19. Mai 2023
Dieselskandal: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler legt Geständnis ab
Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler, gegen den seit Herbst 2020 im Dieselskandal ermittelt wird, hat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Damit ist er das erste Mitglied des VW-Konzernvorstands, das im Dieselskandal Fehlverhalten eingeräumt hat. Stadlers Verteidigerin las am Dienstag, den 16. Mai 2023, Stadlers Erklärung bei einem Verhandlungstermin vor. Darin ließ der ehemalige Audi-Chef verlauten, dass es ihm möglich gewesen wäre, bei der Manipulation von Abgaswerten einzugreifen, dies aber unterlassen habe.
Dieselskandal: Stadler habe in der Sache nicht gehandelt
Stadler wird vorgeworfen, spätestens im Juli 2016 erkannt zu haben, dass die Abgaswerte von Audi-Dieselfahrzeugen manipuliert gewesen sein könnten. Aber statt in der Sache zu handeln und Handelspartner zu informieren, habe er den Verkauf der betroffenen Audi-Dieselfahrzeuge bis Anfang 2018 weiterlaufen lassen. Mehr als 430.000 Audis seien das gewesen, hieß es in der Anklage.
Stadler: jahrelang Unschuld im Dieselskandal beteuert
Stadler hatte jahrelang seine Unschuld im Dieselskandal beteuert. Als das Gericht Ende März 2023 klarmachte, dass Stadler ohne Geständnis Gefängnis gedroht hätte, änderte der Ex-Audi-Chef seine Haltung. Anfang Mai kündigte er sein Geständnis an, hatte sich allerdings noch Vorbereitungszeit erbeten. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte Stadler bei einem umfassenden Geständnis und Zahlung von 1,1 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.
Dieselskandal: Weitere hohe Audi-Mitarbeiter haben gestanden
Ein Urteil soll voraussichtlich im Juni 2023 fallen. Der ebenfalls angeklagte ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure haben bereits gestanden, dass sie die Ausgestaltung der Motor-Software veranlasst hatten. Mit unzulässigen Abschalteinrichtungen hielten die Autos die Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand ein, aber nicht im Straßenverkehr. Auch Hatz und einer der Ingenieure können nach Zusagen des Gerichts mit Bewährung rechnen, das Verfahren gegen den zweiten Ingenieur wurde gegen eine Geldstrafe eingestellt.
Stadlers Geständnis im Dieselskandal: bitterer Beigeschmack
»Die Art und Weise, wie Rupert Stadler sich mehr oder weniger aus der Affäre schleichen kann, hat einen bitteren Beigeschmack«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff. »Mit seiner wohl kalkulierten Wortwahl will er nämlich ein vorsätzliches Handeln ausschließen. Angeblich will er nichts von Fahrzeugmanipulation gewusst haben und dass dadurch Käufer geschädigt wurden. Jedoch hat er es, wie es in seinem Geständnis heißt, ›als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen‹.«
Stadler: Echte Reue nicht erkennbar
»Obwohl das Gericht die Tatvorwürfe als erwiesen ansieht, kommt der Ex-Audi-Chef also recht glimpflich davon«, so Dreschhoff weiter. »Der Dieselskandal kostete den VW-Konzern mehr als 30 Milliarden Euro, den Spitzenverdiener Stadler indes nur ein paar Millionen. Auch echte Reue ist hier nicht erkennbar. Schließlich blieb Stadler nichts anderes übrig als zu gestehen, um eine Haftstrafe zu umgehen. Immerhin wird es nun für andere angeklagte Topmanager im Dieselskandal schwieriger zu behaupten, von all den Manipulationen nichts mitbekommen zu haben.«
BGH-Urteil zu Dieselskandal im Juni 2023 erwartet
Unterdessen hat der EuGH ein wegweisendes Urteil im Dieselskandal gesprochen. Somit können Dieselbesitzer schon bei Fahrlässigkeit der Hersteller bei illegalen Abschalteinrichtungen – wie etwa dem sogenannten „Thermofenster“ – auf Schadensersatz hoffen. Zuvor war es in den Dieselverfahren hauptsächlich um Sittenwidrigkeit und Vorsatz gegangen, jedoch war es immer sehr schwierig, dies den Herstellern nachzuweisen. Das aktuelle Dieselskandal-Urteil des EuGH bedeutet, dass über konkrete Klagen von Autokäufern sowie die jeweilige Schadensberechnung nun die nationalen Gerichte in der EU entscheiden müssen. Der BGH hat hierzu in drei Fällen am 8. Mai 2023 verhandelt, ein Urteil wird für den 26. Juni 2023 erwartet.
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