dass der Dieselskandal noch lange nicht vorbei ist. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing empfehlen jedem Dieselfahrer, anwaltlich klären zu lassen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist.

Wir machen Ihr Recht geltend!

Nach wie vor sind Klagen im Dieselskandal möglich. Vor allem Dieselfahrzeuge mit den VW- und Audi-Motoren EA288, EA896 und EA897 sind von den Abgasmanipulationen betroffen. Dazu zählen fast alle Modelle aus dem Hause VW, also auch Audi, Porsche, Seat oder Skoda. Ebenso Hersteller wie Mercedes-Benz, BMW, Fiat oder Renault stehen im Fokus der Ermittlungen. Auch bei Benziner-Fahrzeugen sind mittlerweile auffällige Abgaswerte entdeckt worden.

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Auf www.diesel-gate.com können sie einfach und bequem von zu Hause aus in nur wenigen Minuten prüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Wir klären auch die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung

Dass einzelne Rechtsschutzversicherungen sich unberechtigterweise vor der Deckungszusage drücken wollen, ist uns nicht unbekannt. Die überwiegende Mehrheit der Versicherer weiß aber mittlerweile um die Betroffenheit des EA288 im Abgasskandal und gibt dementsprechend auch Deckung für ein Vorgehen gegen VW. Wir übernehmen für Sie gern die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns auch gern unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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