6. Mai 2024
Online-Sportwetten: Anbieter Betano zieht Revision zurück – keine Verhandlung vorm BGH
Kein BGH-Verfahren: Der österreichische Anbieter für Online-Sportwetten Betano hat seine Revision gegen die Klage eines Kunden auf Rückerstattung seiner Wetteinsätze zurückgezogen. Damit wurde der für den 2. Mai 2024 angesetzte Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben (Az. I ZR 88/23). Die Karlsruher Richter sollten entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im Inland nicht über die hierfür erforderliche Konzession der zuständigen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.
Der Spieler hatte im Jahr 2018 an Online-Sportwetten von Betano teilgenommen. In diesem Zeitraum verfügte der Anbieter nicht über eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Betano hatte bereits Jahre zuvor versucht, eine Erlaubnis für Deutschland zu bekommen. Dies war aber damals aufgrund von Problemen beim Lizenzierungsverfahren gescheitert. Somit startete der österreichische Anbieter trotz fehlender Lizenz sein Angebot in Deutschland.
Wegen der Unzulässigkeit der Sportwetten sowie der Unwirksamkeit der Wettverträge war der Spieler vor Gericht gezogen. Denn seiner Meinung nach war das Angebot des Anbieters auch deshalb nicht erlaubnisfähig, weil es unter anderem die Anforderungen von § 4 Abs. 5 Nr. 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 (monatlicher Höchsteinsatz je Spieler) nicht erfüllte und weil Betano eine unzulässige »Cash-Out-Funktion« verwendete.
Der Glücksspielstaatsvertrag hat als eindeutiges Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern. Ein begrenztes Angebot soll den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen lenken. Außerdem soll der GlüStV unerlaubtem Glücksspiel in Schwarzmärkten entgegenwirken. Zudem soll der Jugend- und Spielerschutz und der Schutz vor betrügerischen Machenschaften gewährleistet werden.
Bereits Ende März 2023 hatte sich der BGH mit einem vorläufigen Beschluss zum Thema Online-Sportwetten deutlich auf die Seite der Verbraucher gestellt (wir berichteten). Zwar hatten die BGH-Richter damals noch kein Urteil gefällt. Jedoch hatten sie deutlich gemacht, dass die Vorschriften zum Schutz der Spieler eingehalten werden müssen. Mit dem Rückzieher von Betano erhält ein früheres Urteil des OLG Dresden nun Gültigkeit (Az.: 13 U 1753/22). Verträge zwischen Anbietern und Spielern sind mangels Lizenz nichtig, und die Spieler dürfen tatsächlich auf Rückerstattungen ihrer Einsätze hoffen.
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