15. März 2021

Private Krankenversicherung: Vorsicht vor dubiosen Tipps von Maklern und Optimierern

Private Krankenversicherung: Vorsicht vor dubiosen Tipps von Maklern und Tarifoptimierern

Beim Thema private Krankenversicherung und Beitragsrückforderungen raten Verbraucherschützer zur Vorsicht vor dubiosen Makler- und Optimierer-Tipps. Denn zurzeit machen diese verstärkt Stimmung gegen die Möglichkeit der Rückforderung von PKV-Beiträgen aus unwirksamen Beitragserhöhungen. Seit Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) im Dezember 2020 (Az.: IV ZR 294/19 und Az.: IV ZR 314/19) können privat Krankenversicherte zu viel gezahltes Geld zurückfordern, wenn ihre Versicherung die jeweiligen Beitragserhöhungen nicht ausreichend erklärt hat. Seitdem veröffentlichen einzelne Versicherungsmakler und Tarifoptimierer als Finanztipp kaschierte Blog-Beiträge und machen Stimmung gegen klagende PKV-Kunden. Dabei verfolgen sie mit ihren Beiträgen nur ein bestimmtes Ziel: eigene Leistungen zu verkaufen.

Private Krankenversicherung: Makler und Optimierer wettern gegen Beitragsrückforderungen

Momentan nutzen einige Versicherungsmakler und Tarifoptimierer die Möglichkeiten von Social Media und Internet-Blogs, um gegen klagende Verbraucher und deren Anwälte zu wettern. Dies ist ganz offensichtlich ein Versuch, den Schaden einzudämmen, den Versicherungsunternehmen durch ihr jahrelang schlampiges Verhalten in Sachen Transparenz und Kundeninformation verursacht haben. Darüber hinaus nutzen besagte Makler und Optimierer diese Gelegenheit, um ihre eigenen Leistungen an die Kunden zu bringen. Schließlich ist Tarifoptimierung ein lukratives Geschäft, wie schon die F.A.Z. jüngst berichtete.

BGH-Urteil private Krankenversicherung: Versicherte können sich Geld zurückholen

Auslöser des Ganzen waren die oben genannten Urteile des BGH im Dezember 2020 zu unwirksamen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Versicherungsunternehmen Beitragserhöhungen im nötigen Umfang und verständlich erklären müssen. Dies ist in § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Fehlen diese Erklärungen im Erhöhungsschreiben, ist die Beitragsanpassung laut BGH unwirksam. Dies bedeutet für viele der knapp 9 Millionen PKV-Versicherten in Deutschland, dass sie die Möglichkeit haben, Geld von ihrer Versicherung zurückzuholen. Denn fast alle Versicherer haben nicht die nötige Sorgfalt in ihren Erhöhungsschreiben walten lassen.

Makler und Optimierer betreiben Angstmache

Seit den BGH-Urteilen stellen wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing ebenfalls verstärkt eine Verunsicherung der PKV-Kunden fest. So versuchen einige Makler und Tarifoptimierer offenbar, die Versicherten von Beitragsrückforderungen abzuhalten. Als Begründung wird zum beliebten Angstszenario der ›durch Klagen steigenden PKV-Kosten‹ gegriffen. Gern werden Anwälte zu Sündenböcken gemacht, die als Einzige von den Rückforderungen profitieren würden. Dies ist aus unserer Sicht bloß ein plumper Versuch, von den eigenen Fehlern abzulenken und den selbst verursachten Schaden der Versicherungen zu begrenzen.

Private Krankenversicherung: Makler und Optimierer locken mit angeblichen »Fakten«

So wird nicht nur in den sozialen Medien Stimmung gegen klagende Verbraucher und Anwälte gemacht. Auch in Blog-Beiträgen, die gern als sogenannter Finanztipp angepriesen werden, umgarnen die Blogger ihre Leser mit angeblichem Fachwissen und »Fakten«. Sie tun so, als hätten sie die Anwälte beim Verschweigen von Tatsachen oder beim Aufbauversuch einer Klageindustrie nach amerikanischem Muster entlarvt. Jedoch steht in diesen Beiträgen nichts, worüber wir unsere Mandanten nicht auch schon im Voraus transparent informiert hätten. Entlarvend ist in diesen teilweise sehr polemischen Blog-Beiträgen also nur eines: dass in erster Linie immer nur eigene Leistungen der Makler und Tarifoptimierer verkauft werden. Das erkennt man meistens daran, dass ein geschickt platzierter Link oder ein Kontaktformular am Ende des Beitrags zu einem Leistungsangebot führt.

Gute Chancen für PKV-Kunden, sich Geld von der privaten Krankenversicherung zurückzuholen

Privat Krankenversicherte sollten sich also nicht durch die Stimmungsmache der Makler und Tarifoptimierer verunsichern lassen. Zurzeit bestehen für PKV-Kunden gute Chancen, zu viel gezahlte Beiträge von ihrer privaten Krankenversicherung zurückzuholen. Gerade erst hat es ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil des Landesgerichts Köln (Az. 23 O 113/20) gegeben. Einem Kunden der AXA Versicherung wurde eine Rückzahlung von mehr als 8.000 Euro zugesprochen. Dies zeigt, dass sich ein Vorgehen gegen den Versicherer durchaus lohnen kann. Die von Maklern und Optimierern geschürten Ängste, dass sich die Versicherung das Geld einer Rückforderung mit den nächsten Beitragserhöhungen zurückholen wird, sind aus unserer Sicht unbegründet. Denn es gibt festgelegte Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der PKV-Beiträge. Demnach dürfen Kosten, die durch einen offensichtlichen Fehler des Unternehmens zustande gekommen sind, nicht in die Beitragskalkulation einfließen.

Machen Sie Ihr Recht geltend!

Deshalb empfehlen wir also allen PKV-Kunden, ihr Recht geltend zu machen. Als Verbraucherkanzlei setzen wir uns dafür ein, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Schwammige Formulierungen und unverständliche Schreiben sorgen immer wieder dafür, dass Kunden Veränderungen in Verträgen oder Vereinbarungen seitens der Unternehmen nicht verstehen. Wir fordern mehr Transparenz in diesem Bereich, um die Position der Verbraucher zu stärken. Die Versicherungsunternehmen verfügen über große Rechtsabteilungen, deren Aufgabe es sein sollte, den Kunden die Beitragserhöhungen im nötigen Umfang zu erklären. Je mehr Kunden ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern, umso höher wird der Druck auf die Unternehmen, hier die nötige Sorgfalt walten zu lassen.

Handeln Sie jetzt

Wenn Sie privat krankenversichert sind und prüfen möchten, ob Sie zu viel gezahlte Beiträge von ihrer PKV zurückfordern können, helfen wir ihnen gern weiter. Sie können uns einfach und bequem von zu Hause aus unter diesem Link kontaktieren. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen transparent Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Wir machen uns für Sie stark!

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