2. November 2020
Private Krankenversicherung wird teurer: Beiträge steigen 2021 um 8,1 Prozent
Die private Krankenversicherung wird deutlich teurer: Im kommenden Jahr sollen die Beiträge um durchschnittlich 8,1 Prozent steigen. Dies berichtete die FAZ und bezog sich dabei auf eine Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der privaten Krankenversicherungen (WIP) hervorgeht. Begründet werden diese satten Aufschläge laut des FAZ-Beitrags mit steigenden Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel sowie mit den niedrigen Zinsen auf Finanzanlagen.
Private Krankenversicherung: Auch Debeka lässt Beiträge enorm steigen
Zuvor hatte die Debeka, mit etwa 2,5 Millionen Vollversicherer der größte Privatversicherer Deutschlands, eine deutliche Beitragserhöhung verkündet. Hier sollen die Prämien für privat Krankenversicherte im Jahr 2021 um satte 17,6 Prozent angehoben werden. Das Unternehmen hob hervor, dass die Beiträge in den vergangenen Jahren stets stabil geblieben seien. Allerdings dürfte dies für die Kunden nur ein schwacher Trost sein.
PKV: Hohe Belastung gerade in schweren Zeiten
Gerade in Zeiten von Corona ist es für viele privat Versicherte schwierig geworden, die teils hohen Beiträge bewältigen zu können. Dies betrifft besonders Selbstständige, die durch Einschränkungen und Lockdowns unter Einnahmeeinbußen leiden. Auch für Menschen über 55 kann die PKV zur Kostenfalle werden, da die Versicherten ab diesem Alter nicht mehr in die Gesetzliche wechseln können.
Beitragserhöhungen müssen überprüft werden
Dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen, ist nichts Ungewöhnliches. Die Versicherer sind laut Gesetz verpflichtet, jedes Jahr ihre Kalkulationen mit den tatsächlich angefallenen Kosten zu vergleichen. Kommt dabei eine Abweichung von mehr als 10 Prozent heraus, müssen alle Rechnungsgrundlagen überprüft werden. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung müssen die Versicherer einen unabhängigen Treuhänder hinzuziehen.
Private Krankenversicherung: nicht ausreichend an Vorgaben gehalten
Allerdings haben die privaten Krankenversicherer sich in den vergangenen Jahren offenbar nicht ausreichend an gesetzliche Vorgaben gehalten. Fast alle Unternehmen haben ihre Kunden unzureichend über Beitragserhöhungen informiert, sodass diese in den meisten Fällen unwirksam sind. Für viele privat Versicherte gibt es also die Möglichkeit, sich Geld von der Krankenversicherung zurückzuholen.
BGH-Urteil ebnet Weg für Überprüfungen
Im Dezember 2019 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass die Begründungen der Beitragserhöhungen gerichtlich überprüfbar sind. Dadurch konnten privat Versicherte die Erhöhungsschreiben juristisch auf ihre Richtigkeit prüfen lassen. Im Februar 2020 gab es ein erstes Urteil in dieser Sache gegen die AXA Versicherung. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte das Unternehmen zu einer Beitragsrückzahlung von etwa 3.500 Euro. Seitdem hat es bereits mehrere Urteile gegen Versicherungen gegeben, darunter im September 2020 gegen die DKV mit einer Rückerstattung von knapp 9.500 Euro.
Unwirksame Beitragserhöhungen können zurückgefordert werden
»Wir empfehlen jedem privat Krankenversicherten, die Beitragserhöhungen der letzten zehn Jahre überprüfen zu lassen«, sagt Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Sie können sämtliche falsch begründeten Beitragserhöhungen zurückfordern, und zwar für die letzten zehn Jahre. Im Durchschnitt beläuft sich der Rückforderungsbetrag in unseren Verfahren auf 5.000 bis 12.000 Euro. Auf dieses Geld können und sollten viele privat Versicherte nicht einfach so verzichten. Wir haben bereits Tausende von Versicherungsverträgen geprüft und festgestellt, dass fast alle fehlerhaft sind.«
Wir machen Ihr Recht geltend!
Egal, ob Debeka, AXA, ARAG, Barmenia, ERGO – fast alle Versicherer sind betroffen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing beraten Sie gern, wie Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern können. Hier können Sie einfach und unverbindlich überprüfen, ob Ihre Versicherung betroffen ist. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Experten der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing auch telefonisch gern unter 030 / 22 01 23 80 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) zur Verfügung. Wir machen uns für Sie stark!