28. Januar 2021

Private Krankenversicherung: Beitragsrückforderungen sind kein Nullsummenspiel

Private Krankenversicherung: Warum PKV-Beitragsrückforderungen kein Nullsummenspiel sind

Versicherer, Makler und Verbände sehen die Beitragsrückforderungen in Sachen private Krankenversicherung als »Nullsummenspiel« für Versicherte. Sie sind der Meinung, dass PKV-Kunden sich langfristig ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sich Geld aus unwirksamen Beitragserhöhungen ihrer Versicherung zurückholen.
Warum wir als Verbraucherkanzlei dies anders sehen, lesen Sie in diesem Artikel.

BGH-Urteil: Beitragsrückforderungen bei der privaten Krankenversicherung rechtens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2020 geurteilt, dass Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung unwirksam sind, wenn diese nicht nach § 203 Abs. 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im nötigen und verständlichen Umfang erklärt werden. Ist dies der Fall, können sich privat Krankenversicherte die zu viel gezahlten Beiträge zurückholen. Im Angesicht der oftmals hohen PKV-Kosten und gerade zu Zeiten der Coronakrise dürfte dies für viele Versicherte eine willkommene finanzielle Entlastung bedeuten.

Private Krankenversicherung: Beitragsrückforderungen seien Nullsummenspiel

Erwartungsgemäß üben vor allem Versicherer und Makler Kritik an der BGH-Entscheidung. Sie raten ihren Kunden regelrecht davon ab, zu viel gezahlte Prämien zurückzufordern, da die Versicherten dadurch die Kosten ihrer privaten Krankenversicherung langfristig in die Höhe treiben würden. In ihren Augen sei es bloß ein »Formfehler«, den Versicherte und Anwälte nun auszunutzen versuchten. Der Bund der Versicherten (BdV) hingegen schätzt, dass privat Krankenversicherte langfristig bestenfalls mit plus minus null aus der Sache herausgehen würden.

Verbraucherschützer: Es gibt festgelegte Vorschriften zur Kalkulation

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing sehen die Sache jedoch anders. Es gibt festgelegte Vorschriften zur Kalkulation und Erhöhung der PKV-Beiträge. Kosten, die durch einen offensichtlichen Fehler des Unternehmens zustande gekommen sind, dürfen also nicht in die Beitragskalkulation einfließen. Eine Beitragserhöhung darf somit nicht aufgrund der Rückforderungen erfolgen.

Private Krankenversicherung: Beitragsrückforderungen aus den letzten zehn Jahren

Wir gehen davon aus, dass private Versicherte zu viel gezahlte Beiträge aus den vergangenen zehn Jahren zurückfordern können. Da kann schon eine Menge Geld zusammenkommen – aus unserer Sicht kann man also nicht prinzipiell von einem Nullsummenspiel ausgehen. Deshalb raten wir privat Versicherten auf jeden Fall zur Prüfung, ob sich eine Rückforderung für sie lohnt.

Bedient sich die private Krankenversicherung für Beitragsrückforderungen bei der Altersrückstellung?

Natürlich besteht bei den PKV-Kunden die Angst, dass sich die Versicherung die Kosten auf andere Weise zurückholen wird – beispielsweise durch Anzahlung der Altersrückstellung. Diese Angst ist aus unserer Sicht jedoch unbegründet. Der BGH hat in seinem Urteil festgelegt, dass die beklagte Versicherung nicht berechtigt und nicht verpflichtet ist, die Versicherungsbeiträge ausschließlich nur in die Altersrückstellung zu überführen. Die Unternehmen können sich in puncto Rückzahlungen also nicht ausschließlich bei den Altersrückstellungen der PKV-Kunden bedienen. Die Versicherer werden das Geld aus verschiedenen Töpfen nehmen müssen.

PKV-Kosten werden steigen – aber nicht durch Beitragsrückforderungen

Dass die Beiträge in der PKV – wie übrigens auch in der GKV – langfristig steigen werden, dürfte allein schon wegen der Coronakrise klar sein. Diese Erhöhungen werden kommen, allerdings haben sie mit den Rückforderungen nichts zu tun. PKV-Kunden sollten ihr Recht also geltend machen und die zu viel gezahlten Beiträge zurückholen. Nicht nur, weil ihnen das Geld rechtmäßig zusteht, sondern auch, weil der Verbraucherschutz im Vordergrund steht. Schwammige Formulierungen und unverständliche Schreiben machen es Verbrauchern immer wieder schwer, Veränderungen in Verträgen oder Vereinbarungen seitens der Unternehmen zu verstehen. Seit Jahren setzen wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing uns für mehr Transparenz in diesem Bereich ein. Je mehr Kunden ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern, umso höher wird der Druck auf die Unternehmen, die Regeln einzuhalten.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können sie möglicherweise Beiträge aus den vergangenen 10 Jahren zurückfordern. Unter diesem Link können Sie bequem von zu Hause aus und kostenfrei prüfen, ob Sie von den unwirksamen Beitragserhöhungen betroffen sind. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!

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